Arbeitsrecht

4000 Mitarbeiter von Depot sind von der Insolvenz betroffen

Zuletzt bearbeitet am: 04.08.2024

Depot, der Deko-Händler aus dem unterfränkischen Niedernberg mit 500 Filialen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, hat Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen selbst die Insolvenzverfahren steuert und versucht, sich aus der Krise zu sanieren. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat zunächst ein Schutzschirmverfahren für die Gries Deco Company GmbH genehmigt, um das Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger zu schützen.

Die Gries Deco Company GmbH, zu der Depot gehört, erzielte einen Umsatz von 390 Millionen Euro und beschäftigt 4400 Mitarbeiter. Die meisten Filialen befinden sich in Deutschland, aber es gibt auch Standorte in der Schweiz und Österreich. Angaben zum Gewinn oder Verlust wurden nicht gemacht, aber das Unternehmen arbeitet daran, seinen Betrieb fortzusetzen und eine Neuausrichtung zu planen.

In einem Schutzschirmverfahren wird ein vorläufiger Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung unterstützt und überwacht. Ebenso wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt, um die Interessen der Gläubiger zu vertreten. Das Ziel des Verfahrens ist es, das Unternehmen zu sanieren und zu erhalten, damit es langfristig fortgeführt werden kann.

Dies gab die Gries Deco Company, das Unternehmen hinter dem Depot-Filialnetz, am Dienstag bekannt. Durch das Schutzschirmverfahren soll ein früher vorgelegter Insolvenzplan die Sanierung erleichtern, wobei das Unternehmen den Sachverwalter für das Insolvenzverfahren selbst benennen darf. Der Möbel- und Wohnaccessoire-Händler steckt bereits seit einiger Zeit in der Krise.

Depot hatte in den letzten Jahren mit finanziellen Problemen zu kämpfen, obwohl der Umsatz aufgrund einer aggressiven Expansionsstrategie gestiegen war. Nachdem der Schweizer Handelsriese Migros im Jahr 2009 eine Beteiligung an dem Unternehmen erwarb, wurde die Anzahl der Filialen von 109 auf 500 erhöht. Trotz des Umsatzwachstums machte Depot jedoch Verluste. Im Jahr 2019 verkaufte Migros seine Beteiligung an Christian Gries, dem bisherigen Unternehmenschef und Gründerenkel.

Das Ziel ist es, das Unternehmen gemeinsam mit Vermietern, Lieferanten und anderen Beteiligten langfristig an die neuen Marktbedingungen anzupassen, erklärte die Gries Deco Company. Mit Sven Tischendorf und Alexander Höpfner wurden zwei erfahrene Schutzschirmexperten in die Geschäftsführung berufen. Zu Beginn des Jahres hatte Unternehmensgründer Christian Gries die Position des Geschäftsführers wieder übernommen.

„Der Weg des Schutzschirmverfahrens wurde sorgfältig vorbereitet und bewusst gewählt“, so Gries. „Wir werden schnell auf alle Beteiligten – insbesondere Mitarbeiter, Vermieter, Lieferanten und Geschäftspartner – zugehen und gemeinsam die nächsten Schritte planen.“ Das Ziel sei es, das Unternehmen und sein Geschäftsmodell langfristig erfolgreich auszurichten. Das Amtsgericht Aschaffenburg hat das Schutzschirmverfahren bereits genehmigt.

Depot betreibt mehr als 300 Filialen in Deutschland und ist auch in Österreich und der Schweiz tätig. Im vergangenen Jahr beschäftigte das Unternehmen durchschnittlich 4400 Mitarbeiter in Deutschland. Während des Schutzschirmverfahrens wird der Geschäftsbetrieb uneingeschränkt fortgesetzt, die Lohnzahlungen sind bis September gesichert, gab das Unternehmen bekannt. Der Insolvenzplan soll idealerweise noch in diesem Jahr fertiggestellt werden.

Christian Gries, der neue Eigentümer von Depot, betonte die Bedeutung der Mitarbeiter für das Unternehmen. Er sicherte den Beschäftigten in Deutschland bis September ihre Gehälter zu und strebt eine Neuausrichtung des Unternehmens bis zum Jahresende an.

Die Insolvenz in Eigenverwaltung bietet Depot die Möglichkeit, seine finanzielle Situation zu stabilisieren und eine langfristige Strategie zur Neuausrichtung des Unternehmens zu entwickeln. Durch die Unterstützung des Sachwalters und des Gläubigerausschusses kann das Unternehmen effektiv mit seinen Gläubigern verhandeln, um eine Lösung zu finden, die für alle Beteiligten akzeptabel ist.

Die Zukunft von Depot bleibt ungewiss, aber die Maßnahmen zur Sanierung und Neuausrichtung des Unternehmens zeigen, dass die Geschäftsführung und die Eigentümer entschlossen sind, die Krise zu überwinden. Die Mitarbeiter, Kunden und Partner von Depot können darauf hoffen, dass das Unternehmen gestärkt aus der Insolvenz hervorgehen wird und seine Rolle als beliebter Deko-Händler in den Innenstädten weiter ausbauen kann.

Die Gehälter der Mitarbeiter in Deutschland sind bis September gesichert. Das Unternehmen strebt eine Neuausrichtung bis zum Jahreswechsel an.

Die Insolvenz von Depot kann für die betroffenen Arbeitnehmer eine äußerst schwierige und belastende Situation darstellen. Es ist verständlich, dass in einer solchen Situation Ängste und Sorgen hochkommen. Deshalb ist es wichtig, einen klaren Kopf zu bewahren und sich bewusst zu machen, dass es Wege gibt, um mit der Insolvenz umzugehen.

Informiere dich über deine Rechte: Als Arbeitnehmer hast du bestimmte Rechte im Falle einer Insolvenz deines Arbeitgebers. Informiere dich darüber, welche Ansprüche du hast und wie du diese geltend machen kannst.

Suche nach neuen beruflichen Perspektiven: Die Insolvenz von Depot bedeutet nicht zwangsläufig das Ende deiner beruflichen Laufbahn. Nutze die Zeit, um dich nach neuen beruflichen Möglichkeiten umzusehen und bewirb dich aktiv bei anderen Unternehmen.

Suche Unterstützung: Es ist wichtig, in dieser schwierigen Zeit nicht alleine zu bleiben. Suche den Austausch mit anderen betroffenen Arbeitnehmern, Gewerkschaften oder Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Behalte deine finanzielle Situation im Blick: Eine Insolvenz kann auch finanzielle Unsicherheiten mit sich bringen. Überprüfe deine finanzielle Situation und suche gegebenenfalls nach Möglichkeiten, um finanzielle Engpässe zu überbrücken.

Halte den Kontakt zu deinen Kollegen: Der Verlust des Arbeitsplatzes kann auch zu einem Verlust sozialer Kontakte führen. Halte den Kontakt zu ehemaligen Kollegeninnen und tausche dich über deine Erfahrungen und Sorgen aus.

Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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