Markt 1, 09526 Olbernhau
Mein Name ist Dr. Albrecht Dietze, ich bin Rechtsanwalt, Radsportler und Organisator des Erzgebirgs-Bike-Marathons. Ich habe in Dresden Jura studiert, bin seit 1998 als Anwalt zugelassen und habe 2005 zum "Thema Haftung bei Radsportunfällen" promoviert. Seit 1999 …
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Wer ein Gebäude anders nutzt, als es baurechtlich erlaubt ist, riskiert einen abrupten Stopp. Das gilt auch dann, wenn die Nutzung über längere Zeit nicht beanstandet wurde. Besonders wichtig ist die Entscheidung für Betreiber, Grundstückseigentümer, Verwalter und Zwangsverwalter, die sich auf eine bisher geduldete Nutzung verlassen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt klar: Eine formell illegale Nutzung kann grundsätzlich sofort untersagt werden. Im konkreten Fall ging es um die Nutzung baulicher Anlagen auf einem Grundstück, unter anderem um einen metallverarbeitenden Betrieb . Die Behörde hatte die Nutzung untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Beschwerde dagegen blieb ohne Erfolg. Das Wichtigste in Kürze Eine Nutzung ohne erforderliche Baugenehmigung kann sofort...
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Wer offene Forderungen zunächst per Mahnbescheid geltend macht, rechnet oft nicht damit, dass später die Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht zum Problem wird. Genau das kann aber passieren, wenn sich während des laufenden Mahnverfahrens die Streitwertgrenze ändert. Für Gläubiger, Unternehmen und Beklagte ist die Entscheidung wichtig, weil sie klärt, welches Gericht bei älteren Mahnverfahren nach der Reform zum 1. Januar 2026 zuständig bleibt. Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Zuständigkeitsstreit entschieden, dass bei einem vor 2026 eingegangenen Mahnantrag grundsätzlich noch die alte Streitwertgrenze gilt. Das Wichtigste in Kürze Kernaussage: Wurde ein Mahnverfahren vor dem 1. Januar 2026 anhängig, gilt für § 23 Nr. 1 GVG weiter die alte Fassung bis 31. Dezember 2025....
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Wer als Zahnarzt nicht in eigener Praxis niedergelassen ist, sondern angestellt arbeitet, darf deshalb nicht automatisch von der Leitung einer fachzahnärztlichen Weiterbildung ausgeschlossen werden. Für ambulant tätige angestellte Zahnärzte ist das praktisch wichtig: Der arbeitsrechtliche Status allein reicht nicht aus, um eine Weiterbildungsermächtigung zu verweigern oder zu widerrufen. Der Beschluss betrifft die Frage, ob eine Weiterbildungsermächtigung im Fachgebiet Oralchirurgie allein wegen einer ambulanten Anstellung ausgeschlossen werden darf. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit blieb es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg, wonach der Widerruf der Weiterbildungsermächtigung rechtswidrig war. Das Wichtigste in...
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