Auch im April 2026 (Stand: 13.04.2026) wenden sich weiterhin viele Betroffene an Kanzleien, weil sie unerwartete Schreiben der SoundGuardian GmbH oder des Rechtsanwalts Prof. Pascal Amann (Darmstadt) erhalten haben.
In diesen Schreiben geht es regelmäßig um die angeblich unberechtigte Nutzung von Musik in Social-Media-Videos auf TikTok oder Instagram. Betroffen sind unter anderem bekannte Titel aus dem Dance- und Popbereich.
Viele Empfänger sprechen dabei von einer „SoundGuardian Abmahnung“. Juristisch handelt es sich jedoch häufig um eine Mischform aus Berechtigungsanfrage, Lizenznachforderung und Zahlungsaufforderung, die nicht immer einer klassischen urheberrechtlichen Abmahnung entspricht.
Dieser Beitrag erklärt, wie diese Schreiben rechtlich einzuordnen sind und wie Sie im Ernstfall reagieren sollten.
1. Hintergrund der Abmahnungen von SoundGuardian
Die SoundGuardian GmbH tritt 2026 verstärkt als Anspruchstellerin im Bereich Musikrechte in sozialen Netzwerken auf.
Nach deren Darstellung sollen bestimmte Musikwerke nur mit gesonderter Lizenz außerhalb der jeweiligen Plattformbedingungen genutzt werden dürfen. Besonders betroffen sind:
- TikTok-Videos
- Instagram-Reels
- Social-Media-Werbeinhalte
- Influencer-Content mit Reichweite
In den Schreiben wird häufig behauptet, die Nutzung sei ohne ausreichende Rechte erfolgt und daher rechtswidrig.
Zusätzlich wird in vielen Fällen argumentiert, dass es sich um eine gewerbliche Nutzung handle, etwa bei Accounts mit Reichweite, Unternehmensbezug oder Produktbezug.
2. Inhaltliche Vorwürfe in einer SoundGuardian Abmahnung
Im Kern stützt sich SoundGuardian auf folgenden Vorwurf:
Öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik ohne ausreichende Lizenz
Dabei wird regelmäßig bestritten, dass die Nutzung durch Plattformlizenzen (z. B. TikTok Music Library oder Instagram Sound Collection) vollständig abgedeckt sei.
Rechtlich entscheidend ist jedoch, ob:
- tatsächlich ein lizenzpflichtiger Nutzungstatbestand vorliegt
- die Plattformlizenz greift
- oder eine kommerzielle Nutzung im Sinne des Urheberrechts gegeben ist
Diese Fragen sind stets einzelfallabhängig.
3. Forderungen aus SoundGuardian Schreiben (Stand April 2026)
In einem aktuell vorliegenden Fall vom 30.03.2026 mit Frist bis 24.04.2026 wurden folgende Ansprüche geltend gemacht:
- Zahlung einer angeblichen Nachlizenzgebühr
- Schadensersatzforderungen
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten
In dem konkreten Fall belief sich die Gesamtforderung auf rund 5.200 Euro zzgl. Umsatzsteuer für die Nutzung zweier Musikstücke in einem Instagram-Video.
Wichtig ist:
Diese Beträge sind rechtlich nicht automatisch verbindlich und müssen geprüft werden.
4. Wie sollten Betroffene auf ein SoundGuardian Schreiben reagieren?
Bei Erhalt einer SoundGuardian Abmahnung oder eines entsprechenden Schreibens ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend.
Empfohlene Vorgehensweise:
- Fristen genau prüfen und einhalten
- Schreiben rechtlich bewerten lassen
- keine vorschnellen Zahlungen leisten
- keine direkten Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgeben
Häufige Fehler:
- ungeprüfte Zahlung der Forderung
- eigenständige Stellungnahmen
- Unterzeichnung vorformulierter Erklärungen
Diese Reaktionen können die rechtliche Situation verschlechtern.
5. Besteht ein Risiko gerichtlicher Schritte?
Ja, grundsätzlich kann bei Nichtreaktion ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.
Mögliche Folgen:
- Mahnbescheid
- Klageverfahren
- deutlich höhere Gesamtkosten
Daher sollte ein SoundGuardian Schreiben nicht ignoriert werden.
6. Sind die Forderungen verhandelbar?
In vielen Fällen ja.
Selbst wenn eine Nutzung nicht vollständig gedeckt sein sollte, ergeben sich häufig Möglichkeiten zur:
- Reduzierung der Forderung
- Anpassung der Lizenzhöhe
- außergerichtlichen Einigung
Ziel ist in der Regel eine wirtschaftlich tragfähige Lösung ohne gerichtliche Eskalation.
7. Kostenfreie rechtliche Ersteinschätzung
Wenn Sie eine SoundGuardian Abmahnung oder ein Schreiben von RA Prof. Amann erhalten haben, sollte der Fall frühzeitig geprüft werden.
Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung an und prüfen insbesondere:
- ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt
- ob Plattformlizenzen greifen
- ob die Forderung angemessen ist
- welche Verteidigungsstrategie sinnvoll ist
Rufen Sie uns gerne an: 0471 / 483 99 880
FAQ: SoundGuardian Abmahnung (TikTok & Instagram Musiknutzung)
1. Ist eine SoundGuardian Abmahnung rechtlich ernst zu nehmen?
Ja. Die Schreiben sollten nicht ignoriert werden, da sie urheberrechtliche Zahlungs- und Unterlassungsforderungen enthalten können.
2. Warum erhalte ich ein Schreiben von SoundGuardian?
Meist wird Ihnen vorgeworfen, Musik in Social-Media-Videos verwendet zu haben, ohne dass hierfür eine ausreichende Lizenz außerhalb der Plattformbedingungen bestand.
3. Handelt es sich bei einer Abmahnung von SoundGuardian immer um eine echte Abmahnung?
Nicht zwingend. Viele Schreiben enthalten Elemente einer Abmahnung, sind aber rechtlich eher als Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsangebot zu bewerten.
4. Muss ich die geforderten Beträge zahlen?
Nein. Die Forderung muss immer rechtlich geprüft werden. Häufig bestehen Ansatzpunkte zur Reduzierung oder vollständigen Abwehr.
5. Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Es besteht das Risiko:
- gerichtlicher Mahnverfahren
- Klagen
- steigender Kosten
6. Können die Forderungen reduziert werden?
Ja. In vielen Fällen sind außergerichtliche Vergleiche mit deutlich reduzierten Beträgen möglich.
7. Ist private Nutzung auf TikTok ebenfalls betroffen?
Das hängt vom Einzelfall ab. Private Nutzung ist rechtlich anders zu bewerten als:
- Influencer-Content
- Unternehmensvideos
- werbliche Inhalte
Fazit
Die SoundGuardian Schreiben im Jahr 2026 sind ein aktuelles Thema im Bereich Social-Media-Urheberrecht.
Entscheidend ist:
- keine vorschnelle Zahlung
- keine ungeprüften Erklärungen
- rechtliche Einordnung des Einzelfalls
- strategische Verteidigung
In vielen Fällen lassen sich Forderungen deutlich reduzieren oder im Einzelfall je nach Ausgangslage sogar vollständig abwehren.









