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Rechtsanwalt • Fachanwalt für Strafrecht

Dr. Ralph Balzer

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Strafverteidigung – Mit Erfahrung und Kompetenz

Fachanwalt für Strafrecht

Auf keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat mit mehr Macht in die Rechte des Bürgers ein als im Strafrecht. Die Konsequenzen staatlichen Handelns sind für den Einzelnen einschneidender und umfassender als in allen anderen Bereichen. Die Freiheit des Bürgers kann im Strafrecht erheblich eingeschränkt werden. Die Eingriffe reichen von der Entziehung der Fahrerlaubnis, von Geldstrafen bis hin zu Festnahmen, Berufsverboten, Freiheitsstrafen und anderen freiheitsbeschneidenden Maßnahmen.

Fachanwalt Strafrecht Fürth

Deshalb ist es für die Betroffenen wichtig, dass sie sich von Beginn des Ermittlungsverfahrens an von einem Rechtsanwalt verteidigen lassen. Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über die nötige Erfahrung (der Titel „Fachanwalt“ wird einem Rechtsanwalt von der Anwaltskammer nur verliehen, wenn er eine bestimmt Zahl an Strafverfahren als Verteidiger begleitet hat) und Kompetenz, um den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten auf Augenhöhe zu begegnen.

Sobald ein Betroffener von der Polizei beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte er in der Regel keine Aussage vor der Polizei machen. Alles, was zu Beginn des Verfahrens von ihm zu Protokoll gebracht wird, kann später gegen ihn verwendet werden. Ohne Kenntnis des Akteninhalts der Strafverfolgungsbehörden ist eine Aussage des Beschuldigten nicht zu empfehlen. Stattdessen sollte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und über seinen Verteidiger Akteneinsicht in die Ermittlungsakte beantragen. Eine Einlassung zu den Vorwürfen kann dann in Kenntnis der ihn belastenden Umstände bzw. Zeugenaussagen immer noch erfolgen.

Dr. Balzer, Kolb & Kretsch

Spezialisierungen

  • Allgemeines Strafrecht und Strafprozessrecht (Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, etc.)
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht / Steuerstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht (insbes. Trunkenheitsfahrten, Entzug der Fahrerlaubnis usw.)
  • Sexualstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Haftrecht: Untersuchungs-Haft, Strafvollstreckungsrecht
  • Pflichtverteidigungen
  • Rechtsmittelrecht: Revisionen und Berufungen in Strafsachen
  • Wahrnehmung der Opferrechte im Strafprozess
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (insbes. Verkehrsordnungswidrigkeiten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrverbot, Bußgeldverfahren usw.)

Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete

  • Anklageschrift
  • Berufsverbot
  • Bestechung
  • Betäubungsmittelrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Betrug
  • Bewährung
  • BTMG
  • Bußgeld
  • Bußgeldverfahren
  • Computerstrafrecht
  • Diebstahl
  • Drogen
  • Durchsuchung
  • Ermittlungsverfahren
  • Festnahme
  • Haftbefehl
  • Hausdurchsuchung
  • Internetstarfrecht
  • Jugendarrest
  • Jugendstrafe
  • Jugendstrafrecht
  • Jugendstrafverfahren
  • Körperverletzung
  • Korruption
  • Ladendiebstahl
  • Mord
  • Nebenklage
  • Opferanwalt
  • Opferhilfe
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Pflichtverteidiger
  • Revision
  • Revisionsrecht
  • Stalking
  • Steuerstrafrecht (im StrafR)
  • Strafprozessrecht
  • Strafrecht
  • Straftat
  • Strafverteidiger
  • Strafverteidigung
  • Strafvollstreckungsrecht
  • Strafvollzugsrecht
  • Totschlag
  • U-Haft
  • Umweltstrafrecht
  • Unfall
  • Unterschlagung
  • Untersuchungshaft
  • Vergewaltigung
  • Verhaftung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Wirtschaftskriminalität
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Zeugnisverweigerungsrecht
  • Zwangsprostitution
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Meine Fachanwaltschaften

  • Strafrecht

Publikationen

    • Verhalten bei Durchsuchung der Polizei: Leitfaden
    • Verhalten bei Wohnungsdurchsuchung: Tipps vom Anwalt
  • Kanzlei Impressum

    Impressum

    Impressum | Pflichtangaben nach § 5 TMG

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    Dr. Balzer, Kolb & Kretsch
    Kurgartenstrasse 49
    (Rückgebäude)
    90762 Fürth

    Tel: 0911- 7 66 33 8-0
    Fax: 0911- 7 66 33 8 44

    E-Mail: fuerth[at]balzer-kolb.de

    Hersbruck:

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    Eichenhainstraße 2 b
    91217 Hersbruck

    Tel: 09151 / 8 14 44-0
    Fax: 09151 / 8 14 44-22

    E-Mail: hersbruck[at]balzer-kolb.de

    Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Beauftragung nur telefonisch oder persönlich erfolgen kann. Allein durch die Zusendung einer e-Mail entsteht kein Mandatsverhältnis.

    Die Rechtsanwälte Dr. Ralph Balzer, Michael Balzer, Astrid Kolb und Roland Kretsch sind in der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Bayern und dort am Landgericht Nürnberg-Fürth, Fürther Str. 110, 90429 Nürnberg, zugelassen. Die Rechtsanwälte sind Mitglieder in der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg. Diese Rechtsanwaltskammer ist zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 4 BRAO.

    In Erfüllung des § 5 Telemediengesetz wird darauf hingewiesen, dass die beratenden Rechtsanwälte entsprechend der berufsrechtlichen Vorschriften eine in Deutschland geltende Vermögenschadenhaftpflichtversicherung über die gesetzliche Mindestsumme hinaus bei Victoria Versicherungs AG, Bahnhofsplatz 2, 90443 Nürnberg, unterhalten. Da über das Medium Internet grundsätzlich keine Mandatierung zustande kommt, besteht jederzeit während der üblichen Bürozeiten die Möglichkeit vor Abschluß eines Mandatsverhältnisses die weiteren Einzelheiten des Vertrages durch Einsicht in die in unserer Kanzlei ausliegenden Versicherungsunterlagen zu nehmen.
    Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen finden Sie unter anderem in folgenden Gesetzen:

    • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    • Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
    • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Fachanwaltsordnung (FAO)
    • CCBE-Richtlinien für europäische Rechtsanwälte

    Die genannten Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

    Berufshaftpflichtversicherung:

    Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, Victoriaplatz 1, Düsseldorf. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

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    Stand: 08.01.2021

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