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Fachanwalt Lothar Ick mit Fachanwaltskanzlei in Tönisvorst bearbeitet Rechtsfälle fachmännisch bei aktuellen Rechtsfragen zum Fachbereich Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Tönisvorst


Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Unzulässiger Spielhallenstandort muss kein Mietmangel sein
Frankfurt/Main (jur). Die verbotene Nähe einer angemieteten Spielhalle zu einer Schule stellt noch keinen Mietmangel und damit kein Grund für eine Mietminderung dar. Nur wenn eine Behörde die Nutzung als Spielhalle untersagt oder ein behördliches Einschreiten zu erwarten ist, kann der illegale Spielhallenbetrieb einen Mietmangel darstellen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Dienstag, 7. November 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 U 5/23).  Im Streitfall hatte die klagende Vermieterin 2012 für zehn Jahre Räumlichkeiten in Büdingen „zur Benutzung als Spielothek/Billard-Sammlung/Wettbüro“ an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermietet. Als dann 2018 das neue Spielhallengesetz in Kraft trat, erfüllten die Räumlichkeiten nicht mehr die Voraussetzungen für den ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Bislang kein Anspruch auf außen am Balkon befestigte Solaranlage
Köln (jur). Mieter können an ihrem Balkon bislang keine außenliegenden Solarpaneele ohne Zustimmung des Vermieters anbringen. Denn das von außen angebrachte „Balkonkraftwerk“ stellt ein „gravierender Eingriff“ in das äußere Erscheinungsbild eines Mietobjekts dar, der eine gesetzliche Regelung verlange, entschied das Amtsgericht Köln in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 26. September 2023 (Az.: 222 C 150/23). Das Aufstellen und die Nutzung einer optisch nicht beeinträchtigenden Solaranlage in Bodenhöhe des Balkons könne dagegen nicht untersagt werden.  Im Streitfall wollten Mieter aus Köln außen an ihrem Balkon Solarpaneele befestigen.  Der Vermieter sah darin jedoch eine optische Beeinträchtigung seines Eigentums und eine bauliche Veränderung der Mietsache. Er versagte die ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Partylärm nach 22 Uhr – was ist erlaubt und was tun bei Lärm einfach erklärt
Partylärm nach 22 Uhr kann schnell zu Streitigkeiten unter Nachbarn führen. In Deutschland gilt zwischen 22 und 6 Uhr die Nachtruhe. Sonn- und Feiertags ist Lärm ebenfalls zu vermeiden. In dieser Zeitspanne sollten Sie während des ganzen Jahres Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen. Die genauen Zeiten der Nachtruhe können je nach Bundesland variieren. In manchen Regionen gilt die Nachtruhe bis 7 Uhr morgens. Partylärm nach 22 Uhr: Was sagt das Gesetz dazu? Die nächtliche Ruhezeit (s. Nachtruhe ) ist in der Regel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens angesiedelt. So sehen es beispielsweise die Landesimmissionsschutzgesetze der Bundesländer vor. Dabei geht es nicht nur um die Lautstärke des Lärms an sich, sondern auch um die Dauer und die Häufigkeit . Zudem können sich die Bestimmungen je nach Bundesland ... weiter lesen
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