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Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. II ZR 132/24 ) erkannt, dass die Herausgabe der E-Mail-Adressen von Vereinsmitgliedern an andere Mitglieder zulässig ist, um eine demokratische Willensbildung zu ermöglichen. Dieses Urteil klärt das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Mitwirkungsrechten auf. Wenn Personen vor einer Versammlung eine Opposition organisieren wollen, darf der Verein den Zugang zu den digitalen Kontaktdaten nicht pauschal verweigern. Die rechtliche Einordnung des Mitgliedschaftsverhältnisses Der Bundesgerichtshof sieht das Verhältnis zwischen einem Verein und seinen Angehörigen als vertragliches Schuldverhältnis an. Damit unterliegt die Datenverarbeitung primär dem Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Regelung...
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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner Entscheidung vom 29. Januar 2026 ( Az. 8 AZR 49/25 ) erkannt, dass eine Luftsicherheitsassistentin im Dienst grundsätzlich ein religiöses Kopftuch tragen darf. Lehnt ein Arbeitgeber Bewerbende allein aus diesem Grund ab, liegt eine unzulässige Benachteiligung vor. Das Thema religiöse Bekleidung am Arbeitsplatz rückt damit erneut in den Fokus von rechtssicheren Personalentscheidungen. Kopftuch und die Frage der Religion vs. Sicherheit im Flugbetrieb Im vorliegenden Rechtsstreit bewarb sich eine Frau als Luftsicherheitsassistentin für die Passagier- und Gepäckkontrolle. Der Arbeitgeber lehnte die Bewerbung mit dem Hinweis ab, dass das Tragen eines Kopftuchs nicht mit den internen Neutralitätsvorschriften und einer Konzernbetriebsvereinbarung vereinbar sei....
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Das Landessozialgericht Bayern hat mit Urteil vom 18.07.2024 (Az.: S 4 BA 26/23 ) entschieden, dass Betriebsprüfungen in Privathaushalten unzulässig sind. Zuständig für Nachforderungen bei Schwarzarbeit bleiben die Krankenkassen. Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen nach Pflege Im Rahmen der Ermittlungen der Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden wurde nach dem Tod eines Pflegebedürftigen festgestellt, dass die im Privathaushalt tätige Pflegekraft nicht sozialversichert war. Dabei handelte es sich um eine abhängige Beschäftigung, die eigentlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Die Rentenversicherung erließ daraufhin gegenüber den Erben des Verstorbenen einen Nachforderungsbescheid über Sozialversicherungsbeiträge. Grundlage dafür war eine anlassbezogene Betriebsprüfung, die die...
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