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10 Rechtsirrtümer rund um den Fußball – oder warum ein Tor nicht immer ein Tor ist

Zuletzt bearbeitet am: 09.01.2024

Im Fußball ist alles klar. Das Runde muss ins Eckige und ein Spiel dauert 90 Minuten. Was kann es da noch für Irrtümer geben? Doch weit gefehlt. Was passiert zum Beispiel, wenn der direkte Freistoß beim Rückspiel versehentlich im eigenen Tor landet, oder die Kugel beim Elfer vom Winde verweht wird? Fußball ist kein rechtsfreier Raum und hat viel Platz für Irrtum. Hier die 10 interessantesten Rechtsirrtümer im Fußball.

Viele Gesetzgeber regeln den Fußball – nicht immer sind sie einer Meinung

Der Fußball wird von vielen unterschiedlichen Gesetzen bestimmt. So gibt es zum einen natürlich die Spielregeln. Sie gelten, sollte man meinen, für alle Fußballspieler weltweit gleich. Stimmt nur leider nicht.

Denn unterschiedliche Länder haben auch unterschiedliche Fußballregeln. Außerdem organisiert sich der Fußball meist im Verein. Es gilt also auch das Vereinsrecht, welches wiederum im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wird. Hier wird beispielsweise festgelegt was in die Satzung gehört, wie der Vorstand zu bestimmen ist und vieles mehr.
Beinahe jeder Fußballverein ist auch ein Arbeitgeber. Also findet auch das Arbeitsrecht im Fußball Anwendung.
Natürlich unterstehen Sportler, ihre Trainer und ihre Fans auch dem Strafgesetzbuch (StGB) , aber das sollte ja keine Relevanz haben. Hat es doch, wie Beispiele belegen.

Spezielle Regeln für den Fußball

Fußball scheint nicht nur die schönste, sondern für viele auch die wichtigste Nebensache der Welt zu sein. Trotzdem ist es dem Gesetzgeber ziemlich egal, ob ein Tor auf diese oder jene Art zustande kommt und was ein Schiedsrichter auf dem Platz so tut, solange er sich an die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland hält.
Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA)und der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) sehen das naturgemäß etwas enger. Allerdings sind sie da nicht immer einer Meinung. Hier ein paar Kuriositäten im Bereich der Fußballregeln:

Fußballregeln sind überall gleich

Ja, das sollte man meinen. Schließlich spielen wir auf der ganzen Welt nach internationalen Regeln. Sie werden in jährlichen Konferenzen von der FIFA und der International Football Association Board (IFAB) kontrolliert und angepasst. Die derzeit geltenden Spielregeln der FIFA sind im Jahr 1938 aufgeschrieben worden und seither mit wenigen Veränderungen konstant geblieben. Darüber hinaus gibt es jedoch eine ganze Reihe nationaler Regelwerke.
Die ersten nationalen Fußballregeln wurden im Jahr 1863 von der Football Association der Engländer festgelegt. Deutschland formulierte wenige Jahre später, im Jahr 1874, das erste Regelwerk für den Fußball. Die beiden Werke haben sich kaum voneinander unterschieden. Das galt auch für die Regeln nachziehender anderer europäischer Fußball Nationen. Bis die Faröer-Inseln zur Fußballgemeinschaft hinzukamen. Ihr nationales Regelwerk hat eine Besonderheit, die es sonst nirgends auf der Welt gibt. Auf den Inseln ist es nämlich erlaubt, dass ein Mitspieler beim Elfmeter den Ball am Boden festhalten darf, während der Schütze Anlauf nimmt. Eine Regel, die wegen des böigen Windes des Eilands durchaus sinnvoll ist. Der Helfer sollte nur darauf achten die Hände wieder rechtzeitig wegzuziehen.

Zu einem ordentlichen Fußballspiel gehören immer elf Mann

So war es immer. Elf Freunde sollt ihr sein, elf Männer rennen dem Sieg entgegen. Klingt alles richtig, stimmt aber nicht. Tatsächlich sind für ein Fußballspiel mindestens sieben Spieler notwendig. Wer etwas länger darüber nachdenkt, weiß auch warum. Bei einer Roten Karte verlässt der ermahnte Spieler den Platz. Sein Mannschaftskamerad regt sich so darüber auf, dass er der Nächste ist, der eine Rote Karte erhält und ebenfalls vom Platz fliegt. Schon sind es nur noch neun Spieler. Das bringt die restlichen Spieler der Mannschaft so in Rage, dass sie sich kaum beherrschen können und eine Rote Karte nach der anderen kassieren. Das Spiel kann so lange fortgesetzt werden, bis der fünfte Spieler der gleichen Mannschaft die Rote Karte gezeigt bekommt. Dann wird das Spiel abgebrochen und in der Regel mit 0:3 gegen die dezimierte Mannschaft gewertet. Was im vorliegenden Beispiel wahrscheinlich noch ein gutes Ergebnis wäre.
Übrigens: Manchmal bedeutet eine Rote Karte nicht, dass die Mannschaft des „Sünders“ in verminderter Stärke auf den Platz läuft. Wird nämlich die Verwarnung, was zugegeben sehr selten vorkommt, noch vor dem Anpfiff erteilt, dann darf der gesperrte Spieler durch einen Mannschaftskollegen ersetzt werden. Das abgestrafte Team läuft mit elf Spielern auf den Platz.

Arbeitsrecht im Fußball

Auch Fußballspieler sind Arbeitnehmer. Sie haben mindestens einen Chef – manchmal sind es auch Zehntausende auf den Rängen – einen Gehaltszettel und einen Arbeitsplatz.
Darüber hinaus ist ein Fußballverein auch ein Arbeitgeber für diverse Berufsgruppen. Zu seinen Arbeitnehmern gehören nämlich nicht nur Spieler und Trainer. Sowohl kleine wie auch große Vereine beschäftigen Sekretäre oder Sekretärinnen, Putzpersonal, Aushilfskräfte und vieles mehr. In all diesen Fällen müssen sie sich uneingeschränkt ans Arbeitsrecht halten. Oder vielleicht doch nicht?

Das Arbeitsrecht gilt uneingeschränkt auch für Fußballprofis

Ja – und Nein. Wie in jedem anderen Bereich auch, ist es auch beim Fußballprofi der Arbeitsvertrag, der die eigentlichen Arbeitsbedingungen regelt. Allerdings darf sich kein Arbeitsvertrag über das Gesetz stellen. Das heißt, die Mindestanforderungen an Gehalt, Arbeitszeit, Arbeitsschutz und Urlaub gelten auch für Fußballprofis. Das bedeutet, keine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit über 48 Stunden und mindestens 24 Tage Urlaub.
Zuschläge für Sonn- oder Feiertage oder Nachtarbeit werden im Fußball allerdings nicht gezahlt. Ebenso bekommen die Spieler für diese Tage keine zusätzlichen Urlaubstage anerkannt.
Da in den Verträgen von Profifußballern weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld verhandelt wird, erhalten Spieler diese Sonderzuwendungen ebenfalls nicht. Ein Schicksal, dass sie mit vielen anderen Arbeitnehmern teilen.
Die ganz großen Unterschiede zum normalen Arbeitsverhältnis gibt es im Bereich der Arbeitsunfähigkeit. Zwar müssen Fußballprofis, genau wie jeder andere Arbeitnehmer, einen Krankenschein vorweisen der keine Diagnose enthält, allerdings sind die behandelnden Ärzte eines Profi-Spielers gegenüber dem Verein, also dem Arbeitgeber des Spielers, von der Schweigepflicht entbunden. Zum Glück dürfen weder Verein noch Arzt der Öffentlichkeit Auskunft über die Krankheit des Spielers erteilen, es sei denn, dieser stimmt dem explizit zu.

Auch im Fußball gilt der Mindestlohn

Nein! “Amateur-Vertragsspieler fallen nicht unter das Mindestlohngesetz“, das hat die damalige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles bereits im Jahr 2015 festgestellt. Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes im Jahr 2015 bangten viele Amateurvereine um ihre Existenz. Die klare Aussage der Ministerin lies die Vereine hörbar aufatmen. Nur so war es möglich, dass Kreis- und Landesligisten ihren Spielbetrieb weiterhin aufrecht erhalten konnten.
Auch für die Situation der vielen ehrenamtlichen Helfer innerhalb der Amateurvereine wurde eine Lösung gefunden, da auch sie nicht unter das Mindestlohngesetz fallen. Die neue Regel sieht in dem Fall vor, dass die wichtigen Helfer nicht als Mini-Jobber zu beschäftigen sind, sondern ihnen lediglich der Aufwand bzw. der Verdienstausfall zu erstatten ist.

Diese Regelung gilt jedoch ausdrücklich nur für Amateurspieler und Amateurvereine. Profi-Fußballer in jeder Liga haben selbstverständlich einen Anspruch auf den Mindestlohn. Manuel Neuer und Co. werden sich bestimmt sehr darüber freuen.

Privat ist Privat – nach dem Spiel hat der Spieler Feierabend

Fußballer sind ganz normale Arbeitnehmer, und auch sie dürfen nicht länger als höchstens 48 Wochenstunden im Einsatz sein. Das wissen wir vom Arbeitsgesetz. Stimmt nur leider nicht, und das ist auch kein Wunder. Schließlich ist die Aufgabe eines Profi Fußballers so stark mit seiner Lebensweise verbunden, dass der Trainer natürlich einen gewissen Einfluss auch auf die private Lebensführung eines Spielers nehmen darf. Dies gilt insbesondere im Rahmen großer Turniere.

Schon der große Sepp Herberger hat seine Jungs eng an die Kandare gelegt. Und während der großzügige Berti Vogts auf die Frage nach „Sex vor dem Spiel“ erklärte: “Das können meine Jungs XXXX halten wie sie wollen. Nur in der Halbzeit, XXXXX da geht nichts!“, sehen andere Trainer die Sache mehr als eng.
Trainer Felipe Scolari sah das ganz anders. Er schrieb den brasilianischen Spielern bei der WM 2014 in Brasilien vor, auf akrobatische Übungen mit ihren Partnerinnen zu verzichten. Auch andere Trainer folgten diesem Beispiel. Ob es geholfen hat ist fraglich. Weltmeister wurden die Deutschen .

Doch nicht beim Sex hatten die Trainer sich ein Mitspracherecht eingeräumt. Die österreichischen Nationalspieler mussten bei ihrer zweiten EM-Teilnahme ganz auf ihr geliebtes Wiener Schnitzel verzichten. Es gab lautes Gemaule und Gemecker, doch der Teamarzt Reichard Eggenhofer ließ sich nicht beirren. Statt Schnitzel und Schweinsbraten stand Fisch und Geflügel auf dem genau abgestimmten Speiseplan.
Überhaupt, das Essen. Was Spieler während großer Turniere zu sich nehmen wird in aller Regel von den Mannschaftsärzten und Ernährungsberatern bestimmt. Alkohol ist auf diesen Speiseplänen in der Regel überhaupt nicht vorgesehen.
Die Belgier legen übrigens großen Wert auf die Etikette. Da herrscht bei Tisch absolutes Handy-Verbot und mit dem Essen wird erst begonnen, wenn der Coach an seinem Platz ist. Man stelle sich diese Regelung einmal in einer üblichen Kantine vor.

Selbst außerhalb großer Turniere müssen sich Fußballprofis oft reinreden lassen. So gibt es eine Kleiderordnung für offizielle Auftritte und für so manchen Spieler einen „Maulkorberlass“ gegenüber der Presse und auch innerhalb der sozialen Medien.
Alles Dinge, die vom Arbeitsrecht her gesehen nicht ohne Problematik sind.

Der Schiedsrichter – Richter auf dem Platz?

Der Schiedsrichter hat im Fußball natürlich eine ganz eigene Stellung. Er ist derjenige auf dem Platz, der für Ordnung sorgt. Der die testosteronbestimmten Kampfhähne auseinanderbringen muss, die Zuschauer unter Kontrolle haben soll und für die Sicherheit aller verantwortlich ist.
Kein leichter Job, weshalb der Schiedsrichter auch mit großen Kompetenzen ausgestattet ist. Doch wie groß sind seine Kompetenzen wirklich? Und muss sich auch ein Schiedsrichter irgendwo verantworten?

Ein Schiedsrichter muss mit seinem Assistenten auskommen, ob er will oder nicht

Der DFB ernennt und entlässt Schiedsrichter aus unterschiedlichen Gründen, wie der unrühmliche Fall des Robert Hoyzer oder der Fall Krug zeigen. Nun kann aber auch der Schiedsrichter seinerseits eine Entlassung aussprechen. Er darf nämlich seinen Assistenten feuern, wenn dieser seine Kompetenzen übertritt oder sich anderweitig unkorrekt verhält. Der Unparteiische muss sich jedoch später beim zuständigen Schiedsgericht dafür verantworten.

Der Schiedsrichter darf ein Spiel nur bei unbespielbarem Platz abbrechen

Nein, das ist so nicht richtig. Der DFB sieht eine ganze Reihe von Situationen vor, bei denen ein Schiedsrichter das Spiel abbrechen darf. Dabei haben sich die Gründe für einen Spielabbruch in den vergangenen Jahren deutlich verändert. Waren es früher vor allem die 17 Spielregeln, die bei der Ausbildung von Schiedsrichtern im Mittelpunkt standen, sind es heute Themen wie „Das Verhalten bei Unruhen“ oder „Gewaltprävention“ welche einen großen Raum in der Schiri-Ausbildung einnehmen.

Bei der Frage nach Abbruch oder Weiterspielen gelten grundsätzlich die Vorgaben der Regel 5 unter den „Rechten und Pflichten eines Schiedsrichters“. 
Hierin heißt es, der Schiedsrichter XXXX hat die Partie bei einem Vergehen, höherer Gewalt und bei jedem Eingriff von außen nach eigenem Ermessen zu unterbrechen, auszusetzen oder gar ganz abzubrechen. Ein Spiel soll dann unterbrochen werden, wenn ein geordnetes Weiterspielen im Sinne des Sports nicht mehr möglich ist oder Gefahr für Leib und Leben von Zuschauern, Spielern oder Vereinsmitgliedern besteht. Bei der endgültigen Entscheidung sollte der Fokus jedoch stets auf die Fortsetzung des Spieles gelegt sein.

Die Abbruchkriterien sind in verschiedene Bereiche unterteilt. Am häufigster Grund ist der „unbespielbare Platz“. Die Ursachen dafür sind meist sich deutlich verschlechternde Witterungsbedingungen, zu denen auch dichter Nebel zählt. Aber auch die irreparable Beschädigung eines Tores oder der Ausfall der Flutlichtanlage kann zu einem Spielabbruch führen.
Leider führen immer wieder auch Einflüsse durch Aussenstehende zum Spielabbruch. Hierzu zählen das Fehlverhalten von Zuschauern, Blenden von Spielern, Angriffe auf den Schiedsrichter oder die Mannschafts-Offiziellen und vor allem rassistische Aggressionen der Zuschauer.
Auch das Fehlverhalten von Spielern, wie beispielsweise eine Schlägerei oder der tätliche Angriff auf den Schiedsrichter kann einen Spielabbruch zur Folge haben.

Ein regelkonformer Spielabbruch erfolgt auch dann, wenn sich die Mannschaftsstärke einer Mannschaft aufgrund von Platzverweisen oder Verletzungen auf weniger als sieben Spieler verringert. Auch wenn ein Spieler äußerst schwer verletzt ist, es sogar einen Todesfall im Umfeld des Spiels gegeben hat oder der Schiedsrichter selbst erkrankt und kein Ersatz gefunden werden kann, muss das Spiel abgebrochen werden. Aus welchem Grund der Schiedsrichter das Spiel auch immer abgebrochen hat. Er muss sich dafür beim Sportgericht verantworten.

Der Schiedsrichter darf pöbelnde Zuschauer von ihren Plätzen verweisen

Wir alle erinnern uns daran, wie der spanische Schiedsrichter Mejuto Gonzales sowohl den Bundestrainer Jogi Löw als auch seinen Kollegen Josef Hickersberger auf die Tribüne verwiesen hatte. Wenn ein Schiedsrichter sogar den Bundestrainer solcherart herumkommandieren darf, dann darf er ja wohl auch ein paar pöbelnde Fans vom Platz werfen. - Darf er nicht.

Tatsächlich muss der Schiedsrichter pöbelnde und beleidigende Fans ertragen. Das kann vor allem im Amateursportbereich, wo sich Fans und Spieler besonders nahe sind, sehr schwierig werden. Deshalb sieht man hier sehr häufig einen Hinweis des Bürgermeisters oder des Vereinsvorstandes, auf dem erklärt wird, dass Beleidigungen des Schiedsrichters zu einem Platzverweis führen.
Denn auch wenn dem Schiri hier die Hände gebunden sind, der Verein oder die Stadt als Betreiber des Sportplatzes hat das Hausrecht und kann von diesem jederzeit Gebrauch machen. Hier greift das BGB.

Dies gilt natürlich auch im Profi-Fußball. Hier sind es die Ordnungskräfte von Stadt oder Land, in der Regel ist das die Polizei, welche für Ordnung sorgen und unliebsame Fans und Fangruppen jeder Zeit aus dem Stadion geleiten dürfen.

Die bürgerlichen Gesetze auf dem Fußballplatz

Wie bereits erwähnt ist Fußball kein rechtsfreier Raum. Das merken Fans die volksverhetzende Parolen von den Rängen brüllen und Fahnen mit verbotenen Symbolen schwenken. Doch das Gesetz macht auch vor Spielern nicht Halt, deren Verhalten nicht nur unsportlich, sondern auch strafrechtlich relevant ist. Die folgenden Fälle beweisen, dass der lange Arm des Gesetzes auch bis auf den Fußballplatz reicht.

Sport ist Sport und hat keine Auswirkungen in der „realen“ Welt

Ein prominentes Beispiel für das Zusammenspiel von Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und der Sportvereine, und sicher kein rühmliches Blatt für den Fußball, ist die Geschichte der Sportwetten Manipulation. Hier zeigte sich wie dünn die Trennung von Sport und „Realität“ manchmal ist.

Der Schiedsrichter Robert Hoyzer manipulierte, gemeinsam mit anderen, verschiedene Spiele so, dass ein gewünschtes Ergebnis erzielt wurde und so hohe Wettgewinne freigesetzt wurden. Robert Hoyzer wurde für seine Straftat mit Gefängnis bestraft. Er wurde im Jahr 2008 vorzeitig entlassen und wenige Jahre später hatte er seine Strafe vollständig abgegolten. Er war wieder zu einem freien Bürger des Landes geworden. Die Strafe des DFB blieb jedoch bestehen. Robert Hoyzer ist lebenslang als Schiedsrichter gesperrt. Nur nach großen Mühen gelang es ihm, seit dem Jahr 2011 wieder als Amateurspieler agieren zu dürfen.

Auch Fouls haben ihre Auswirkungen außerhalb des Spielfeldes, und das ist auch gut so. Schließlich kann ein besonders böses Foul die Karriere eines Spielers voll und ganz ruinieren. Dieser Ansicht waren auch die Richter des Oberlandesgerichts Hamm. Sie sprachen einem Kreisliga-Fußballer ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro zu, da dieser von seinem Gegenspieler so schwer verletzt wurde, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Ein Betrag, den der foulende Spieler zu zahlen hatte.

Fußball und seine Gesetzt – viel Raum für Kuriositäten

Die eben genannten Beispiele sind nur ein kleiner Überblick über König Fußball und seine vielfältigen Regeln und Gesetze. Das es dabei immer wieder zu strittigen Fragen, unterschiedlichen Ansichten und seltsamen Regeln kommt, ist keineswegs verwunderlich. Schließlich wird Fußball auf der ganzen Welt gespielt. Unterschiedliche Auffassungen und verschiedene Mentalitäten treffen hierbei aufeinander. Hinzukommt, dass Fußball ein Spiel voller Emotionen ist. Wie sollte da auch immer alles nach Schema F ablaufen können.

Autor: Fachanwalt.de - Redaktion

Foto: © Franz Pfluegl - Fotolia.com

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