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Jetzt Profil anlegenAm 8. Oktober 2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf , dass strafbare oder extremistische Äußerungen eines Arbeitnehmers in sozialen Medien nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidend sei vielmehr, ob das Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers nachhaltig stört. In dem verhandelten Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Abmahnung als milderes Mittel vorzuziehen sei. Sachverhalt: Facebook-Posts mit problematischem Inhalt Ein langjährig beschäftigter Schlosser hatte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil zwei Beiträge veröffentlicht, die antisemitische Inhalte sowie Aufrufe zu Gewalt enthielten. Diese Posts fielen in den zeitlichen Kontext der Eskalation des...
weiter lesenMit Beschluss vom 8. April 2025 (Az. 5 ME 65/24 ) hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen eine wichtige Entscheidung zum Benachteiligungsverbot von Mitgliedern der Personalvertretung getroffen. Es erklärte die fiktive Fortschreibung einer dienstlichen Beurteilung eines freigestellten Personalratsmitglieds für unzulässig, wenn eine regelkonforme Beurteilung möglich gewesen wäre. Das Verfahren betrifft den Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG und hat weitreichende Bedeutung für künftige Auswahlentscheidungen im öffentlichen Dienst. Hintergrund: Auswahlentscheidung um Führungsposition Die Antragsgegnerin , eine Bundesbehörde, hatte den nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten Dienstposten eines Geschäftsfeldmanagers ausgeschrieben. Neben mehreren Bewerbern bewarb sich auch der...
weiter lesenMit Urteil vom 27. Februar 2025 (Az. 5 StR 287/24 ) hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Leipzig aufgehoben, in dem ein Angeklagter unter anderem wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und Bankrott verurteilt worden war. Das höchste deutsche Strafgericht bemängelte gravierende Fehler bei der rechtlichen Würdigung der Rolle des Angeklagten als faktischer Geschäftsführer . Die Entscheidung hat erhebliche Bedeutung für die strafrechtliche Beurteilung sogenannter Firmenbestattungen . Hintergrund: Der Fall eines professionellen Firmenbestatters Der Angeklagte war kein unbeschriebenes Blatt. Bereits mehrfach wegen Wirtschaftsdelikten vorbestraft, betätigte er sich als sogenannter Firmenbestatter . Dabei übernimmt eine Person gezielt die Kontrolle über wirtschaftlich angeschlagene...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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