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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Steuerrecht
Keine volle Umsatzsteuer für Hotelparkplatz
Hannover (jur). Für das Parken auf einem Hotelparkplatz kann das Finanzamt in der Regel nicht die volle Umsatzsteuer kassieren. Jedenfalls dann, wenn mit den Gästen keine ausdrückliche Vereinbarung über das Parken getroffen wird, ist es als Nebenleistung zur Übernachtung der reduzierten Umsatzsteuer von nur sieben Prozent unterworfen, heißt es in einem am Mittwoch, 18. Juni 2014, bekanntgegebenen Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) in Hannover (Az.: 5 K 273/13).
Es gab damit einem Hotelier aus Niedersachsen recht. Wie üblich hatte er das Frühstück seiner Gäste sowie die Nutzung des Fitness- und Saunabereichs zum Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 Prozent abgerechnet, die Übernachtungen mit dem verminderten Satz von sieben Prozent.
Ein Prüfer des ... weiter lesen
Insolvenzrecht
Freiberufliche Arbeit bei Überschuldung gestärkt
Münster (jur). Wer während einer Privatinsolvenz einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, kann bis zu den Pfändungsgrenzen nicht nur den laufenden Gewinn sondern auch eine aus dieser Tätigkeit resultierende Steuererstattung für sich behalten. Bestehen noch Schulden beim Finanzamt, darf dies allerdings aufrechnen, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Montag, 4. November 2013, veröffentlichten Urteil vom 27. September 2013 entschied (Az.: 14 K 1917/12 AO).
Schuldner dürfen in der Insolvenz ihr Einkommen bis zur individuellen Pfändungsgrenze behalten, der darüber hinausgehende Verdienst geht an den Insolvenzverwalter und damit indirekt an die Gläubiger.
Bei einer selbstständigen Tätigkeit besteht das Problem, dass unstete Einkünfte ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Schrott statt Blumen neben Chemiefirma Merck
Kassel (jur). Neben der Chemiefirma Merck in Darmstadt darf kein Gartencenter gebaut werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Donnerstag, 12. März 2015, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschieden (Az.: 4 A 654/13). Das Vorhaben lasse „die gebotene Rücksichtnahme auf den Störfallbetrieb der Firma Merck vermissen“.
Nach der „Seveso-II-Richtlinie“ der EU müssen Gebäude mit Publikumsverkehr einen „angemessenen Abstand“ zu sogenannten „Störfallbetrieben“ wahren. Die Chemie- und Pharmafirma Merck gilt als solcher „Störfallbetrieb“, weil sie an ihrem Stammsitz in Darmstadt gefährliche Chemikalien verwendet.
Dennoch hatte die Stadt Darmstadt den Bau eines Gartencenters auf einem ... weiter lesen