Ich konnte einen schwierigen Fall gewinnen. Herr Stemmer hat nie aufgegeben, an einen positiven Ausgang zu glauben und hat durch sein besonderes Verhandlungsgeschick ein Ergebnis erzielt, an das ich nicht mehr geglaubt habe. Herr Stemmer hat mich stets in seine Strategie mit einbezogen, so dass ich jeden Schritt verstanden habe. Herr Stemmer hat mich in meiner Rechtsangelegenheit hervorragend vertreten und mir auch weitere Vorgehensweisen eingehend dargestellt.

Oliver Stemmer
(Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht)






(Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht)
Die Rechtsanwälte Reinecke & Stemmer, Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht, haben sich zum 01.03.2025 von der Bürogemeinschaft Dr. Conradis pp. in Duisburg abgespalten, um so die Spezialisierung auf die verwandten Rechtsgebiete des Arbeits - sowie des Sozialrechts noch stärker hervorzuheben. Unser Anspruch ist die kompetente Unterstützung im Arbeitsrecht und Sozialrecht. Aus diesem Grund begrenzen wir unsere anwaltliche Tätigkeit ausschließlich auf diese Rechtsgebiete. So erreichen wir ein hohes Maß an Kompetenz und Erfahrung, die wir seit über 25 Jahren im Sinne unserer Mandanten nutzen.
In modern eingerichteten Büroräumen empfangen wir Sie gerne und freuen uns auf Ihren Besuch.
Die arbeitsrechtlichen Stärken liegen im Kündigungsschutz und in der Interessenvertretung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, Fach- und Führungskräften sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen bei
Kündigung und Kündigungsschutz
Aufhebungsvertrag
Befristung
Trennungsgesprächen
Abmahnung
Lohnzahlung
Spezialisierungen
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Arbeitsförderungsrecht (im SozialR)
- Arbeitslosenversicherung
- Ausbildungsförderungsrecht
- Behindertenrecht
- Demenz
- Eingliederungsrecht
- Elterngeld
- Erwerbsminderungsrente
- Erziehungsgeld
- Erziehungsrente
- Existenzminimum
- Familienlastenausgleichsrecht
- Heimrecht
- Kindergeld
- Krankenversicherungsrecht
- Pflegegutachten
- Pflegeheim
- Pflegekasse
- Pflegeversicherung Einstufung
- Pflegeversicherungsrecht
- Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
- Rentenrecht
- Rentenversicherungsrecht
- Schwerbehindertenrecht
- Seniorenrecht
- Sozialhilfe
- Sozialhilferecht
- Sozialrecht
- Sozialverfahrensrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Unfallversicherungsrecht (im SozialR)
- Waisenrente
- Wegeunfall
- Witwenrente
- Wohngeld
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
Mitgliedschaften
- Mitglied im Deutschen Anwaltverein
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht imDeutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht imDeutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied der Vereinigung deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V. (VDAA)
Kanzlei Impressum
Impressum/Datenschutzerklärung
Reinecke & Stemmer
Kanzlei für Arbeitsrecht und Sozialrecht
Kuhlenwall 46/48
47051 Duisburg
Telefon: (02 03)55588505
E-Mail: info@rs-anwaelte.de
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon 0211/4 95 02-0
Telefax 0211/4 95 02-28
E-Mail: info@rechtsanwaltskammer-duesseldorf.de
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Pflichtangaben:
Steuernummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG): 109/5746/0216
Berufshaftpflichtversicherung:
Die entsprechend der Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zum 1.8.2022 erforderliche Berufshaftpflichtversicherung gem. § 59n BRAO besteht bei der
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: unbeschränkt mit Ausnahme von außereuropäischem Rechtsbezug.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
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Vorteile der Schwerbehinderung Die Feststellung der Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX hat Auswirkungen in 3 Bereichen: 1. Steuerrechtlich sind die Freibeträge relevant, die bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von weniger als 50 eintreten können. 2. Sozialversicherungsrechtlich gibt eine attestierte Schwerbehinderung die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente. 3. Arbeitsrechtlich gewährt die Schwerbehinderung verschiedene Vorteile. Am wichtigsten ist hier sicherlich der Sonderkündigungsschutz nach dem SGB IX zu benennen. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Menschen nur kündigen darf, wenn zuvor die behördliche Genehmigung eingeholt wurde: Ergo, eine Kündigung verzögert sich oder kann bereits im ...
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Die Welle der Insolvenz im Einzelhandel reißt nicht ab. Beschäftigten wir uns in den letzten Jahren bereits des Öfteren mit Karstadt und zuletzt mit Galeria Kaufhof, trifft es nun auch einen der Big Player im deutschen Modesegment.. Ist das Bangen um den Job nun begründet? Eine Frage, die sich nur schwer oder vielleicht gar nicht beurteilen lässt. Denn wie es nun weitergeht, hängt von vielen Faktoren ab. Wird der insolvente Betrieb gesund "geschrumpft"? Sprich: Werden einzelne Filialen geschlossen? Gibt es einen Erwerber, der den Betrieb übernimmt und fortführen kann? Was ist mit "meinem" konkreten Arbeitsplatz? Muss ich damit rechnen, ihn zu verlieren oder vielleicht mit einer Versetzung in eine Filiale, die weiter entfernt ist ...
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