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Rechtsanwalt in Ortenberg • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Fachanwalt für Steuerrecht
Michael Murek
Adresse Icon Bleichstraße 23 , 63683 Ortenberg

Verantwortungsvolle Rechtsfragen begutachtet Rechtsanwalt Michael Murek aus der Sozietät in Ortenberg.

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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Bundeswehr-Auftrag trotz Beschwerde: Warum der Zuschlag noch kippen könnte
26.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Bundeswehr-Auftrag trotz Beschwerde: Warum der Zuschlag noch kippen könnte

Wer sich als Unternehmen gegen die Vergabe eines Bundeswehr-Auftrags wehrt, braucht schnellen Rechtsschutz. Denn wenn der Vertrag schon unterschrieben ist, kann eine erfolgreiche Beschwerde praktisch ins Leere laufen. Genau darum geht es bei einer Beschaffung von Paketstationen für militärische Bekleidung und Ausrüstung auf Bundeswehr-Gelände. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf sieht eine neue Beschleunigungsregel im Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz kritisch und schaltet das Bundesverfassungsgericht ein. Betroffen sind vor allem Unternehmen in Bundeswehrvergaben , aber auch öffentliche Auftraggeber und Dienstleister, die Beschaffungen für die Bundeswehr durchführen. Im Kern steht die Frage, ob mehr Tempo bei Beschaffungen dazu führen darf, dass eine sofortige Beschwerde keinen vorläufigen...

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Beamtenanwärter: Keine Laufbahnbefähigung auf Vorrat
22.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Beamtenanwärter: Keine Laufbahnbefähigung auf Vorrat

Wer als Anwärter in den Vorbereitungsdienst eintritt, verbindet damit oft die Erwartung, später in die Laufbahn übernommen zu werden. Rechtlich ist das aber nicht dasselbe wie eine konkrete Einstellung in ein Beamtenverhältnis auf Probe. Für Beamtenanwärter und Bewerber im öffentlichen Dienst ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Eine Feststellung der Laufbahnbefähigung gibt es nicht vorsorglich für später. Sie setzt einen konkreten Anlass voraus. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Damit blieb es bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach der Kläger keinen Anspruch auf die begehrte Feststellung hatte. Das Wichtigste in Kürze Keine Befähigung auf Vorrat: Eine Laufbahnbefähigung wird nicht abstrakt...

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Alte Probezeitbeurteilung: Nach Lebenszeitverbeamtung zählt sie meist nicht
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(1 Bewertung)21.05.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Alte Probezeitbeurteilung: Nach Lebenszeitverbeamtung zählt sie meist nicht

Wer als Beamter nach der Probezeit in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen wird, möchte schlechte oder als unfair empfundene Bewertungen aus der Probezeit oft trotzdem nicht stehen lassen. Die Sorge ist naheliegend: Eine alte Note in der Personalakte könnte spätere Bewerbungen oder Verwendungen belasten. Genau diese Annahme reicht nach der aktuellen Entscheidung aber nicht aus. Betroffen sind vor allem Beamte, die nach ihrer Lebenszeitverbeamtung noch gegen eine Probezeitbeurteilung vorgehen wollen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat den Antrag eines Beamten auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Nach der Entscheidung fehlt für die Klage gegen die Probezeitbeurteilung regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis , wenn die Bewährung bereits positiv festgestellt und der Beamte auf Lebenszeit ernannt...

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