Die Ablehnung einer Bewerbung auf eine Professur wird von Hochschulen häufig nur knapp begründet. Für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber ist dabei oft unklar, ob die Entscheidung rechtlich hinzunehmen ist oder ob Ansatzpunkte für eine Überprüfung bestehen. Tatsächlich bestehen im Berufungsverfahren bestimmte Rechte, die unabhängig vom Ergebnis zu beachten sind.
Zu den zentralen Rechten gehört zunächst der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren. Hochschulen sind verpflichtet, das Verfahren nach den geltenden gesetzlichen und hochschulrechtlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Verfahrensschritte, die sachgerechte Bewertung der Bewerbungen sowie die Gleichbehandlung aller Kandidatinnen und Kandidaten.
Bewerberinnen und Bewerber haben zudem Anspruch darauf, dass die Auswahlentscheidung nachvollziehbar dokumentiert wird. Zwar besteht regelmäßig kein Anspruch auf eine ausführliche individuelle Begründung, die Entscheidung muss jedoch so dokumentiert sein, dass sie einer rechtlichen Überprüfung zugänglich ist. Fehlt es an einer ausreichenden Dokumentation oder lassen sich die Bewertungsmaßstäbe nicht erkennen, kann dies rechtlich relevant sein.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Akteneinsicht. Unterlegene Bewerberinnen und Bewerber können Einsicht in die sie betreffenden Verfahrensunterlagen verlangen, um prüfen zu können, ob das Berufungsverfahren fehlerfrei durchgeführt wurde. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob Anhaltspunkte für Verfahrens- oder Bewertungsfehler vorliegen.
Rechtsschutz kommt insbesondere dann in Betracht, wenn konkrete Hinweise auf formelle Fehler, sachwidrige Erwägungen oder Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bestehen. Dabei ist zu beachten, dass wissenschaftliche Bewertungen nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind. Die rechtliche Kontrolle konzentriert sich daher vor allem auf das Verfahren, nicht auf die fachliche Einschätzung als solche.
Auch hier spielt der Zeitfaktor eine wesentliche Rolle. Nach Abschluss des Berufungsverfahrens und insbesondere nach einer Ernennung sind rechtliche Möglichkeiten stark begrenzt. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung kann daher entscheidend sein, um bestehende Rechte effektiv wahrzunehmen.









