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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Strafrecht
Sind Elektroschocker in Deutschland erlaubt?
Wie die Rechtslage bei einem Elektroschocker aussieht, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Waffengesetz/Waffenschein erforderlich?
Wer einen Elektroschocker zur Selbstverteidigung mit sich führen möchte sollte beachten, dass er dies nicht ohne Weiteres darf. Dies ergibt sich aus dem Waffengesetz. Vielmehr benötigt er hierfür einen kleinen Waffenschein. Einen kleinen Waffenschein zu erwerben, ist nicht so schwierig. Es genügt, wenn keine Einträge ins Vorstrafenregister erfolgt sind. Ferner dürfen Sie nicht von Drogen bez. Alkohol abhängig sein. Weiterhin sollte man kein Mitglied bei einer verbotenen Organisation oder einer als verfassungswidrig erklärten Organisation sein. Bei wem man einen kleinen Waffenschein erhält, sollte man bei seiner Gemeindeverwaltung...weiter lesen
Arbeitsrecht
Was tun wenn der Chef das Gehalt nicht bezahlt?
Zwischen einem Arbeitgeber und Arbeitgeber besteht in der Regel ein wirksamer Arbeitsvertrag, in dem sich beide Parteien zur gegenseitigen Leistung verpflichten. Der Arbeitnehmer ist dabei verpflichtet dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug ist dieser verpflichtet ein entsprechendes Gehalt zu bezahlen. Problematisch wird es jedoch, wenn eine Zahlung nicht erfolgt. Insofern stellt sich die Frage, was ein Mitarbeiter tun kann, wenn ihm das Gehalt nicht ausgezahlt wird?
Fälliger Lohnanspruch ist Voraussetzung
Voraussetzung für einen Lohnanspruch ist zunächst, dass dieser auch fällig ist. Im Arbeitsrecht ist der Anspruch grundsätzlich nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, so dass der Arbeitgeber den Lohn spätestens am ersten Tag des Folgemonates...weiter lesen
Arbeitsrecht
Unfall während einer Dienstfahrt – wer übernimmt die Haftung für den Schaden?
Wenn Arbeitnehmer mit dem Firmenauto oder ihrem privaten Wagen eine Dienstfahrt unternehmen, kann es zu einem Unfall kommen. Wer haftet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Haftung bei Unfall mit Firmenwagen des Arbeitgebers
Sofern der Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung stellt und der Arbeitnehmer damit einen Unfall hat, ist dies zunächst einmal für den Arbeitgeber ärgerlich. Dies gilt vor allem, wenn der Mitarbeiter den Unfall verschuldet hat und daher die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers einspringen muss. Denn der Arbeitgeber muss dann damit rechnen, dass er infolge der Einstufung in eine ungünstigere Schadensklasse künftig höhere Versicherungsbeiträge bezahlen muss. Von daher stellt sich die Frage, inwieweit der Arbeitgeber hierfür und für den...weiter lesen