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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Nerviger Streit um Arbeitszeugnis kein Grund für Verschlechterung
Erfurt (jur). Wenn Arbeitnehmer mehrfach Änderungen des ihnen ausgestellten Arbeitszeugnisses verlangen, kann das für den Arbeitgeber nervig werden. Trotzdem muss er fair bleiben und darf seinen Frust nicht durch Verschlechterungen an anderer Stelle abreagieren, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 6. Juni 2023 entschied (Az.: 9 AZR 272/22). Danach muss insbesondere eine einmal ausgesprochene „Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel“ im Zeugnis bleiben.
Die Klägerin war von 2017 bis 2021 bei einer Fitnessstudio-Kette in Niedersachsen beschäftigt, zunächst als „Persönliche Assistentin der Geschäftsführung“ und zuletzt als „Managerin of Administration and Central Services“. Danach schied sie auf eigenen Wunsch aus.
Das erste ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Erlaubtes Rückenabtasten beinhaltet nicht Brust anfassen
Berlin (jur). Erlaubt eine Kollegin mit Rückenschmerzen einem Arbeitnehmer das Abtasten ihres Rückens, gehört dazu nicht das Auflegen der Hände auf die unbekleideten Brüste. Dies stellt eine sexuelle Belästigung dar, welche die fristlose Kündigung begründet, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Montag, 19. September 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 22 Ca 1097/23). Die Berliner Arbeitsrichter erklärten damit die außerordentliche Kündigung eines bei einer Bundesbehörde angestellten Arbeitnehmers für wirksam.
Anlass des Rechtsstreits waren Rückenschmerzen einer Kollegin. Der Kläger bot an, diese genauer zu untersuchen. Als die Frau dem zustimmte, schob er ihre Oberbekleidung hoch und öffnete den BH. Doch beim Abtasten des schmerzhaften Rückens blieb es nicht. Der Mann legte unter dem ... weiter lesen
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mit Infos im Datenraum sind Offenbarungspflichten noch nicht erfüllt
Karlsruhe (jur). Die Offenbarungspflichten beim Verkauf einer Immobilie sind durch die Übergabe von Dateien oder einem Ordner nicht automatisch erfüllt. Erst recht gilt dies, wenn Dateien in einem Datenraum zur Einsicht bereitgestellt werden, urteilte am Freitag, 15. September 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 77/22). Erforderlich ist danach, dass die Verkäuferin „die berechtigte Erwartung haben kann, dass der Käufer durch Einsichtnahme in den Datenraum Kenntnis von dem offenbarungspflichtigen Umstand erlangen wird“.
Im entschiedenen Fall hatten die Karlsruher Richter daran Zweifel. Verkauft wurden mehrere Gewerbeeinheiten in einem großen Gebäudekomplex in Niedersachsen für gut 1,5 Millionen Euro. Laut Kaufvertrag hatte die Eigentümerversammlung keine Beschlüsse gefasst, die zu ... weiter lesen