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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht LSG: Covid-19-Infektion einer Kassiererin kein Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Az. L 3 U 114/23 ) entschied am 22. Juli 2024, dass die Covid-19-Infektion einer Supermarkt-Kassiererin nicht als Arbeitsunfall anerkannt wird, da der erforderliche Nachweis der Ansteckung am Arbeitsplatz fehlt. Covid-19: Berufsgenossenschaft lehnt Arbeitsunfall bei Verkäuferin ab Die Klägerin, 58 Jahre alt, arbeitete im Herbst 2020 als Verkäuferin in einem Berliner Supermarkt, wo sie sowohl Regale auffüllte als auch an der Kasse tätig war. Am 20. Oktober 2020 wurde bei ihr mittels PCR-Test eine Infektion mit dem Covid-19-Virus diagnostiziert. Im Dezember 2021 informierte ihre Hausärztin die zuständige Berufsgenossenschaft, dass die Klägerin seit März 2021 wegen Long-Covid-Symptomen dauerhaft arbeitsunfähig sei. Die Verkäuferin vermutete, dass sie sich ... weiter lesen
Arbeitsrecht Elternzeit: Kein voller Inflationsausgleich möglich
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat am 14.08.2024 entschieden (Az.: 14 SLa 303/24), dass ein Tarifvertrag den Inflationsausgleich während der Elternzeit ausschließen kann. Sachverhalt Eine bei einer Kommune beschäftigte Klägerin befand sich von Juni 2022 bis April 2024 in Elternzeit und arbeitete ab Dezember 2023 in Teilzeit. Der Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung gestiegener Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) sah einen einmaligen Inflationsausgleich im Juni 2023 sowie monatliche Zahlungen von Juli 2023 bis Februar 2024 vor. Die Kommune zahlte der Klägerin lediglich für die Monate Januar und Februar 2024 einen anteiligen Inflationsausgleich in Höhe von 135,38 Euro. Die Klägerin argumentierte, dass die Regelung des Tarifvertrags sie wegen ihres Geschlechts diskriminiere, da Frauen ... weiter lesen
Verkehrsrecht Winterreifenpflicht 2024: Neue Regeln und was Sie wissen müssen
Ab Oktober 2024 treten neue Regeln für Winterreifen in Kraft. Das auf den Reifen angebrachte „Alpine-Symbol“ wird zur Pflicht und herkömmliche M+S-Reifen sind nicht mehr erlaubt. Diese Änderungen bezüglich der Winterreifenpflicht 2024 sollen die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung der Fahrzeugbereifung. Winterreifenpflicht 2024: Alpine-Symbol wird Pflicht Mit Beginn der Winterreifenpflicht 2024 ab 1. Oktober dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen verwendet werden, die das Alpine-Symbol tragen. Das Symbol zeigt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke in der Mitte. So gekennzeichnete Reifen garantieren eine ausreichende Wintertauglichkeit. Die bisher übliche M+S(Matsch und Schnee) Kennzeichnung ... weiter lesen
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