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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 K 1304/23 ) entschied, dass ein Bewerber mit einer genetisch bedingten Blutgerinnungsstörung nicht allein deshalb vom Auswahlverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen werden darf. Die Ablehnung sei rechtswidrig erfolgt. Bewerbung wegen genetischer Veranlagung abgelehnt Ein Mann aus Aachen hatte sich im Jahr 2023 für eine Laufbahn im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei beworben. Im Rahmen der medizinischen Überprüfung wurde bei ihm die sogenannte Faktor-V-Leiden-Mutation festgestellt – eine genetische Veränderung, die mit einer leicht erhöhten Gefahr von Thrombosen einhergeht. Aufgrund dieses Befundes bewertete die Bundespolizeiakademie den Gesundheitszustand des Bewerbers als nicht ausreichend und ließ ihn nicht am weiteren Auswahlprozess...
weiter lesenDas jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schutzfähigkeit von Birkenstock-Sandalen ( BGH vom 20. Februar 2025 – AZ: I ZR 16/24 ) wirft ein Schlaglicht auf die Anforderungen an die Gestaltungshöhe und die Abgrenzung zwischen Kunst und Handwerk. Damit rückt erneut ein Aspekt ins Zentrum, der für zahlreiche Branchen von grundlegender Bedeutung ist: Wann ist ein Design schutzwürdig im Sinne des Urheberrechts? Das Verfahren Birkenstock gegen Nachahmer Die Klägerin, ein Unternehmen der Birkenstock-Gruppe, vertreibt seit Jahrzehnten charakteristische Sandalenmodelle , die sich durch ihre klare Formensprache und hohe Wiedererkennbarkeit auszeichnen. In den vorliegenden Verfahren klagte sie gegen drei Unternehmen, die nach ihrer Auffassung optisch ähnliche Sandalen herstellten oder vertrieben....
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht stellt mit Urteil vom 19.Februar 2025 klar: Eine verspätete oder unterlassene Zielvorgabe stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB begründen kann. Dabei wird auch klargestellt, dass eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreiz- und Motivationsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Argumentation des Gerichts zu Schadenshöhe bei verspäteter Zielvorgabe Bemerkenswert ist auch die Argumentation des Gerichts zur Schadenshöhe : Diese darf geschätzt werden. Im konkreten Fall nahm das BAG an, dass der Arbeitnehmer bei rechtzeitiger Zielvorgabe die Unternehmensziele zu 100 Prozent und die individuellen Ziele entsprechend dem Durchschnittswert von 142 Prozent erreicht hätte. Diese Annahme betont die...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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