Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

13.550 Euro für zwei Kratzer im Aufzug

Zuletzt bearbeitet am: 26.05.2023

Koblenz (jur). Beim Auszug aus einem Mehrfamilienhaus empfiehlt sich ein schonender Umgang mit dem Aufzug. Denn für die Beseitigung von zwei Kratzern können 13.550 Euro fällig werden, wie das Landgericht Koblenz in einem am Donnerstag, 25. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 4 O 98/21). 

Im konkreten Fall war die Fahrstuhlkabine innen mit Edelstahl verkleidet. Als der Mieter im November 2019 auszog, entstanden beim Ein- und Ausräumen der Möbel zwei Kratzer an der Rückwand und der linken Seitenwand. 

Dafür verlangte der Hauseigentümer 13.550 Euro. Die Kratzer könnten nur durch einen kompletten Austausch der beiden Wandbleche beseitigt werden. 

Die Haftpflichtversicherung des Mieters zahlte außergerichtlich 5.000 Euro. Darüber hinausgehende Forderungen seien mit Blick auf den rein optischen Schaden unverhältnismäßig. 

Der Hauseigentümer klagte. Mit seinem Urteil vom 24. April 2023 gab ihm das Landgericht Koblenz nun Recht. Es stützte sich dabei auf das Gutachten eines Sachverständigen. Dieser habe bestätigt, „dass eine tatsächliche Schadensbeseitigung aus technischen Gründen nur durch den Austausch der beschädigten Edelstahlverkleidungen und durch den Ersatz gleichwertiger Originalteile möglich ist“. 

Die Kosten hierfür seien auch nicht unverhältnismäßig, da der Eigentümer „einen Anspruch auf Naturalrestitution, das heißt auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes“ habe. Zwar gehe es hier nur um eine „optische Beeinträchtigung“, doch seien die Kratzer „deutlich erkennbar“ gewesen. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© domoskanonos - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Mitbewohner müssen Vermieter über Tod der Mieterin informieren

München (jur). Stirbt die Mieterin einer Wohnung, sollten nicht in den Vertrag aufgenommene Mitbewohner den Vermieter zeitnah darüber informieren. Ein einjähriges schweigen erschüttert das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Mitbewohners und rechtfertigt daher eine Kündigung seitens des Vermieters, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 22. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 417 C 9024/22).  Danach muss ein Mann aus München nach Jahrzehnten eine Zweizimmerwohnung im Stadtteil Milbertshofen räumen. Den Mietvertrag hatte 1975 seine Lebensgefährtin abgeschlossen. Als sie im September 2020 starb, hüllte er sich in Schweigen. Erst mehr als ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Exkremente von angelockten Taubenschwärmen „nicht ortsüblich“

Hannover (jur). Eine Hauseigentümerin kann auf ihrem Grundstück nicht einfach Taubenschwärme anlocken, füttern und in Volieren halten. Führen der Kot der Tiere, ihr Gurren und Flügelschlagen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Nachbarn, hat dieser einen Unterlassungsanspruch, entschied das Amtsgericht Hannover in einem am Mittwoch, 3. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 502 C 7456/22).  Auch wenn die Hauseigentümerin aus Tierschutzgründen insbesondere auch kranke Vögel in ihrer Voliere aufnehmen und gesund pflegen will, dürfe damit nicht eine Belästigung der Nachbarn einhergehen.  Im Streit stand die Tierliebe einer ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Nackter Vermieter im Hof nicht immer Grund für Mietminderung

Frankfurt/Main (jur). Ein sich in einem Hof nackt sonnender Vermieter muss nicht immer ein Mietmangel sein. Ergibt sich durch das Sonnen im Adamskostüm keine „gezielt sittenwidrige Einwirkung“ auf das Grundstück, liegt keine „grob ungehörige Handlung“ vor, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 26. April 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 U 43/22). Nur weil das „ästhetische Empfinden“ eines Nachbarn gestört wird, werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt.   Im Streitfall hatte der Kläger eine Büroetage im Frankfurter Westend vermietet. Der Vermieter nutzte das Gebäude auch selbst als ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Keine Gebühr für Reservierung einer Immobilie

Karlsruhe (jur). Für die Reservierung einer Immobilie dürfen Makler keine Reservierungsgebühr verlangen. Das gilt auch, wenn die Gebühr in einem gesonderten Vertrag festgelegt wird, urteilte am Donnerstag, 20. April 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 113/22). Nach dem gesetzlichen Leitbild der Maklertätigkeit werde eine Provision nur nach einer erfolgreichen Vermittlung fällig.  Auf der Suche nach einem Haus hatten die Kläger bei einer Immobilienmaklerin ein Grundstück mit Einfamilienhaus zum Preis von 420.000 Euro gefunden und ließen sich dies reservieren. Neben einem Maklervertrag unterschrieben sie hierfür eine ... weiter lesen

Ihre Spezialisten