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Rechtsanwalt Jens Grützmacher mit Kanzleiniederlassung in Obernkirchen bearbeitet Rechtsfälle kompetent bei rechtlichen Fragen zum Fachbereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

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Wer um ein gewerbliches Mietverhältnis streitet, landet nicht immer dort vor Gericht, wo die Klage zuerst eingereicht wurde. Bei Mieträumen zählt häufig der Ort, an dem die Räume liegen. Wird dieser Ort versehentlich dem falschen Gerichtsbezirk zugeordnet, kann das den Prozess verzögern und die Beteiligten vor die Frage stellen: Ist die falsche Verweisung endgültig? Genau darum ging es in einem Verfahren, in dem Mieträume in Bottrop lagen, der Rechtsstreit aber zunächst an das Landgericht Frankenthal verwiesen wurde. Nach Hinweis auf die offensichtliche Unzuständigkeit wurde die Verweisung auf das Landgericht Essen berichtigt. Die sofortige Beschwerde der Beklagten blieb ohne Erfolg. Das Wichtigste in Kürze Bei Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis kann nach § 29a ZPO der Ort der Mieträume...
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Der BGH hat die Zuständigkeit der GdWE für Balkonsanierungen trotz abweichender Teilungserklärung bei zwingendem Erhaltungsbedarf bejaht Der BGH hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) eine Sanierung von Balkonen als gemeinschaftlichem Eigentum beschließen darf und unter Umständen sogar beschließen muss, auch wenn die Teilungserklärung die Instandhaltung und Instandsetzung der Balkone den jeweiligen Wohnungseigentümern auf eigene Kosten zuweist. Eine solche Vereinbarung verlagert zwar die Erhaltungslast und die Kostentragung, entzieht der GdWE aber nicht vollständig ihre Beschlusskompetenz und Verantwortung für den ordnungsgemäßen baulichen Zustand der Anlage. Sachverhalt : Mehrere Balkone einer...
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Wenn ein gemeinsamer Mieter auszieht, stellt sich für die verbleibenden Bewohner oft die Frage der Finanzierung. Der Bundesgerichtshof hat nun klargestellt, dass in solchen Fällen ein berechtigtes Interesse an einer teilweisen Gebrauchsüberlassung besteht, um die finanzielle Last zu stemmen und den Wohnraum zu erhalten. Der Fall: Wenn einer geht und die Kosten bleiben In dem zugrunde liegenden Fall bewohnten ursprünglich drei Personen gemeinsam eine Wohnung auf Basis eines gemeinsamen Mietvertrags. Nach einiger Zeit entschied sich einer der Bewohner für einen endgültigen Auszug aus der Immobilie. Da der Mietvertrag jedoch unverändert mit allen drei Parteien fortbestand, blieben die verbleibenden zwei Mieter im Außenverhältnis gegenüber dem Vermieter für...
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