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Ralph Butenberg
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
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Rechtstipps auf Fachanwalt.de
Erbrecht
Zur Verschwiegenheitspflicht des Notars – Kein Geheimhaltungsinteresse gegenüber gesetzlichen Erben
In seiner erbrechtlichen Entscheidung vom 20.07.2020 stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte gesetzlicher Erben. Wird diesen in einer Testamentseröffnung mitgeteilt, dass sie enterbt wurden, haben sie das Recht auf Einsicht in die beim Notar verwahrte Kopie der letztwilligen Verfügung des Erblassers. Mit der Begründung eines bestehenden Geheimhaltungsinteresses kann eine Einsicht nicht verwehrt werden, so der BGH.
Erbe hegt Manipulationsverdacht
Wie weitreichend ist die Verschwiegenheitspflicht des Notars gegenüber den gesetzlichen Erben? Und welche Rolle spielt das Geheimhaltungsinteresses eines Verstorbenen? Mit diesen Fragen hatte sich jüngst der BGH zu befassen.
Ausgangspunkt waren Streitigkeiten nach der Testamentseröffnung eines Verstorbenen. Dieser hatte nicht seinen ... weiter lesen
Steuerrecht
FG Düsseldorf zur Frage nach dem Vergleichswert bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung
Dass auch ausschließlich der Kaufpreis eines Grundstücks als Vergleichswert im Rahmen des Vergleichswertverfahrens maßgeblich sein kann, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Finanzgerichtes (FG) Düsseldorf. Ob es bei dieser Einschätzung aber tatsächlich bleibt, wird wohl der Bundesfinanzhof noch entscheiden müssen.
Klage gegen Festsetzung von Schenkungsteuer
Das FG Düsseldorf beschäftigte jüngst der Streit über die Bewertungsmethode bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung. Grund war die Ermittlung der Höhe einer Schenkungsteuer.
Geklagt hatte ein Mann, dessen Tochter ein bebautes Grundstück zum Preis von 920.000 Euro erworben hatte. Diesen Geldbetrag hatte der Kläger seiner Tochter zuvor geschenkt. Das Finanzamt musste nun zur ... weiter lesen
Erbrecht
Veräußerung eines Mobilheims kann grunderwerbsteuerpflichtig sein
Bei dem Erwerb einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an – und dies möglicherweise auch dann, wenn es sich zwar um ein kleines, mobiles Wochenendhaus handelt, dieses aber die für die Gebäudeeigenschaft erforderliche feste Verbindung zum Grundstück aufweist. So muss nach einem Urteil des Finanzgerichtes (FG) Münster die Käuferin eines Kleinwochenendhauses nun doch Grunderwerbsteuer zahlen.
Steuerpflicht trotz „Kleinwochenendhaus“?
Das FG Münster hatte jüngst im Fall einer streitigen Steuerpflicht bei einem Immobilienerwerb zu entschieden. Geklagt hatte die Käuferin eines“ Kleinwochenendhaus“ auf einem Pachtgrundstück nebst Zubehör für 10.000 Euro. Mit dem Grundstückseigentümer wurde zeitgleich ein Pachtvertrag ... weiter lesen