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Abmahnung dpa Picture Alliance: Richtig reagieren

Bilder sind ein zentrales Element für Webseiten, Blogs und Social-Media-Profile. Doch die Verwendung von Fotos birgt rechtliche Risiken, wenn die Nutzungsrechte nicht sorgfältig geklärt sind. Aktuell sehen sich wieder vermehrt Unternehmen und Webseiten-Betreiber mit Abmahnungen der Kanzlei KSP Rechtsanwälte konfrontiert. Diese werden im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH ausgesprochen und betreffen die unlizenzierte Nutzung von Bildmaterial.

Wer sind die Akteure? Die dpa Picture-Alliance und KSP Rechtsanwälte

Die dpa Picture-Alliance GmbH ist eine der führenden Bildagenturen in Deutschland. Sie gehört zur Deutschen Presse-Agentur (dpa) und vertreibt die Nutzungsrechte an Millionen von professionellen Fotografien. Wird eines dieser Bilder ohne gültige Lizenz verwendet, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Um diese Ansprüche durchzusetzen, beauftragt die dpa Picture-Alliance die Hamburger Kanzlei KSP Rechtsanwälte. KSP ist bekannt für ihre Tätigkeit im Bereich des Forderungsmanagements und des gewerblichen Rechtsschutzes und versendet in diesen Fällen die entsprechenden Abmahnschreiben.

Der Vorwurf: Verletzung des Urheberrechts durch unlizenzierte Bildnutzung

Der Kern des Vorwurfs in den Abmahnungen ist stets die Verletzung von § 19a UrhG, dem Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Einfach ausgedrückt: Ein Bild aus dem Portfolio der dpa Picture-Alliance wurde auf einer Webseite öffentlich sichtbar gemacht, ohne dass dafür eine Lizenz erworben wurde.

Es spielt dabei keine Rolle, ob die Nutzung in kommerzieller Absicht erfolgte oder ob das Bild nur klein oder in geringer Auflösung eingebunden war. Auch die Annahme, Bilder aus der Google-Suche seien frei verwendbar, ist ein weit verbreiteter und kostspieliger Irrtum. Der Urheber hat das alleinige Recht zu entscheiden, wo und wie sein Werk genutzt wird.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Eine typische Abmahnung von KSP für die dpa Picture-Alliance enthält mehrere Forderungen:

  1. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Sie sollen sich verpflichten, das betreffende Bild zukünftig nicht mehr zu nutzen und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe zu zahlen.
  2. Zahlung von Schadensersatz: Für die unberechtigte Nutzung wird eine fiktive Lizenzgebühr als Schadensersatz gefordert. Die Höhe richtet sich oft nach den Tarifen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
  3. Erstattung der Rechtsanwaltskosten: Die Kosten für die Inanspruchnahme der KSP Rechtsanwälte sollen ebenfalls vom Abgemahnten getragen werden.

Die Gesamtforderungen können sich schnell auf mehrere tausend Euro belaufen.

Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung: Ruhe bewahren und strategisch handeln

Wenn ein solches Schreiben in Ihrem Briefkasten liegt, ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt.

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst: Ignorieren Sie das Schreiben auf keinen Fall. Die Forderungen verjähren nicht einfach und ein gerichtliches Verfahren wäre die teurere Folge.
  • Unterschreiben Sie nichts voreilig: Die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weit gefasst und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Sie sollte vor einer Unterschrift unbedingt anwaltlich geprüft werden.
  • Suchen Sie professionelle Hilfe: Eine Abmahnung im Urheberrecht ist komplex. Als Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Forderungen, die Angemessenheit der geforderten Summe und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie. Oft lassen sich die Forderungen deutlich reduzieren. In unserem Beitrag "Abmahnungen durch KSP Rechtsanwälte für die dpa Picture-Alliance GmbH" finden Sie weitere Fallbeispiele.

Für eine erste Einschätzung Ihres Falles bietet die Kanzlei Kramarz eine kostenlose telefonische Erstberatung an. Sie erreichen uns unter 06151-2768227 oder per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de.

Prävention: Der beste Schutz vor Abmahnungen

Der sicherste Weg, teure Abmahnungen zu vermeiden, ist ein sorgfältiges Lizenzmanagement. Verwenden Sie ausschließlich Bilder, für die Sie eine gültige und nachweisbare Nutzungslizenz besitzen. Dokumentieren Sie den Lizenzerwerb (Rechnung, Lizenzvertrag, Screenshot der Lizenzbedingungen) sorgfältig, um im Zweifelsfall einen Nachweis zu haben.

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Bildnutzung rechtlich abgesichert ist, unterstützen wir Sie gerne präventiv bei der Prüfung und Gestaltung Ihrer Lizenzverträge. Besuchen Sie für weitere Informationen unsere Webseite kanzlei-kramarz.de.
 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Abmahnung dpa KSP

Frage: Sind Abmahnungen von KSP für die dpa Picture-Alliance echt? Antwort: Ja, in der Regel handelt es sich um echte und ernstzunehmende Abmahnungen. Die dpa Picture-Alliance GmbH beauftragt die Kanzlei KSP Rechtsanwälte aktiv mit der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an ihrem Bildmaterial. Es ist daher dringend davon abzuraten, diese Schreiben zu ignorieren. Für eine Prüfung Ihres Falls kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Kramarz.

Frage: Muss ich die geforderte Summe vollständig bezahlen? Antwort: Nicht zwangsläufig. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes und der Anwaltskosten ist oft verhandelbar. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann prüfen, ob die Forderung, die sich oft an den MFM-Tabellen orientiert, in Ihrem konkreten Fall angemessen ist. Häufig lässt sich eine deutliche Reduzierung der Gesamtsumme erreichen. Eine kostenlose telefonische Erstberatung erhalten Sie bei der Kanzlei Kramarz (Tel: 06151-2768227).

Frage: Was passiert, wenn ich die beigefügte Unterlassungserklärung einfach unterschreibe? Antwort: Die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite ist oft zu weit gefasst und kann ein Schuldanerkenntnis darstellen, das Sie lebenslang bindet. Zudem riskieren Sie bei einem zukünftigen Verstoß hohe Vertragsstrafen. Es ist fast immer ratsam, eine modifizierte, also eine für Sie vorteilhaftere Unterlassungserklärung abzugeben. Lassen Sie sich hierzu unbedingt beraten: anfrage@kanzlei-kramarz.de.

Frage: Ich habe das Bild nicht selbst hochgeladen. Hafte ich trotzdem? Antwort: Als Betreiber der Webseite sind Sie in der Regel für alle Inhalte verantwortlich (sog. Störerhaftung), auch wenn diese von Mitarbeitern, Webdesignern oder Dritten eingestellt wurden. Es ist Ihre Pflicht, sicherzustellen, dass alle Inhalte rechtmäßig sind. Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., berät Sie umfassend zu Ihren Pflichten und Verteidigungsmöglichkeiten. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung unter 06151-2768227 oder besuchen Sie uns auf kanzlei-kramarz.de.

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