Foto
Rechtsanwalt Philipp Kitzmann
(80 Bewertungen)
Rechtsanwalt bewerten
 Philipp Kitzmann LL.M.
Gesamt:
80 Bewertungen, 4.9 von 5.0
Bewertungen stammen aus
2 Portalen. Alle anzeigen

Philipp Kitzmann LL.M.

KITZMANN & PARTNER Rechtsanwälte
(Kanzlei für Arbeitsrecht)
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bahnhofstraße 8
30159 Hannover (Zentrum)

Nachricht
Zur Webseite Diesen Rechtsanwalt bewerten



Sie akzeptieren durch das Laden der Karte die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte zeigen

Über Mich Kontakt Bewertungen

Die Kanzlei KITZMANN & PARTNER besteht bereits seit 1930 und widmet sich seit vielen Jahren ausschließlich dem Arbeitsrecht.  

Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer und Führungskräfte als auch Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten bundesweit. Unsere Schwerpunkt sind Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Verhandlungen über Abfindungen. 

Wir bieten unseren Mandanten hochspezialisierte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht durch versierte Fachanwälte

Spezialisierungen

Wir haben uns spezialisiert auf arbeitsrechtliche Themen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. 

- Haben Sie eine Kündigung erhalten?
- Streben Sie die Zahlung einer Abfindung an? 
- Benötigen Sie Unterstützung bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen?

Dann melden Sie sich bei uns zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem Spezialisten. Als Recht­san­wälte und Fachan­wälte für Ar­beit­srecht be­rat­en wir Sie in allen Themenbereichen des Ar­beit­srechts. Wir bieten Ihnen eine fundierte und umfassende rechtliche Beratung sowie eine praxisnahe und ergebnisorientierte außergerichtliche Tätigkeit und gegebenenfalls eine konsequente gerichtliche Vertretung. 

Kurzfristige Besprechungstermine und eine zuverlässige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!

 

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
  • Abfindung
  • Abmahnung ArbR
  • Arbeitgeber
  • Arbeitsgericht
  • Arbeitsgerichtsverfahren
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitsverhältnis Kündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertragänderung
  • Arbeitszeugnis
  • Aufhebungsvertrag
  • Beendigung Arbeitsvertrag
  • befristeter Arbeitsvertrag
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Fristlose Kündigung
  • Individualarbeitsrecht
  • Kündigung
  • Kündigung Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfrist
  • Kündigungsfristen Arbeitnehmer
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Kündigungsschutzrecht
  • Kurzarbeit
  • Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
  • Mutterschutz
  • Probezeit
  • Sozialplan
  • Urlaubsanspruch
  • Zeugniskorrektur
Diesen Fachanwalt bewerten
Meine Fachanwaltschaften
  • Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
  • Deutsch
  • Englisch
Mitgliedschaften

– Deutscher Anwaltverein
– Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
– Deutscher Arbeitsgerichtsverband
– Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
 

Diesen Fachanwalt bewerten

Kanzlei-Impressum Weitere Niederlassungen
Niederlassung Berlin

Unter den Linden 21
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 030-756 398 40
Telefax: 030-756 398 41

E-Mail:

Niederlassung Hamburg

Ballindamm 39
20095 Hamburg
Deutschland

Telefon: 040-330 991
Telefax: 040-330 920

E-Mail:

Datenschutzhinweis im Profil

Fachanwalt Philipp Kitzmann ist gelistet unter Rechtsanwalt Hannover und Anwalt Arbeitsrecht Hannover.
Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Arbeitsrecht Zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Krankheit
01.08.2017
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert, ist der Arbeitnehmer zudem verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Dies ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters, kann er nach § 275 Absatz 1a Satz 3 SGB V verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholt. Der MDK fungiert dabei als ... weiter lesen
Arbeitsrecht Nachvertragliche Wettbewerbsverbote im Arbeitsrecht
19.07.2017
Vertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot Aufgrund seiner Treuepflicht ist es dem Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses untersagt, zu seinem Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht es dem Arbeitnehmer hingegen frei, seinem ehemaligen Arbeitgeber als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer eines Konkurrenzunternehmens Wettbewerb zu machen. Der Arbeitgeber kann dies durch Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots unterbinden, wenn er die Zulässigkeitsvoraussetzunge dafür einhält. Zunächst ist für die Wirksamkeit zu beachten, dass das Wettbewerbsverbot schriftlich vereinbart werden muss und den Arbeitnehmer höchstens für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des ... weiter lesen
Arbeitsrecht Besteht ein Recht auf Zahlung einer Abfindung nach Kündigung?
12.07.2017
Oft erreicht uns die Frage, ob einem Arbeitnehmer nach Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zusteht. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall: 1. Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz Im Falle einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diese hinweisen und dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Fall anbieten, dass er die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Die Höhe der Abfindung beträgt dann einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ohne einen entsprechenden Hinweis in der Kündigungserklärung liegt jedoch keine Kündigung ... weiter lesen