Lorenzer Str. 31, 90402 Nürnberg
Ausbildung und beruflicher Werdegang Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Erstes und Zweites Juristisches Staatsexamen in Nürnberg und München Seit 2004 als Rechtsanwalt tätig Promotion zum Dr. jur. im Jahr 2006 …
Fürther Straße 224, 90429 Nürnberg
Herzlich willkommen auf der Homepage unserer Kanzlei. Wir sind Ihr kompetenter Partner für rechtliche Angelegenheiten und bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung in verschiedenen spezialisierten Rechtsgebieten. Lernen Sie unsere Tätigkeitsschwerpunkte und unsere engagierte …
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Sulzbacher Straße 48, 90489 Nürnberg
Ich bin spezialisiert auf das Strafrecht und die damit verbundenen Nebengesetze. Das Strafrecht ist ein dynamisches und ständig im Wandel begriffenes Rechtsgebiet. Um stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, nehme ich regelmäßig …
Gleißbühlstr. 7, 90402 Nürnberg
Rechtsanwalt Fetahi Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg. Ich biete Rechtsbeistand in Nürnberg, für Strafrecht, Familienrecht und Ausländerrecht, mit hoher Beratungskompetenz sowie schnelle und engagierte Unterstützung bei der Lösung Ihres Problems. Das …
Karl-Grillenberger-Str. 3a, 90402 Nürnberg
Als Fachanwalt für Sozialrecht bin ich schon seit vielen Jahren mit den rechtlichen Problemen rund um das Sozial- und Sozialversicherungsrecht vertraut. Unabhängig davon, ob Sie Leistungsempfänger oder Leistungserbringer sind, vertrete ich Ihre Interessen …
Ostendstr. 229-231, 90482 Nürnberg
Geb. am 25. April 1964 in Düsseldorf 1984 - 1993: Studium und Referendariat 1990 - 1992: Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Wirtschafts- und Arbeitsrecht der Friedrich- Alexander- Universität Erlangen- Nürnberg seit 1993: Tätigkeit …
Prinzregentenufer 9, 90489 Nürnberg
Michael Eitel absolvierte sein Studium 1981 - 1986 an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen mit den Schwerpunkten Wirtschafts- und Steuerrecht. Nach seiner Anwaltszulassung 1989 spezialisierte er sich frühzeitig auf dem Gebiet des Familien- und …
Karl-Grillenberger-Straße 3a, 90402 Nürnberg
Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht wird vom Grundgedanken des Arbeitnehmerschutzes geprägt. Dieser Grundgedanke und das Wissen um die Bedeutung von Arbeitsplatz und Existenzsicherung steht bei meiner Arbeit im Vordergrund – basierend auf meiner …
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Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2026 ( Az. 28 O 30/26 ) erkannt, dass Social-Media-Plattformen nach konkreter Meldung verpflichtet sind, ein Fake-Profil auf Social Media zu entfernen. Das Interesse Betroffener am Schutz ihrer sozialen Anerkennung überwiegt das Betreiberinteresse am Fortbestand eines Profils mit falscher Urheberschaft. Die Entscheidung schafft Klarheit für alle, deren Name im Netz missbraucht wird. Sachverhalt: Ein Profil — aber keine Kontrolle über den eigenen Namen Ein öffentlich bekannter Antragsteller stellte fest, dass auf einer Social-Media-Plattform ein fremdes Profil unter seinem Namen und seiner Sendungsbezeichnung betrieben wurde. Die Beiträge waren durchgehend in der Ich-Perspektive formuliert und erweckten den Anschein echter Aussagen . Er wandte...
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Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 L 508/25 ) entschied, dass Angestellte in Wellnessstudios auch an Sonn- und Feiertagen Beschäftigungen ausführen dürfen. VG Berlin kippt Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit in Studios Die Antragstellerin betreibt in Berlin mehrere Studios, in denen Wellnessmassagen angeboten werden. Ihre Angestellten führen diese Dienstleistungen für die Kunden durch, die sich passiv behandeln lassen. Im November 2025 untersagte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit die Beschäftigung der Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen, da nach Ansicht der Behörde der Ausnahmetatbestand des Arbeitszeitgesetzes (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG) nicht greife. Die Behörde argumentierte, dass der Ausnahmetatbestand nur für Fälle gelte, in denen sich die Kunden...
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Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 1. April 2026, Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 , entschieden, dass Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen bei Fehlern im Anzeigeverfahren unwirksam sind. BAG und EuGH klären Fehler bei Massenentlassungen In zwei getrennt geführten Verfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit von Kündigungen im Zusammenhang mit umfangreichen Personalabbauten. Im Verfahren 6 AZR 157/22 wurde keine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im Parallelverfahren 6 AZR 152/22 erfolgte zwar eine Anzeige, diese wurde jedoch vor dem Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozesses mit dem Betriebsrat vorgenommen. Während das Landesarbeitsgericht im ersten Verfahren die Kündigung für unwirksam erklärte, wies es im zweiten...
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