Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Abfindung & Arbeitslosengeld – Worauf Sie achten sollten

SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)15.10.2025 Arbeitsrecht

Viele Arbeitnehmer glauben, dass eine Abfindung automatisch ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld schmälert – das ist jedoch nicht richtig. Dennoch lauern häufig Fallstricke, vor allem wenn ein Aufhebungsvertrag im Spiel ist.

1. Abfindung vs. Arbeitslosengeld: Grundsatz

Eine Abfindung wird nicht direkt auf das Arbeitslosengeld angerechnet und mindert die Höhe der Leistung nicht. Entscheidend sind vielmehr Sperr- oder Ruhenszeiten, die den Beginn oder die Dauer des Bezugs beeinflussen können. 
Benedikt Sommer

2. Sperrzeit – wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit „selbst herbeigeführt“ haben

Eine Sperrzeit (bis zu 12 Wochen) kann verhängt werden, wenn die Agentur für Arbeit davon ausgeht, dass Sie durch Eigenkündigung oder durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags ohne wichtigen Grund Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. 

Wichtig: Die Anspruchsdauer wird durch die Sperrzeit nicht nach hinten verschoben, sondern verkürzt. 
 

3. Ruhenszeit – wenn der Vertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist endet

Eine Ruhenszeit tritt ein, wenn Sie durch einen Aufhebungsvertrag vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist ausscheiden. Die Agentur für Arbeit geht dann davon aus, dass die Abfindung für den Zeitraum entschädigt, in dem Sie noch hätten beschäftigt sein können. 

Berechnung: Die anrechenbare Abfindung wird durch das tägliche Nettoarbeitsentgelt geteilt. Maximal 60 % der Abfindung dürfen laut § 158 Abs. 2 SGB III angerechnet werden – bei höherem Alter oder längerer Betriebszugehörigkeit sinkt dieser Prozentsatz. 

Die Ruhenszeit dauert längstens bis zum Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet hätte. 

4. So lassen sich Nachteile vermeiden

Aufhebungsvertrag nicht vorschnell unterschreiben – fordern Sie eine schriftliche Begründung, idealerweise, dass eine Kündigung ohnehin drohte. 
Ordentliche Kündigungsfrist einhalten – dadurch vermeiden Sie oft schon eine Ruhenszeit. 
Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder eine Sprinterklausel können hilfreich sein. 

Denken Sie auch an steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aspekte, etwa die Möglichkeit der Fünftelregelung bei der Abfindungsbesteuerung. 
 

5. Fazit

Eine Abfindung mindert das Arbeitslosengeld nicht direkt, aber Sperr- oder Ruhenszeiten können den Erhalt von Leistungen verzögern oder kürzen. Die entscheidenden Faktoren sind eine sorgfältige Gestaltung des Aufhebungsvertrags, der Erhalt der Kündigungsfrist und eine fundierte Rechtsberatung im Vorfeld.

Benedikt Sommer - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Benedikt Sommer

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Kündigung: Was gilt?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)05.11.2025Benedikt SommerArbeitsrecht
Herr  Benedikt  Sommer

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses stellt sich oft die Frage: Darf der ehemalige Mitarbeiter direkt bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten oder in derselben Branche selbstständig tätig werden? Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot schützt den Arbeitgeber – aber nur unter klaren Voraussetzungen. Wesentliches im Überblick: Während des Arbeitsverhältnisses gilt automatisch ein gesetzliches Wettbewerbsverbot (§ 60 HGB) – auch wenn im Arbeitsvertrag nichts ausdrücklich geregelt ist.  Nach Vertragsende greift dieses gesetzliche Verbot nicht mehr. Nur ein ausdrücklich vereinbartes nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann gelten.  Bedingungen für Wirksamkeit: Schriftform erforderlich...

weiter lesen weiter lesen

Arbeitszeiterfassung – Was Arbeitgeber jetzt beachten müssen
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)20.10.2025Benedikt SommerArbeitsrecht
Herr  Benedikt  Sommer

Seit dem Urteil des Europäischer Gerichtshof von 2019 und dem Beschluss des Bundesarbeitsgericht im Jahr 2022 besteht in Deutschland eine systematische Pflicht zur Arbeitszeiterfassung . Für Arbeitgeber heißt das: Wer kein rechts-sicheres System zur Dokumentation von Arbeitszeiten, Pausen und Unterbrechungen nutzt, setzt sich Risiken wie Bußgeldern oder arbeitsrechtlichen Streitigkeiten aus. 1. Hintergrund Das EuGH-Urteil forderte ein „objektives, verlässliches und zugängliches System“ zur täglichen Zeiterfassung.   Anschließend stellte das Bundesarbeitsgericht klar, dass nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen — auch ohne gesondertes Gesetz.   Eine...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
LAG Düsseldorf: Ordentliche Kündigung nach Schichtstreit unwirksam
12.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
LAG Düsseldorf: Ordentliche Kündigung nach Schichtstreit unwirksam

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 699/24 ) hat entschieden, dass eine Kündigung wegen in der Nachtschicht geäußerter, derb formulierter Kritik an der Schichtführung unwirksam ist, weil die Äußerung nicht als gravierende persönliche Beleidigung zu bewerten war. Konflikt in der Nachtschicht und türkische Aussage Der Kläger war seit 2020 bei der Beklagten beschäftigt, die als Teil einer Handelsgruppe ein Verteilzentrum betreibt, und arbeitete zuletzt als „Sortation Associate“ in einer festen Dauernachtschicht. Mit Schreiben vom 09.04.2024 erhielt er von der Arbeitgeberin zwei Abmahnungen: Eine wegen des Vorwurfs, seinen Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen zu haben, sowie eine weitere wegen angeblicher Beleidigungen gegenüber Vorgesetzten. Diese Maßnahmen bildeten den Hintergrund für die...

weiter lesen weiter lesen

Fristlose Kündigung wegen Falschaussage gegen den Arbeitgeber rechtens
11.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Fristlose Kündigung wegen Falschaussage gegen den Arbeitgeber rechtens

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG) hat in seiner Entscheidung vom 13. August 2025 ( Az. 2 SLa 735/24 ) klargestellt, dass die bewusste Abgabe wahrheitswidriger Aussagen in einem Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Diese Entscheidung ist von grundlegender Bedeutung bei einer Falschaussage vor Gericht (Prozessbetrug) und betont die hohen Anforderungen an die beiderseitige Treuepflicht. Falschaussage gegen den Arbeitgeber vor Gericht: Rechtliche Grundlagen Das deutsche Arbeitsrecht basiert auf einem besonderen Vertrauensverhältnis , das sich aus der Treuepflicht ergibt (§ 241 Abs. 2 BGB). Diese Pflicht bindet beide Vertragsparteien zur Rücksichtnahme auf die jeweiligen Interessen . Wird diese Pflicht in einem Maße verletzt, das die Fortsetzung des...

weiter lesen weiter lesen
LAG Düsseldorf stärkt Anspruch auf Lohnfortzahlung
09.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
LAG Düsseldorf stärkt Anspruch auf Lohnfortzahlung

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Az. 3 SLa 138/25 ) hat einem Elektroniker Entgeltfortzahlung zugesprochen, der wegen starker Spannungskopfschmerzen im Zusammenhang mit einem Konflikt am Arbeitsplatz arbeitsunfähig geschrieben war. Kündigung, Konflikt und Krankmeldung Der Kläger war bei einem Serviceunternehmen eines Verkehrsbetriebs als Elektroniker beschäftigt. Mit Schreiben vom 15.03.2024 erklärte er die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 30.04.2024. Die Personalabteilung wies ihn darauf hin, dass tarifvertraglich eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gelte und das Arbeitsverhältnis deshalb erst zum 31.05.2024 enden könne. Darauf reagierte der Kläger verärgert, beschwerte sich bei seinem Vorgesetzten und kündigte an, gleichwohl zum 30.04.2024 nicht mehr arbeiten zu wollen. Tatsächlich...

weiter lesen weiter lesen

Ist eine online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend?
02.12.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Ist eine online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend?

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen stellt das Arbeitsrecht vor neue Herausforderungen, vor allem bei telemedizinischen Angeboten. Das LAG Hamm entschied am 5. September 2025 ( Az. 14 SLa 145/25 ), dass eine online ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne direkten Arztkontakt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Damit werden die Grenzen der Telemedizin im Arbeitsverhältnis sowie die Konsequenzen für beide Seiten konkretisiert. Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Die Diskrepanz zu den medizinischen Anforderungen der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie Die AU-Richtlinie schreibt in Deutschland verbindliche Standards für Krankschreibungen vor. Ein Arbeitnehmer erhielt online eine Bescheinigung ohne Arztgespräch, was laut LAG Hamm gegen § 4 Abs. 5 AU-RL verstößt. Ein Attest , das...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Benedikt  Sommer Premium
Benedikt Sommer
Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht
Adresse Icon
Märkisches Ufer 34
10179 Berlin



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von: