Koblenz (jur). Beim Auszug aus einem Mehrfamilienhaus empfiehlt sich ein schonender Umgang mit dem Aufzug. Denn für die Beseitigung von zwei Kratzern können 13.550 Euro fällig werden, wie das Landgericht Koblenz in einem am Donnerstag, 25. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 O 98/21).
Im konkreten Fall war die Fahrstuhlkabine innen mit Edelstahl verkleidet. Als der Mieter im November 2019 auszog, entstanden beim Ein- und Ausräumen der Möbel zwei Kratzer an der Rückwand und der linken Seitenwand.
Dafür verlangte der Hauseigentümer 13.550 Euro. Die Kratzer könnten nur durch einen kompletten Austausch der beiden Wandbleche beseitigt werden.
Die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlte außergerichtlich 5.000 Euro. Darüber hinausgehende Forderungen seien mit Blick auf den rein optischen Schaden unverhältnismäßig.
Der Hauseigentümer klagte. Mit seinem Urteil vom 24. April 2023 gab ihm das Landgericht Koblenz nun Recht. Es stützte sich dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen. Dieser habe bestätigt, „dass eine tatsächliche Schadensbeseitigung aus technischen Gründen nur durch den Austausch der beschädigten Edelstahlverkleidungen und durch den Ersatz gleichwertiger Originalteile möglich ist“.
Die Kosten hierfür seien auch nicht unverhältnismäßig, da der Eigentümer „einen Anspruch auf Naturalrestitution, das heißt auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes“ habe. Zwar gehe es hier nur um eine „optische Beeinträchtigung“, doch seien die Kratzer „deutlich erkennbar“ gewesen.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock