Unübersichtliche Rechtsfälle prüft und behandelt Rechtsanwalt Michael Ammon mit dem Kanzleisitz in Pasewalk.
Effiziente juristische Konfliktlösungen bietet Ihnen bei Rechtsanwalt Michael Busch mit ausgereiften Strategien vor Ort, direkt erreichbar.
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Jetzt Profil anlegenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 05.02.2025 (Az. VI R 3/23 ) entschieden, dass Umzugskosten nicht als Werbungskosten abziehbar sind, wenn der Wohnungswechsel dem erstmaligen Einrichten eines Arbeitszimmers dient. Homeoffice führte zur Wohnungserweiterung Ein berufstätiges Ehepaar mit Kind lebte zunächst in einer Drei-Zimmer-Wohnung, nutzte das Homeoffice aber nur sporadisch. Als sich durch die Corona-Pandemie im Jahr 2020 die Arbeit zunehmend in den häuslichen Bereich verlagerte, arbeiteten beide Elternteile vorwiegend im kombinierten Wohn- und Essbereich. Um eine bessere Trennung von Beruf und Privatleben zu ermöglichen, zog die Familie im Mai desselben Jahres in eine größere Fünf-Zimmer-Wohnung. Dort richteten sie zwei Räume als feste Arbeitszimmer ein. Die damit verbundenen...
weiter lesenDas Bundessozialgericht (Az. B 2 U 2/23 R ) entschied, dass ein Ex-Fußballprofi trotz Berufskrankheit kein Verletztengeld erhält, wenn Einkünfte weiter fließen. Ex-Profi trotz Krankheit weiter mit Einnahmen aus Praxis Ein ehemaliger Fußballspieler, der inzwischen als selbständiger Physiotherapeut tätig ist, forderte Verletztengeld. Grund war eine anerkannte Berufskrankheit – ein Meniskusschaden, der auf seine Zeit als Profisportler zurückgeht. Aufgrund dieser gesundheitlichen Beeinträchtigung konnte der Kläger seine physische Tätigkeit in der eigenen Praxis zeitweise nicht mehr ausüben. Dennoch blieb der Umsatz seiner Praxis in dieser Zeit unverändert. Der Kläger war weiterhin in organisatorischen, betriebswirtschaftlichen und leitenden Funktionen aktiv. Das Bundessozialgericht hatte nun...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 16. April 2025 eine wegweisende Entscheidung getroffen: Die Erfüllung von Provisionsansprüchen durch Kryptowährung – konkret in Form von Ether (ETH) – kann unter bestimmten Voraussetzungen als zulässiger Sachbezug im Sinne von § 107 Abs. 2 Satz 1 der Gewerbeordnung (GewO) gelten. Unternehmen erhalten dadurch neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Entlohnung – unter Beachtung rechtlicher Grenzen. Provisionen in der Kryptowährung: Hintergrund und rechtlicher Rahmen Das BAG ( 10 AZR 80/24 ) hatte über die Klage eines Vertriebsmitarbeiters zu entscheiden, dessen Arbeitgeber einen Teil der vertraglich vereinbarten Provisionen in der Kryptowährung Ether auszahlen wollte. Zentraler Streitpunkt war die Frage, ob eine solche Form der Entlohnung den Vorgaben der...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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