Vielseitige juristische Fragestellungen analysiert und betreut Rechtsanwältin Marion Feichtinger direkt in Mindelheim.
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Jetzt Profil anlegenDas Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. 58 Ca 6242/23 und 58 Ca 13379/23 ) entschieden, dass die sofortige Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung gegenüber einem weiblichen Gemeindemitglied wirksam ist. Gemeinde kündigt nach Vorwürfen gegen Rabbiner Seit dem Jahr 2001 war der Kläger als Rabbiner für die Jüdische Gemeinde zu Berlin tätig. Nachdem am 21. Mai 2023 mehrere Hinweise auf unangemessenes Verhalten des Rabbiners eingegangen waren – darunter auch Vorwürfe sexueller Übergriffe und der missbräuchlichen Nutzung seiner geistlichen Autorität –, sprach die Gemeinde am 1. Juni 2023 die fristlose Kündigung aus. Der Rabbiner erhob daraufhin Kündigungsschutzklage. Er bestritt die Anschuldigungen und erklärte, etwaige intime Handlungen seien einvernehmlich und...
weiter lesenMit seinen Urteilen vom 20. Februar 2025 hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) klargestellt, dass Bauarbeiter, die einfache Tätigkeiten ausführen, einen festen Stundenlohn erhalten und nicht unternehmerisch am Markt auftreten, regelmäßig als abhängig beschäftigt gelten. Für betroffene Bauunternehmen bedeutet dies erhebliche Nachforderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Hintergrund: Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und abhängiger Beschäftigung Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung ist im Baugewerbe seit Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Insbesondere bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte, die häufig einfache Tätigkeiten ausführen und in solchen Fällen als selbstständige Werkunternehmer behandelt werden, besteht...
weiter lesenEin Urteil mit weitreichenden Folgen für die Praxis der Einzelgläubigeranfechtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom 6. März 2025 klargestellt, wie die Kenntnis nahestehender Personen von der Zahlungsunfähigkeit einer Schuldnerin zu bewerten ist. Dabei stärkt der Senat die Position anfechtender Gläubiger deutlich – insbesondere im Hinblick auf die sekundäre Darlegungslast. Gläubigeranfechtung: Anfechtbarkeit familiärer Erwerbsvorgänge rückt stärker in den Fokus Das Urteil ( Az. IX ZR 209/23 ) betrifft die Übertragung zweier Immobilien von einer verschuldeten Mutter an ihre Tochter und deren Ehemann. Diese galten als nahestehende Personen im Sinne des § 138 Abs. 1 Nr. 2 InsO. Die Gläubigerinnen verlangten die Duldung der Zwangsvollstreckung oder Wertersatz und beriefen sich auf...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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