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Wer wegen schwerer Hautprobleme an den Händen seinen Beruf aufgeben muss, rechnet oft mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch eine anerkannte Berufskrankheit führt nicht automatisch zu einer Verletztenrente . Entscheidend ist, wie stark die beruflich verursachten Folgen nach Aufgabe der belastenden Tätigkeit noch die Erwerbsmöglichkeiten einschränken. Für Beschäftigte mit Hauterkrankungen, etwa bei handwerklichen, gärtnerischen oder hausmeisterlichen Tätigkeiten, ist diese Entscheidung deshalb besonders wichtig. Das Wichtigste in Kürze Ein früherer Gärtner und Hausmeister hatte eine anerkannte Berufskrankheit 5101 wegen einer schweren Hauterkrankung an den Händen. Er verlangte eine Verletztenrente ab 20. April 2020, weil er seine Tätigkeit aufgegeben hatte und weiter...
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Wer in einer psychischen Krise schnell Hilfe sucht und sich für eine Privatklinik entscheidet, erwartet häufig Unterstützung von der gesetzlichen Krankenkasse. Riskant wird es aber, wenn die Behandlung bereits organisiert oder begonnen wurde, bevor die Kasse über einen konkreten Antrag entscheiden konnte. Genau daran scheiterte eine Versicherte, die die Kosten einer akutpsychiatrischen Privatbehandlung erstattet bekommen wollte. Die Entscheidung ist besonders wichtig für gesetzlich Versicherte, die bei langen Wartezeiten oder abgelehnter Aufnahme selbst nach einer Klinik suchen. Das Gericht wies die Klage ab. Nach seiner Auffassung lag weder eine unrechtmäßige Leistungsablehnung der Krankenkasse noch eine unaufschiebbare Leistung im Sinne des Gesetzes vor. Außerdem stellte es klar: Wenn tatsächlich ein echter Notfall...
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Wer sich im öffentlichen Dienst auf einen höherwertigen Dienstposten bewirbt, erwartet ein faires und vollständiges Auswahlverfahren. Viele Betroffene gehen davon aus, dass schon ein Fehler im Verfahren die Auswahlentscheidung kippt. Genau das gilt aber nicht automatisch. Für Beamte und andere Bewerber um Beförderungsstellen ist die Entscheidung wichtig, weil ein formaler Fehler nur dann hilft, wenn er sich auch rechtlich auf die eigene Position auswirkt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren zurückgewiesen. Zwar war ihre Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren rechtswidrig. Nach Auffassung der Gerichte kam sie wegen eines festgestellten Leistungsvorsprungs des ausgewählten Bewerbers aber nicht ernsthaft für die Auswahl in...
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