Gewerblicher Rechtsschutz

30-Tage-Bestpreis: Klare Preisangaben als Schutz vor irreführender Werbung

29.10.2024
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Zuletzt bearbeitet am: 29.10.2024

Die "30-Tage-Bestpreis"-Werbung steht zunehmend im Fokus rechtlicher Diskussionen. Hintergrund ist eine Regelung, die von Unternehmen verlangt, bei Preisermäßigungen stets den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage anzugeben. Dies soll Verbraucher vor falschen Preisversprechen schützen und irreführende Preiserhöhungen vor der Rabattaktion verhindern.

Die 30-Tage-Bestpreis-Regelung: Definition und Zielsetzung

Seit der Neufassung der Preisangabenverordnung (§ 11 Abs. 1 PAngV) 2022 müssen Händler bei Preisermäßigungen den „Bestpreis“ der letzten 30 Tage als Referenz heranziehen. Das bedeutet, der angegebene Rabatt muss auf dem niedrigsten Preis basieren, den das Produkt in diesem Zeitraum hatte. Dadurch sollen Verbraucher eine transparente Basis für ihre Kaufentscheidung erhalten und vor manipulierten Preisermäßigungen geschützt werden, bei denen der Preis kurzfristig vor der Aktion künstlich angehoben wird​​.

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Entscheidung des OLG Nürnberg

Ein Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg  v. 24.9.2024, (3 U 460/24 UWG) illustriert die Herausforderungen der „30-Tage-Bestpreis“-Regelung. Ein Discounter bewarb ein Lebensmittel mit einem Rabatt von 36 %, wies jedoch auf den vorherigen Preis erst in einer Fußnote hin, was für Verwirrung sorgte. Die Angabe des „Bestpreises“ der letzten 30 Tage war in diesem Fall nicht deutlich genug, sodass das Gericht die Werbung als irreführend bewertete und untersagte. Die Preisangaben müssen so klar und unmissverständlich gestaltet sein, dass Verbraucher ohne große Mühe nachvollziehen können, auf welchen Preis sich der beworbene Rabatt bezieht​​.

Urteilsbegründung

Das OLG Nürnberg entschied, dass die beanstandete Werbung bereits aufgrund ihrer Irreführung wettbewerbswidrig sei, ohne die Frage zu klären, ob die prozentuale Preisermäßigung zwingend auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezogen werden muss. Der Senat deutete jedoch an, dass er diese Auffassung grundsätzlich unterstützt. Da die Irreführung bereits ausreichte, konnte das Gericht ohne Vorlage an den EuGH entscheiden. Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Preisklarheit, um Verbraucher vor missverständlichen Rabatten zu schützen.

Rechtliche Anforderungen an die Preisklarheit

Die rechtliche Grundlage für die „30-Tage-Bestpreis“-Regelung ergibt sich aus der Preisangabenverordnung (PAngV) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Insbesondere § 5a UWG sieht vor, dass Preisinformationen eindeutig sein müssen, um Missverständnisse zu vermeiden. Verbraucher sollen auf den ersten Blick erkennen können, ob und wie stark ein Preis reduziert wurde.

In diesem Zusammenhang sind Unternehmen verpflichtet, folgende Anforderungen zu erfüllen:

  • Angabe des niedrigsten Preises innerhalb der letzten 30 Tage bei jeder Preisermäßigung.
  • Eindeutige Darstellung: Die Preisinformation darf nicht in schwer auffindbaren Fußnoten oder versteckt in Kleingedrucktem platziert sein.
  • Verzicht auf irreführende Preisvergleiche: Werden frühere Preise angegeben, muss der Zusammenhang zum beworbenen Rabatt klar erkennbar sein.

Eine Verletzung dieser Vorschriften kann als unlauterer Wettbewerb gewertet werden, da die Irreführungspotenziale erheblich sind. Die Rechtsprechung verdeutlicht, dass unklare oder irreführende Preisangaben Verbrauchern eine fundierte Kaufentscheidung unmöglich machen​​.

Praktische Hinweise für Händler

Unternehmen, die mit Preisnachlässen werben, sollten sicherstellen, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage klar sichtbar in der Werbung angegeben wird, idealerweise direkt neben dem Rabatt. Es ist ratsam, auf mehrere oder versteckte Preisangaben zu verzichten, da diese die Transparenz für Verbraucher beeinträchtigen können. Zudem sollten Händler die Preisentwicklung dokumentieren, um den 30-Tage-Bestpreis bei Bedarf nachweisen zu können. Schließlich sind kurzfristige Preiserhöhungen vor einer Rabattaktion zu vermeiden, da sie als irreführend und unlauter gewertet werden könnten.

Fazit

Die „30-Tage-Bestpreis“-Regelung stellt Händler vor die Herausforderung, Preisermäßigungen klar und transparent zu kommunizieren. Dies schützt Verbraucher vor missverständlicher Werbung und schafft eine verlässliche Basis für Kaufentscheidungen. Unternehmen, die sich an diese rechtlichen Vorgaben halten, vermeiden potenzielle rechtliche Risiken und stärken das Vertrauen ihrer Kundschaft.

Symbolgrafik:© mirkomedia - stock.adobe.com

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