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Oliver Schmitz
Rechtsanwalt Oliver Schmitz
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Fachanwalt für Mietrecht Wohnungseigentumsrecht
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Rechtstipps zum Thema Anwalt Mietrecht Wohnungseigentumsrecht Wesseling
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mietrecht: Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten.
Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB).
Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der Vermieter nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Sicherungsabrede umfasst sind. Es ist deshalb eine Aufrechnung des Vermieters mit Ansprüchen aus ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
MINDERUNG 100 %?
Der Fall:
In der streitgegenständlichen Mietwohnung wurden seitlich der Dusche Anfang 2014 Fliesenfugen undicht; an der gegenüberliegenden Flurwand ist Feuchtigkeit durch massive Ausblühungen ausgetreten. Die Mieter haben zunächst weder Schadensbeseitigungsarbeiten zugelassen, noch Mietminderungen durchgeführt. Sie haben aber mit dem Vermieter einen Termin für die Durchführung von Sanierungsarbeiten im Monat April 2015 vereinbart. Die Duldung der Sanierungsarbeiten haben die Mieter von einer Vorschusszahlung betreffend des Verdienstausfalls wegen unbezahlten Urlaubs sowie bezüglich der Kosten einer Ersatzunterkunft abhängig gemacht. Der Vermieter hat eine Hotelunterbringung ohne Vorschusszahlung zugesagt, aber einen Anspruch auf Verdienstausfall abgelehnt. Die Durchführung ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Vermieter muss Nebenkosten nicht gesondert einklagen
Karlsruhe (jur). Ein Rückstand des Mieters bei den Nebenkosten-Vorauszahlungen kann eine Räumungsschutzklage rechtfertigen. Der Vermieter muss die Nebenkosten nicht zunächst gesondert einklagen, urteilte am Mittwoch, 18. Juli 2012, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 1/11). Damit unterlag eine Mieterin aus Schönefeld bei Berlin. Ihre Vermieter hatten die Vorauszahlungen für Heiz- und Betriebskosten mehrfach erhöht. Die Mieterin hatte die Nebenkosten und wegen angeblicher Mängel auch die Grundmiete zuletzt nicht mehr voll gezahlt. Über ein Jahr liefen so Rückstände in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten auf. Ab dieser Schwelle erlaubt das Gesetz eine fristlose Kündigung des Mietvertrags. Auch hier kündigte die Vermieter und reichte eine ... weiter lesen