Anwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Scheyern – Fachanwälte finden!
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Fachanwältin Michaela Euringer mit Kanzlei in Scheyern bietet Rechtsberatung und vertritt Sie vor Gericht im Rechtsgebiet Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Scheyern
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Rückgabe der Mietwohnung
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Pflicht, das Mietobjekt an den Vermieter zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB).
Bei einer Mehrheit von Mietern (z.B. einer Wohngemeinschaft ) haften alle Mieter als Gesamtschuldner auf die Rückgabe der Wohnung (§§ 431, 421 BGB). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht auch dann, wenn die Rückgabe nur durch einen der Mieter vertragsgemäß erfolgen kann. Der Rückgabeanspruch steht dennoch dem Vermieter auch gegenüber den Mietern zu, die bereits den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben haben.
1. Rückgabe durch Besitzeinräumung
Die Rückgabe der Wohnung erfolgt, indem der Mieter dem Vermieter den unmittelbaren Besitz an der Wohnung einräumt.
a) Schlüsselübergabe ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AMTSNIEDERLEGUNG DURCH VERWALTER
Der Fall:
Eine mittelgroße Wohnungseigentümergemeinschaft bestellte im September 2015 bis zum 30. September 2016 einen Verwalter und schloss mit ihm einen Verwaltervertrag ab; dieser sollte für die Dauer des Bestellungszeitraums gelten; weiter war dort geregelt: „ Der Verwalter kann sein Amt ebenfalls nur aus wichtigem Grund niederlegen bzw. diesen Vertrag kündigen … “ Am 30. November 2015 erklärte der Verwalter gegenüber sämtlichen Wohnungseigentümern die „ Mandatsniederlegung mit sofortiger Wirkung, zugleich fristlose Kündigung gemäß § 626 BGB “; zur Begründung verwies er auf mangelhafte Kommunikation zwischen den Eigentümern und ihm und hat seine Tätigkeit eingestellt. Ende Dezember 2015 haben zwei ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Beschränkung der Kündigung wegen Zahlungsverzuges auf Grund der Corona-Pandemie
Der Vermieter hat im Mietrecht die Möglichkeit dem Mieter die Wohnung bei Zahlungsverzug zu kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit wegen Zahlungsverzug wird ab dem 01.04.2020 wegen der Corona-Krise eingeschränkt.
Die Kündigung von Wohnraum muss durch den Vermieter schriftlich (§ 568 I BGB) und mit einer Begründung (§ 573 III BGB) erfolgen.
a) Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug
Die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages richten sich nach § 573 BGB. Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mieters haben. Solche Kündigungsgründe ergeben sich aus § 573 II BGB. Unter anderem liegt ein Kündigungsgrund vor, wenn der Mieter vertragliche Pflichten schuldhaft verletzt hat. ... weiter lesen