Fachanwältin Daniela Boehme mit Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main unterstützt Mandanten und erörtert Fragen im Anwaltsschwerpunkt Migrationsrecht.
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat entschieden, dass Asylbewerberleistungen bei fehlender Mitwirkung an der Passbeschaffung gekürzt werden können (Beschluss vom 08.11.2024, L 20 AY 16/24 B ER ). Mitwirkungspflicht und Leistungskürzung Die Antragstellerin, eine aus Guinea stammende Frau, lebt seit 2009 in Deutschland. Nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, ist sie zur Ausreise verpflichtet, doch ihre Abschiebung konnte wegen fehlender Reisedokumente nicht vollzogen werden. Die Antragstellerin erhält trotz ihrer Ausreisepflicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Jahr 2024 kürzte die zuständige Behörde ihre Leistungen aufgrund unzureichender Mitwirkung bei der Passbeschaffung auf den Grundbedarf wie...
weiter lesenIm Juni 2024 wurde die sogenannte „Chancenkarte“ als Bestandteil des weiterentwickelten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) eingeführt. Dieses neue Instrument zielt darauf ab, den gravierenden Fachkräftemangel in Deutschland zu lindern und die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten zu erleichtern. Was ist die Chancenkarte? Die Chancenkarte ist eine spezielle Aufenthaltserlaubnis , die es qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ermöglicht, ohne vorheriges Arbeitsplatzangebot nach Deutschland zu kommen, um vor Ort nach einem Job zu suchen. Die Erteilung der Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem , das verschiedene Kriterien wie Qualifikationen , Berufserfahrung , Sprachkenntnisse und das Alter der Bewerber bewertet. Voraussetzungen und...
weiter lesenMit Urteil vom 16.07.2024 (Az: 14 A 2847/19.A - I. Instanz: VG Münster 2 K 2750/18.A) hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) entschieden, dass in Syrien keine ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit für Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts mehr besteht. Der Kläger, ein syrischer Staatsangehöriger aus der Provinz Hasaka, hatte auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und subsidiären Schutz geklagt, war jedoch vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland an der Einschleusung von Personen beteiligt gewesen. Keine politische Verfolgung Der 14. Senat des OVG NRW hob das Urteil des Verwaltungsgerichts Münster auf und wies die Klage ab. Nach Ansicht der...
weiter lesen