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Abfindungsrechner – So einfach berechnen Sie Ihre Abfindung!

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(3 Bewertungen)21.03.2025 Arbeitsrecht

Mit einem Abfindungsrechner einfach Ihre Abfindung berechnen

Sie haben eine Kündigung erhalten oder stehen vor einem Aufhebungsvertrag? Sie möchten wissen, mit welcher Abfindung Sie rechnen können? Unser kostenfreier Abfindungsrechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zur Höhe zu erhalten – schnell, anonym und unkompliziert.

Wie hilft Ihnen der Abfindungsrechner?

Mit dem Online-Rechner können Sie einfach herausfinden, mit welcher Höhe Sie ungefähr rechnen können. Geben Sie lediglich zwei Angaben ein:

  • Ihr Bruttomonatsgehalt,
  • die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (in Jahren).

Anhand dieser Werte errechnet unser Tool einen ungefähren Abfindungsbetrag auf Basis der sogenannten Faustformel:

Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre

Diese Formel wird in der Praxis als Verhandlungsbasis genutzt und ist daher auch die Basis unseres Abfindungsrechners – sie stellt jedoch keinen rechtlichen Anspruch dar, sondern nur eine Orientierungshilfe in der Praxis.

 

So nutzen Sie den Rechner optimal

  • Bruttogehalt eingeben: Geben Sie den durchschnittlichen Bruttobetrag pro Monat ein (inklusive Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, anteilig auf den Monat umgerechnet).
  • Betriebszugehörigkeit angeben: Runden Sie auf ganze Jahre auf, wenn Sie länger als 6 Monate im laufenden Jahr beschäftigt waren.
  • Faktor einstellen: Der Faktor repräsentiert die jeweiligen Aussichten und Risiken der Parteien. 

Der voreingestellte Wert von 0,5 legt die gängige Annahme bei Arbeitsgerichten zugrunde. Sie können aber den Faktor beliebig erhöhen oder senken, um die Auswirkungen zu testen und sich so auf Verhandlungen vorzubereiten.

 

Was bedeutet der Abfindungsfaktor?

Der Faktor spiegelt das Verhandlungspotenzial oder den Konfliktgrad wider. Je höher der Faktor, desto höher fällt das Ergebnis für Sie aus.

  • Faktor   Mögliche Bedeutung
  • 0,5          Standardorientierung in vielen Fällen
  • 0,75–1,0 Der Arbeitgeber möchte die Kündigung unbedingt durchsetzen
  • 1,0–1,5   Kündigung ist vermutlich rechtlich angreifbar
  • > 1,5       Kündigung wohl unwirksam, trotzdem Einigung gewünscht

 

Wichtig zu wissen

Der Abfindungsrechner bietet keine verbindliche Berechnung, sondern ist nur eine erste Orientierungshilfe für Ihre Überlegungen oder mögliche Verhandlungen. Jede Situation ist individuell – und genau hier kommen wir ins Spiel.

 

Lassen Sie Ihre Abfindung professionell prüfen

Wenn Sie Ihre persönliche Lage fundiert einschätzen lassen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in München. Mit über 25 Jahren Erfahrung stehen wir Ihnen als kompetente Partner bei Kündigung und Aufhebungsvertrag zur Seite.

Kontaktieren Sie uns einfach.

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