
Dr. Peter Schäfer
Fachkanzlei Schäfer – Ihre Spezialisten für Miet- und Steuerrecht
„Schuster, bleib bei deinen Leisten“ – dieses bewährte Sprichwort steht für die Philosophie der Fachkanzlei Schäfer. Hier konzentrieren sich die Anwälte gezielt auf die Rechtsgebiete, in denen sie über umfassende Expertise verfügen: Mietrecht und Steuerrecht.
Durch langjährige berufliche Erfahrung in verschiedenen Tätigkeitsfeldern – darunter Rechtsabteilungen von Unternehmen, die Finanzverwaltung und die anwaltliche Praxis – bringen die Juristen der Kanzlei Schäfer fundiertes Fachwissen mit. Die konsequente Spezialisierung ermöglicht es ihnen, ihre Mandanten optimal zu beraten und zu vertreten – genau in den Bereichen, in denen sie sich bestens auskennen.
Spezialisierungen
Mietrecht und WEG-Recht
Ob als Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer oder Verwalter – im Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Vertretung. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Mietverträgen, der Durchsetzung von Ansprüchen, bei Kündigungen oder Mieterhöhungen sowie in Konflikten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Mit unserer spezialisierten Expertise sorgen wir für klare Verhältnisse und rechtssichere Lösungen.
Steuerrecht
Im komplexen Steuerrecht stehen wir Ihnen als kompetente Partner zur Seite. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der optimalen steuerlichen Gestaltung, vertreten Sie gegenüber dem Finanzamt und beraten Sie bei Betriebsprüfungen, Einsprüchen oder Klagen. Dank unserer Erfahrung in der Finanzverwaltung und der anwaltlichen Praxis navigieren wir Sie sicher durch steuerrechtliche Herausforderungen.
Forderungsmanagement
Offene Forderungen können Unternehmen und Privatpersonen vor erhebliche finanzielle Schwierigkeiten stellen. Wir übernehmen für Sie das professionelle Forderungsmanagement – von der außergerichtlichen Mahnung bis zur gerichtlichen Durchsetzung und Zwangsvollstreckung. Effizient und zielgerichtet sorgen wir dafür, dass Ihr Anspruch schnell und zuverlässig realisiert wird.
Testamentsvollstreckung
Die Umsetzung des letzten Willens erfordert Fingerspitzengefühl, Sachverstand und rechtliche Präzision. Als erfahrene Testamentsvollstrecker übernehmen wir die ordnungsgemäße Abwicklung von Nachlässen, sorgen für die Verteilung des Erbes gemäß den testamentarischen Verfügungen und entlasten die Erben bei der Verwaltung. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz, um den Nachlass in Ihrem Sinne zu regeln.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abgabenrecht
- Altersvorsorge
- Ausländische Quellensteuer
- Bewertungsrecht
- Bilanzsteuerrecht
- Bilanzwesen
- Buchführung
- Einkommenssteuer
- Einkommensteuer
- Erbfolge
- Erbschaftssteuer
- Erbschaftssteuerrecht
- Erbschaftsteuerrecht
- Gewerbesteuer
- Grunderwerbssteuerrecht
- Grunderwerbsteuerrecht
- Internationales Steuerrecht
- Jahresabschluss
- Körperschaftssteuer
- Körperschaftsteuer
- Lohnsteuer
- Schenkungssteuerrecht
- Schenkungsteuerrecht
- Steuerklasse
- Steuerrecht
- Steuerstrafrecht
- Steuerverfahrensrecht
- Umsatzsteuer
- Umsatzsteuerrecht
- Verbrauchssteuerrecht
- Verbrauchsteuerrecht
- Zollrecht (im SteuerR)
Meine Fachanwaltschaften
- Steuerrecht
Publikationen
- Dozent zu steuerrechtlichen Fragestellungen
- Publikationen insbesondere zu steuerlichen Fragen des Kapitalanlage- und Investmentsteuerrechts
Kanzlei Impressum
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Copyright
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Angaben gemäß § 5, 6 TMG und DL-InfoV:
Fachkanzlei Schäfer GbR
Therese Schäfer / Dr. Peter Schäfer
Eugen-Kaiser-Str. 33
63450 Hanau
Tel. 06181 – 9456023
Fax: 06181 – 9456024
info@fachkanzlei-schaefer.de
Steuernummer: 022 364 30171
Berufsbezeichnung und zuständige Rechtsanwaltskammer:
Die für die Fachkanzlei Schäfer tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in Deutschland zugelassen und tragen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin" bzw. „Rechtsanwalt". Sie sind Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main.
Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Bockenheimer Anlage 36
60322 Frankfurt am Main
T +49 69.170098-02
F +49 69.170098-25
E-Mail: info(at)rak-ffm.de
Berufsständische Regelungen:
Für die Berufsausübung der Rechtsanwälte gelten folgende Berufs- und Gebührenordnungen:
• Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
• Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
• Fachanwaltsordnung (FAO)
• Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG)
Die berufsständischen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php
Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Anwälte der Fachkanzlei Schäfer sind über die
AFB GmbH
Karlstr. 13
40111 Düsseldorf
bei der GENERALI Gruppe versichert.
Vermögensschaden - Haftpflichtversicherung: 073185
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Stand 2021
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