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Herr Rechtsanwalt Peter Hülshörster steht Ihnen professionell bei Rechtsproblemen bei und sorgt für Orientierung in schwierigen Situationen, vor Ort, direkt in Ihrer Stadt.
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Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen garantiert Ihnen Rechtsanwalt Dr. Udo Schulze unter Einsatz modernster Kanzleimethoden am Standort Montabaur.
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Komplexe rechtliche Anliegen begutachtet Rechtsanwalt Matthias Adam aus der Kanzlei in Montabaur.
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Vertrauensvolle rechtliche Beratung erwarten Sie bei Rechtsanwalt Leonhard Rathke auf Grundlage sorgfältiger Analysen in diesem Standort.
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Strukturierte Vorgehensweisen stellen wir sicher bei Rechtsanwalt Joachim Gläser auf Grundlage sorgfältiger Analysen in diesem Standort.
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Strukturierte Vorgehensweisen bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Malte Oehlschläger auf Basis umfassender Erfahrung an diesem Ort hier.
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Herr Rechtsanwalt Michael Wüst arbeitet engagiert an Ihrer Seite und schützt Ihre Rechte konsequent, vor Ort, direkt in Ihrer Stadt.
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Hochwertige Rechtsservices erhalten Sie bei Rechtsanwalt Christoph Rath auf Basis umfassender Erfahrung am diesem Ort.
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Rechtsanwalt Robert Schneider unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung und verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht, hier vor Ort.
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Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen garantiert Ihnen Rechtsanwältin Ines Gläser mit einem lösungsorientierten Ansatz in den Kanzleiräumen in Montabaur.
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Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in seiner Entscheidung vom 12. Januar 2026 ( Az. 4 SLa 454/25 ) erkannt, dass eine einseitige Zuweisung anderweitiger Tätigkeiten nach § 106 Satz 1 GewO nur wirksam ist, wenn die neue Stelle der bisherigen gleichwertig ist. Eine deutliche Verkleinerung des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs überschreitet das Direktionsrecht und erfordert eine Änderungskündigung. Was das Direktionsrecht erlaubt – und wo es endet § 106 GewO räumt Arbeitgebern das Recht ein, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen zu bestimmen. Dieses Weisungsrecht dient jedoch ausschließlich der Konkretisierung des bestehenden Arbeitsvertrags – nicht seiner inhaltlichen Änderung. Wer eine Versetzung anordnet, die den vereinbarten Tätigkeitsrahmen verlässt,...
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Das Hessische Landesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 2. Februar 2026 ( Az. 16 TaBVGa 2/26 ) erkannt, dass Arbeitsunfähigkeit nicht gleichbedeutend mit Amtsunfähigkeit im Betriebsrat ist. Erkrankte Mitglieder, die ihre Bereitschaft zur Mandatsausübung ausdrücklich anzeigen, haben das Recht, wieder zu Sitzungen geladen zu werden. Das Urteil schärft die Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden und sichert das Ehrenamt auch in Phasen längerer Erkrankung ab. Der Fall: Erkrankter Mitarbeiter pocht auf sein Mandat Ein als Flugzeugbetanker beschäftigtes Betriebsratsmitglied war über Monate krankgeschrieben . Der Betriebsratsvorsitzende behandelte es als verhindert und lud stattdessen ein Ersatzmitglied nach. Als das Mitglied mitteilte, es sei trotz laufender Krankschreibung zur Amtsausübung bereit...
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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 5. Februar 2026 ( Az. III ZR 137/25 ) erkannt, dass das Fernunterrichtsschutzgesetz Online-Unterricht nur dann erfasst, wenn die Wissensvermittlung asynchron erfolgt und keine unkomplizierte Echtzeit-Kommunikation mit dem Lehrenden möglich ist. Synchrone Live-Kurse mit interaktiver Rückfragemöglichkeit fallen damit grundsätzlich nicht unter das FernUSG. Für Anbieter digitaler Lernformate und deren Teilnehmende schafft dieses Urteil wichtige Rechtssicherheit. Warum das Fernunterrichtsschutzgesetz für Online-Anbieter bedeutsam ist Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) aus dem Jahr 1976 verpflichtet Anbieter entgeltlicher Bildungsangebote zur staatlichen Zulassung , wenn sie unter seinen Anwendungsbereich fallen. Es räumt Lernenden weitreichende...
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