Ladbergener Str. 3 , 48346 Ostbevern
Rechtsangelegenheiten aus dem Fachbereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht werden betreut von Rechtsanwalt Andreas Weglage (Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht) aus Ostbevern.

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Eine Eigenbedarfskündigung setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung wirklich selbst nutzen möchte. Das Amtsgericht Lübeck hat nun klargestellt, dass vage Absichten und widersprüchliche Angaben nicht ausreichen, um einen Mieter zum Auszug zu bewegen, wenn der Nutzungswille nicht ernsthaft belegt werden kann. Der Streit um den Einzug in die Erdgeschosswohnung In dem entschiedenen Fall erwarben die neuen Eigentümer ein Mehrfamilienhaus, in dem eine Mieterin mit ihrem Kind eine großzügige Erdgeschosswohnung bewohnte. Kurz nach dem Eigentümerwechsel versicherte die Hausverwaltung zunächst per E-Mail, dass das Objekt weiterhin als Mietobjekt geführt werden solle. Doch das Verhältnis zwischen den Parteien verschlechterte sich schnell. Es kam zu...
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Konflikte im Mietrecht WEG entstehen häufig, wenn Mieter einer Eigentumswohnung mit Entscheidungen der Hausverwaltung konfrontiert werden, auf die sie keinen direkten Einfluss haben. Die rechtliche Konstellation ist komplex: Der Mieter hat einen Vertrag mit dem Wohnungseigentümer, während die Hausverwaltung das Gemeinschaftseigentum verwaltet und Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft umsetzt. Diese Dreieckskonstellation führt regelmäßig zu Streitigkeiten über Nebenkostenabrechnungen, Hausordnungen oder bauliche Maßnahmen. Mieter fühlen sich oft machtlos, wenn die WEG-Verwaltung Regelungen durchsetzt, die ihren Wohnalltag beeinträchtigen. TL;DR – Das Wichtigste in Kürze Dabei gibt es durchaus rechtliche Möglichkeiten, sich gegen unangemessene Maßnahmen zu wehren. Das Mietrecht und...
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Wer sein Mietshaus in Eigentumswohnungen umwandelt und dann in eine Familien-GbR einbringt, darf trotzdem nicht sofort wegen Eigenbedarfs kündigen. Der BGH hat das jetzt klipp und klar entschieden. Münchner Mieter gegen Familien-GbR Ein Münchner Mieter bewohnte seine Wohnung bereits seit dem Jahr 2004. Neuer Eigentümer des gesamten Mehrfamilienhauses wurde 2021 ein einzelner Erwerber, der das Objekt alleine kaufte und sich im Grundbuch als Alleineigentümer eintragen ließ. Noch vor dem grundbuchlichen Abschluss der Wohnungsumwandlung gründete er gemeinsam mit seiner Ehefrau und den beiden erwachsenen Kindern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das Ziel: die Verwaltung und Nutzung des Grundstücks als Familiengesellschaft. Der bisherige Alleineigentümer...
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