Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Beschluss alles reibungslos und vorbildlich. Auch die Abwicklung über die Rechtschutzversicherung lief reibungslos und der Klient wird stets und umgehend über "Neuigkeiten" informiert. Vielen Dank an Herrn Kitzmann und an Frau Albers. Klare Empfehlung.
Philipp Kitzmann LL.M.
(Kanzlei für Arbeitsrecht)
(Kanzlei für Arbeitsrecht)
Die Kanzlei KITZMANN & PARTNER besteht bereits seit 1930 und widmet sich seit vielen Jahren ausschließlich dem Arbeitsrecht.
Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer und Führungskräfte als auch Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten bundesweit. Unsere Schwerpunkt sind Kündigungen, Kündigungsschutzklagen und Verhandlungen über Abfindungen.
Wir bieten unseren Mandanten hochspezialisierte Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht durch versierte Fachanwälte.
Spezialisierungen
Wir haben uns spezialisiert auf arbeitsrechtliche Themen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
- Haben Sie eine Kündigung erhalten?
- Streben Sie die Zahlung einer Abfindung an?
- Benötigen Sie Unterstützung bei der Verhandlung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen?
Dann melden Sie sich bei uns zur Besprechung Ihres Anliegens mit einem Spezialisten. Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten wir Sie in allen Themenbereichen des Arbeitsrechts. Wir bieten Ihnen eine fundierte und umfassende rechtliche Beratung sowie eine praxisnahe und ergebnisorientierte außergerichtliche Tätigkeit und gegebenenfalls eine konsequente gerichtliche Vertretung.
Kurzfristige Besprechungstermine und eine zuverlässige Erreichbarkeit sind für uns selbstverständlich. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Arbeitgeber
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitsrecht
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Betriebsbedingte Kündigung
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mutterschutz
- Probezeit
- Sozialplan
- Urlaubsanspruch
- Zeugniskorrektur
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
– Deutscher Anwaltverein
– Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV
– Deutscher Arbeitsgerichtsverband
– Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte
Weitere Standorte
Unter den Linden 21
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030-756 398 40
Telefax: 030-756 398 41
E-Mail:
Ballindamm 39
20095 Hamburg
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Telefon: 040-330 991
Telefax: 040-330 920
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Kanzlei Impressum
Verantwortlich für den Inhalt dieser Webseite:
Rechtsanwalt Philipp M. Kitzmann, LL.M.
Kanzlei Hamburg
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20095 Hamburg
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Telefax: 040-330 920
E-Mail: hamburg@kitzmann.com
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Kanzlei Hannover
Bahnhofstr. 8
30159 Hannover
Telefon: 0511 – 874 599 33
E-Mail: hannover@kitzmann.com
Internet: www.kitzmann.com
Pflichtangaben
Rechtsanwalt Philipp M. Kitzmann, LL.M. ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin (Littenstraße 9, 10179 Berlin, Telefon 030 30 69 31 0, Telefax 030 30 69 31 99, E-Mail info @ rak-berlin.org).
Informationen über maßgebliche berufsrechtliche Regelungen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.
Die Anwälte der Kanzlei sind berufshaftpflichtversichert bei der:
Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin
Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Sehr kompetenter und erfahrener Anwalt. Ich habe mich von ihm für einen Streit über die Kündigung und Abfindung gegen die Firma, bei der ich beschäftigt war, erfolgreich vertreten lassen. Die Konditionen meiner Kündigung konnten deutlich verbessert werden. Unkompliziert konnte ich alles mit Ihm über online session, E-mail und Telefon besprechen. Seine Beratung bzgl. Forderungskatalog und Taktik waren sehrt professionell. Erforderliche Dokumente wurden zügig und erstklassig erstellt, Verhandlung und Kommunikation mit der Gegenseite und dem Gericht erfolgten konsequent. Als Ergebnis konnte die für mich sehr positive Einigung in einem Gütetermin erreicht werden.
Vom Aufhebungsvertrag bis zur Kündigungsschutzklage:
Nach knapp 20 Jahren erhielt ich die Nachricht, dass man das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ich bin aufgrund der guten Bewertungen auf Herrn Kitzmann’s Kanzlei aufmerksam geworden und wurde nicht enttäuscht. Die Beziehung und das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant ist von hoher Bedeutung. Bei Herrn Kitzmann hatte ich nach unserem ersten Gespräch sofort ein gutes Gefühl. Mit seiner ruhigen und emphatischen Art begleitete er mich durch das Verfahren und den Verhandlungen mit dem AG. Er trat dabei seriös, kompetent und durchsetzungsstark auf und wandte dabei ausgezeichnete Verhandlungstechniken an. Auch sein Team stand jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Ich habe mich unglaublich gut vertreten und beraten gefühlt und bin für den erfolgreichen Ausgang sehr dankbar.
Einfach klasse, sowohl Frau Albers als auch Herr Philipp Kitzmann sind sehr kompetent, hilfsbereit und stehen einem zur Seite während des gesamten Prozesses. Ich habe mich von Anfang an sehr gut aufgehoben gefühlt.
Mit Frau Albers kann Herr Kitzmann sich sehr glücklich schätzen. Sie ist wirklich das sogenannte Aushängeschild der Kanzlei. Kompetent, einfühlend und genau die Person, die man am Telefon haben möchte, wenn einem gerade gekündigt wurde.
Aber natürlich gehen 5 Sterne auch an Herrn Kitzmann selbst. Nicht nur hat er sich für mich und meine Wünsche stark gemacht, mir zugehört und sehr viel Zeit und Verständnis gehabt. Auch hat er meine Interessen perfekt vertreten, sodass ich am Ende sehr zufrieden mit dem Ergebnis sein kann.
Danke dafür. Tolle Kanzlei, die super organisiert ist.
Nachdem mir die Kanzlei empfohlen wurde, haben Herr Kitzmann sowie Frau Albers meine Erwartungen sogar deutlich übertroffen. Als Mandant im Arbeitsrecht ist man hier definitiv an der richtigen Adresse.
Von der Kontaktaufnahme bis zum final sehr zufriedenstellenden Ergebnis war die Betreuung in fachlicher wie persönlicher Hinsicht überdurchschnittlich professionell und angenehm.
Die Termine und Absprachen wurden ausnahmslos eingehalten und Rückmeldungen erfolgten stets transparent, nachvollziehbar und pünktlich. Die Kanzlei ist sehr gut organisiert und strukturiert.
Ich wurde umgehend und sehr professionell beraten. Ich fühlte mich zu jeder Zeit sehr gut aufgehoben.
Eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitsgeber ist meistens emotional und belastend. Auch als ehemaliger Betriebsrat mit gesundem Selbstbewusstsein, braucht man definitiv einen äußerst professionellen Rechtsanwalt an seiner Seite. Und genau diesen habe ich zum Glück mit Hr.Kitzmann gefunden. Der Erstkontakt mit Frau Albers war schon klasse. Sie hat mich beruhigt und alles perfekt organisiert. Bei den weiterführenden Gesprächen mit Hr.Kitzmann wurden alle Fragen und Eventualitäten ausführlich durchgesprochen. Ich hatte immer ein sicheres und gutes Gefühl nach jedem Gespräch. Die professionelle Betreuung und das geniale Verhandlungsgeschick von Hr.Kitzmann haben dann letztendlich zu einem Ergebnis geführt, mit dem ich sehr zufrieden bin.
Bereits zum zweiten Mal habe ich die Hilfe der Kanzlei Kitzmann in Anspruch genommen. Auch dieses Mal war ich sehr zufrieden mit der professionellen Arbeit des Anwalts Herr Kitzmann. Auch die Vorgespräche mit seiner Mitarbeiterin waren verständlich, einfühlsam und letztlich von Erfolge gekrönt. Fristlose Kündigung wurde in einer ordentliche Kündigung umgeändert plus ordentliches Zeugnis. Dadurch keine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Ich kann die Kanzlei Kitzmann & Partner uneingeschränkt weiterempfehlen!
Ich habe Herrn Kitzmann als sehr kompetenten und erfahrenen Anwalt kennen und schätzen gelernt, der auch strategische Impulse setzt und die „letzte Meile“ im Interesse seiner/s Mandantin/en geht.
Herr Kitzmann hat mich ausgezeichnet beraten und für mich das Optimum rausgearbeitet. Ich bin sehr zufrieden und empfehle ihn daher gern weiter.
Herr Kitzmann hat mich außerordentlich gut in meinen arbeitsrechtlichen Fragen beraten und vertreten. Die erreichten Lösungen waren absolut zu meiner Zufriedenheit. Ein großes Dankeschön geht an Herrn Kitzmann und Frau Albers für die stets kompetente, schnelle und überaus freundliche Kommunikation und Zusammenarbeit.
Ich möchte an dieser Stelle Herrn RA Philipp Kitzmann ein großes Lob und aufrechte Anerkennung für seine Arbeit in meiner Sache aussprechen. Herr Kitzmann und sein sehr kompetentes und emphatisches Team haben meine Interessen bestens vertreten und ein hervorragendes Ergebnis für mich erzielt. Ich empfehle diese Kanzlei ausdrücklich jedem der gegen seinen Arbeitgeber vorgehen muss.
Nach Erhalt eines Aufhebungsvertrages von meinem Arbeitgeber habe ich mich an die Kanzlei Kitzmann & Partner gewandt und kurzfristig einen Termin bekommen. Herr Kitzmann wirkte bereits im ersten Gespräch sehr erfahren und kompetent und hat mich in meiner Angelegenheit dann auch äußerst kompetent vertreten und deutlich mehr an Abfindung für mich rausgeholt, als der Arbeitgeber zunächst zahlen wollte. Ich kann das gesamte Team nur weiterempfehlen. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
Nach Erhalt eines Aufhebungsvertrages von meinem Arbeitgeber habe ich mich an die Kanzlei Kitzmann & Partner gewandt und kurzfristig einen Termin bekommen. Herr Kitzmann wirkte bereits im ersten Gespräch sehr erfahren und kompetent und hat mich in meiner Angelegenheit dann auch äußerst kompetent vertreten und deutlich mehr an Abfindung für mich rausgeholt, als der Arbeitgeber zunächst zahlen wollte. Ich kann das gesamte Team nur weiterempfehlen. Vielen Dank für die tolle Unterstützung!
Bei Herrn Kitzmann jun. habe ich eine sehr kompetente und zuverlässige Rechtsberatung erhalten und er hat mich sehr professionell bei der Gegenseite vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.
Herr Kitzmann hat mich innerhalb meines dringlichen Anliegens sofort weiter geholfen. Ich wurde verständlich, kompetent und freundlich beraten zu jeder Zeit, während des ganzen Vorgangs.
Die Assistentin Frau Albers, ist ebenso eine wichtige Person, die gute Seele im Hause. Herr Kitzmann und Frau Albers sind ein gutes Team. Auch in stressigen Situation wird die Ruhe bewart! Als Laie scheint vieles unerreichbar und nicht lösbar. Das wurde einem genommen und gut erklärt. Diese Kanzlei würde ich immer weiterempfehlen.
Toller Anwalt, der auch vor einer Klage gegen große Konzerne nicht zurückschreckt. Herr Kitzmann hat mich stets punktgenau, kompetent und schnell beraten. War er einmal nicht erreichbar, rief er umgehend zurück oder schrieb eine Mail. Geduldig beantwortete er alle meine Fragen, bis auch schließlich ich als Laie verstanden habe, welche Gewinnchanchen, Kosten und Risiken ein Prozess birgt. Am Ende habe ich die richtige Entscheidung treffen können und das bekommen, was ich wollte. Fairer und freundlicher Anwalt, der die Dinge mit der nötigen Ruhe und Unaufgeregtheit zum Ziel führt. Auch die Vorzimmerdame, Frau Albers, ist wirklich sehr freundlich, hilfsbereit und jederzeit zur Stelle. Insgesamt: 5 Sterne für die Kanzlei!
Ich war begeistert von der menschlichen und fachlichen Betreuung durch Herrn Rechtsanwalt Kitzmann und seine Mitarbeiter. Man war immer gut erreichbar und konnte meine Fragen kurzfristig und kompetent beantworten. Die Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber über die Beendigung meines Arbeitsvertrages liefen sehr professionell ab und das Ergebnis ist überaus zufriedenstellend für mich. Vielen Dank!
Ich kann die Kanzlei Kitzmann & Partner, insbesondere Herrn Rechtsanwalt Philipp Kitzmann und seine Assistentin Frau Albers uneingeschränkt weiter empfehlen. Ich habe mich bei der Bearbeitung meines Anliegens (Verhandlung eines Aufhebungsvertrages) sehr gut betreut gefühlt, mir wurde alles sehr ausführlich persönlich, später telefonisch erläutert und ich bin auch mit dem Ergebnis äußerst zufrieden. Vielen Dank!!
Herr Kitzmann hat mich in meinem Fall umfassend beraten und mir geholfen, meine Rechte beim Arbeitgeber durchzusetzen. In dieser nervenaufreibenden Zeit hat es mir sehr geholfen, jemanden an der Seite zu haben, der immer ein offenes Ohr hat und den man nach der rechtlichen Situation fragen kann. Dank der sehr professionellen Arbeit und der Hartnäckigkeit in meinem Falle gab es für mich ein überaus positives Ende. Ich möchte mich bei Herrn Kitzmann und seinen Mitarbeiterinnnen für die reibungslose Zusammenarbeit und Unterstützung herzlich bedanken und werde die Kanzlei definitiv weiterempfehlen!
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert, ist der Arbeitnehmer zudem verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Dies ergibt sich aus § 5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz. Hat der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters, kann er nach § 275 Absatz 1a Satz 3 SGB V verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholt. Der MDK fungiert dabei als ...
WeiterlesenVertragliches und nachvertragliches Wettbewerbsverbot Aufgrund seiner Treuepflicht ist es dem Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses untersagt, zu seinem Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses steht es dem Arbeitnehmer hingegen frei, seinem ehemaligen Arbeitgeber als Selbstständiger oder als Arbeitnehmer eines Konkurrenzunternehmens Wettbewerb zu machen. Der Arbeitgeber kann dies durch Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots unterbinden, wenn er die Zulässigkeitsvoraussetzunge dafür einhält. Zunächst ist für die Wirksamkeit zu beachten, dass das Wettbewerbsverbot schriftlich vereinbart werden muss und den Arbeitnehmer höchstens für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des ...
WeiterlesenOft erreicht uns die Frage, ob einem Arbeitnehmer nach Zugang einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zusteht. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall: 1. Abfindung nach § 1a Kündigungsschutzgesetz Im Falle einer Kündigung aus betriebsbedingten Gründen kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben auf diese hinweisen und dem Arbeitnehmer eine Abfindung für den Fall anbieten, dass er die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage verstreichen lässt. Die Höhe der Abfindung beträgt dann einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Ohne einen entsprechenden Hinweis in der Kündigungserklärung liegt jedoch keine Kündigung ...
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