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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 25.02.2026, Az. 3 LD 10/24 ) verschärfte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück (Urteil vom 18.07.2024, Az. 9 A 5/23) und erkannte auf Aberkennung des Ruhegehalts. Beamter tritt Gefangenen – Dienstbezüge gekürzt Gegenstand des Verfahrens war ein Beamter des niedersächsischen Justizvollzugs, der im Jahr 2023 rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden war. Grundlage waren die Feststellungen des Strafgerichts, die auch im Disziplinarverfahren bindend sind. Der Vorfall ereignete sich im November 2021 innerhalb einer Justizvollzugsanstalt. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Inhaftierten wurde dieser von mehreren Beamten überwältigt, zu Boden gebracht...
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Beschluss vom 23. März 2026 (Az.: L 16 KR 1/26 ) entschieden, dass eine Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Identität eines Hinweisgebers bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch offenzulegen. Krankengeld, Nebenjob und anonymer Hinweis – Gericht entscheidet Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines Mannes, der im Jahr 2018 über einen Zeitraum von acht Monaten arbeitsunfähig gemeldet war und währenddessen Krankengeld in Höhe von etwa 17.000 Euro von seiner Krankenkasse erhielt. Einige Jahre später, konkret drei Jahre nach dem Bezug der Leistungen, erhielt die Krankenkasse einen Hinweis, wonach der Betroffene während seiner attestierten Arbeitsunfähigkeit einer Nebentätigkeit nachgegangen sein soll. Im Rahmen einer anschließenden...
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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied am 10.03.2026 (Az.: 3 LD 2/25 ) im Berufungsverfahren gegen einen Polizeivollzugsbeamten der Direktion Osnabrück über eine verschärfte Disziplinarmaßnahme. Polizeibeamter zurückgestuft wegen rassistischer Chats und Waffenverstoß Gegenstand des Verfahrens war ein 53-jähriger Polizeihauptkommissar, der über Jahre hinweg Bild-, Text- und Videodateien mit rassistischen Inhalten, herabwürdigenden Äußerungen gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund sowie verherrlichendem Material zum nationalsozialistischen Unrechtsregime über Messenger-Dienste in dienstlichen und privaten Chats versendet und empfangen haben soll. Hierauf habe er nicht angemessen reagiert, wodurch er schuldhaft gegen seine Pflicht zu verfassungstreuem Verhalten verstoßen habe. Zudem...
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