Strafrecht

Ab wann gilt man als vorbestraft?

16.02.2015
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Zuletzt bearbeitet am: 07.08.2024

Immer wieder taucht die Frage auf, ab wann eine Person in Deutschland als vorbestraft gilt. Vor allem unter welchen Voraussetzungen ein Eintrag in das Führungszeugnis vorgenommen wird und wann ein Eintrag wieder gelöscht wird.

Das Bundesamt für Justiz führt in der gesamten Bundesrepublik das sogenannte Bundeszentralregister. In diesem Register werden ausnahmslos alle Verurteilungen einer Person gespeichert.  Aus dem  Bundeszentralregister kann jede Person einen Auszug verlangen. Dieser Auszug nennt sich Führungszeugnis. Häufig wird das Zeugnis bei der Bewerbung in bestimmten Berufsgruppen verlangt.

Führungszeugnis – Was wird eingetragen?
Das Führungszeugnis ist mit dem Zentralregister nicht deckungsgleich, sondern enthält weitaus weniger Eintragungen. Nach § 32 BZRG werden ausschließlich Geldstrafen (Urteil oder Strafbefehl) von mehr als insgesamt 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen (Vorstrafe) von mehr als 3 Monate in das Führungszeugnis aufgenommen.

§ 32 Abs. 2 BZRG

„ Nicht aufgenommen werden Verurteilungen, durch die auf
a) Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen,
b) Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten“

Der Gesetzgeber hat diese Grenzen ausgewählt, da sie auch entscheidend für die Frage sind, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Sofern jemand zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als 3 Monate Freiheitsstrafe verurteilt wurde, gilt er nach dem deutschen Recht als vorbestraft.
Werden diese Grenzen nicht erreicht, so enthält das Führungszeugnis die Bemerkung „keine Eintragung“ und die Person ist damit nicht vorbestraft. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob beispielshalber der Angeklagte zu einer Geldstrafe von insgesamt 70 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde. Erst ab dem Erreichen der geforderten Grenze taucht eine Eintragung im Führungszeugnis auf. Im Bundeszentralregister hingehen, sind auch Verurteilungen registriert, die unterhalb der Grenze liegen.

Beantragt jemand jedoch ein Führungszeugnis, der bereits eine Eintragung besitzt, so sind die persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum und Ort, Staatsangehörigkeit und aktuelle Anschrift) abgedruckt. Zusätzlich ist das Gericht mit dem Aktenzeichen und dem Urteilsdatum und dem Datum des Rechtskrafteintritts vorhanden. Als letztes sind die angewandten Strafvorschriften mit der verhängten Strafe zu finden.

Ist eine Löschung aus dem Führungszeugnis möglich?
Für viele Personen ist die Frage interessant, ob der Makel eines Eintrages gelöscht werden kann.  Vor allem unter Berücksichtigung von beruflichen Chancen oder bei der Beantragung einer Gaststättenerlaubnis ist dies ein wichtiger Punkt.

Eine Löschung eines Eintrages im Führungszeugnis passiert grundsätzlich automatisch.  In diesem Zusammenhang fallen häufig die Begriffe Tilgungsfrist und Tilgungsreife. Die Tilgungsreife tritt je nach Deliktsform nach unterschiedlichen Tilgungsfristen ein.

  • 3 Jahre bei Geldstrafen und Haft unter einem Jahr
  • bei Arresten über ein Jahr 5 Jahre
  • 10 Jahre bei Sexualstraftaten mit einer Verurteilung von insgesamt mehr als ein Jahr Freiheitsentzug

Quelle: Rechtsanwalt Gramm (Fachanwalt.de)
Symbolgrafik: © Haramis Kalfar-Fotolia.com

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