Sie haben eine Abmahnung von SoundGuardian erhalten, weil Sie Musik in einem Instagram-Reel, TikTok-Video oder einem anderen Social-Media-Beitrag verwendet haben? Dann sollten Sie die Forderung nicht vorschnell bezahlen.
Aktuell erhalten wir zahlreiche Schreiben der SoundGuardian GmbH, in denen die Nutzung bestimmter Musikaufnahmen auf Instagram und TikTok beanstandet wird. Teilweise werden dabei Forderungen von mehreren tausend Euro erhoben oder entsprechende Beträge für eine nachträgliche Lizenzierung verlangt.
Betroffen sind beispielsweise die Titel „Mein kleines Herz (Bam Bam)“, „3 Haselnüsse“, „Push Up“, „Like I Love You“, „Wonderful Life“ oder „Pump It Up“.
Allerdings ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Nicht jedes Schreiben von SoundGuardian ist rechtlich eine klassische Abmahnung. Häufig handelt es sich zunächst um eine Berechtigungsanfrage oder ein Nachlizenzierungsangebot.
Für Betroffene ist die Situation trotzdem ernst. Entscheidend ist, ob die konkrete Nutzung tatsächlich ohne ausreichende Lizenz erfolgt ist und ob die von SoundGuardian verlangte Zahlung der Höhe nach gerechtfertigt ist.
1. Abmahnung SoundGuardian: Was Sie jetzt wissen sollten
Wenn Sie ein Schreiben von SoundGuardian erhalten haben, sollten Sie insbesondere folgende Punkte beachten:
- Frist unbedingt beachten
- Forderung nicht vorschnell bezahlen
- gegenüber SoundGuardian keine unnötigen Angaben zum Sachverhalt machen
- prüfen lassen, welche Rechte an der konkreten Tonaufnahme geltend gemacht werden
- klären, ob das Video tatsächlich gewerblich bzw. kommerziell genutzt wurde
- prüfen, ob der Song über die Musikbibliothek von Instagram oder TikTok verwendet wurde
- die Berechnung der geforderten Lizenz oder des Schadensersatzes überprüfen
- das betroffene Video und die damalige Nutzung möglichst vollständig dokumentieren
Allein der Umstand, dass ein Song in einem Instagram-Reel oder TikTok-Video verwendet wurde, bedeutet nämlich noch nicht automatisch, dass die konkrete Forderung von SoundGuardian in voller Höhe berechtigt ist.
2. Was steckt hinter einer SoundGuardian Abmahnung?
SoundGuardian tritt als Anbieter beziehungsweise Rechteverwerter im Bereich der Musiklizenzierung für Social-Media-Inhalte auf.
In den aktuellen Schreiben geht es insbesondere um die Nutzung bestimmter Tonaufnahmen in Videos auf Plattformen wie Instagram und TikTok.
SoundGuardian macht dabei Rechte an konkreten Musikaufnahmen geltend. Nach der Argumentation in den uns vorliegenden Schreiben sollen die für die Plattform geltenden Musiklizenzen bestimmte kommerzielle Nutzungen nicht abdecken.
Ein typischer Fall ist beispielsweise:
Ein Unternehmen, Selbstständiger oder Influencer veröffentlicht ein Reel und hinterlegt dieses mit einem bestimmten Song. Einige Zeit später erhält der Betreiber des Accounts ein Schreiben von SoundGuardian.
Darin wird darauf hingewiesen, dass für diese Nutzung keine ausreichende Lizenz vorgelegen habe. Je nach Gestaltung des Schreibens wird anschließend eine Zahlung beziehungsweise eine nachträgliche Lizenzierung verlangt.
In einem uns aktuell vorgelegten Schreiben vom 27.08.2026 wurden beispielsweise 3.850 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer für die Verwendung des Titels „Like I Love You“ in zwei Instagram-Reels verlangt.
Das zeigt bereits: Die finanziellen Auswirkungen können erheblich sein.
3. Abmahnung oder Berechtigungsanfrage von SoundGuardian?
Hier lohnt sich ein genauer Blick auf das Schreiben.
Eine klassische urheberrechtliche Abmahnung enthält regelmäßig die Aufforderung, eine konkrete Rechtsverletzung künftig zu unterlassen. Häufig wird zusätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Daneben können Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten geltend gemacht werden.
Bei einer Berechtigungsanfrage ist die Ausgangslage etwas anders.
SoundGuardian kann beispielsweise zunächst danach fragen, ob der Nutzer über eine entsprechende Lizenz für die konkrete Verwendung der Musik verfügt. Gleichzeitig kann eine nachträgliche Lizenzierung angeboten oder eine entsprechende Zahlung verlangt werden.
Deshalb sollte man nicht allein aufgrund einer hohen Geldforderung davon ausgehen, dass es sich um eine klassische Abmahnung handelt.
4. Warum wird trotzdem nach „Abmahnung SoundGuardian“ gesucht?
Für die Betroffenen macht diese Unterscheidung zunächst wenig Unterschied: Wer ein solches Schreiben erhält, sucht verständlicherweise nach Begriffen wie „Abmahnung SoundGuardian“, „SoundGuardian Abmahnung“ oder „SoundGuardian Forderung“.
Entscheidend ist deshalb, den konkreten Inhalt des Schreibens juristisch zu prüfen.
5. Welche Songs sind von aktuellen SoundGuardian-Forderungen betroffen?
Aus den uns aktuell bekannten Fällen stammen unter anderem folgende Titel:
- „Mein kleines Herz (Bam Bam)“ – Darius & Finlay, MartinBepunkt, Shaun Baker
- „3 Haselnüsse“ – Jacques Raupé & Felix Harrer
- „Push Up“
- „Like I Love You“ – The Hitmen
- „Wonderful Life“ – Marc Korn, Semitoo, Jaycee Madoxx
- „Pump It Up“
- „Ab geht die Post“
- „Run Away“
- „Never Let Me Down“
- „Toca Toca“ – Fly Project
- „9 PM ’Till I Come“ – ATB
- „Light“ – Jerome
- „Fire“
- „Paradise“ – VIZE & Leony
- „Girls Just Wanna Have Fun“
- „Freed from Desire“ – Gala
- „Outside World“ – Sunbeam
- „Komodo (Hard Nights) [Paul Keen & KYANU Remix]“ – R.I.O. & U-Jean
- „Summer Jam (Radio Edit)“ – The Underdog Project
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Welche Titel Gegenstand aktueller Schreiben sind, kann sich jederzeit ändern.
Wir nennen an dieser Stelle bewusst vor allem solche Titel, die uns aus konkreten Fällen beziehungsweise aktuellen Berechtigungsanfragen bekannt sind. Ein bloßer Eintrag eines Songs im allgemeinen Musik- oder Lizenzkatalog von SoundGuardian bedeutet dagegen nicht automatisch, dass dieser Titel aktuell Gegenstand einer Forderung gegenüber deutschen Instagram- oder TikTok-Nutzern ist.
6. Warum kann Musik auf Instagram oder TikTok zu einer Forderung führen?
Viele Betroffene reagieren zunächst verständlicherweise mit der Frage:
„Der Song war doch bei Instagram verfügbar. Warum soll ich dafür jetzt bezahlen?“
Diese Frage ist berechtigt und sollte bei der Prüfung des Falls berücksichtigt werden.
Allerdings bedeutet die Verfügbarkeit eines Songs in einer Plattform-Musikbibliothek nicht zwangsläufig, dass jede Nutzung durch jeden Nutzer und zu jedem Zweck von der entsprechenden Lizenz umfasst ist.
Bei der rechtlichen Beurteilung können verschiedene Rechte relevant sein.
Insbesondere ist zwischen den Rechten an der musikalischen Komposition und den Rechten an der konkreten Tonaufnahme zu unterscheiden.
Hinzu kommt die konkrete Art der Veröffentlichung.
Ein Video eines privaten Nutzers ist beispielsweise anders zu betrachten als:
- ein Werbevideo eines Unternehmens,
- ein Reel zur Bewerbung eigener Produkte,
- ein Video eines Online-Shops,
- ein kommerzieller Influencer-Beitrag,
- ein Unternehmensprofil oder
- ein Beitrag, mit dem Kunden oder Geschäftspartner gewonnen werden sollen.
Gerade bei solchen geschäftlichen Nutzungen setzen die aktuellen Schreiben von SoundGuardian an.
„Ich habe den Song direkt bei Instagram ausgewählt“ – reicht das als Argument?
Nein, jedenfalls nicht automatisch.
Die Tatsache, dass der Song über Instagram oder TikTok ausgewählt werden konnte, ist ein wichtiger Umstand. Sie beantwortet aber nicht zwangsläufig sämtliche urheberrechtlichen Fragen.
Bei einer rechtlichen Prüfung sollte deshalb unter anderem geklärt werden:
- Welcher konkrete Song wurde verwendet?
- Welche konkrete Tonaufnahme wurde verwendet?
- Wurde der Song unmittelbar über die Plattform eingebunden?
- Welche Art von Account hat das Video veröffentlicht?
- Welchen Zweck hatte der konkrete Beitrag?
- War der Beitrag privat oder geschäftlich?
- Welche Reichweite hatte das Video?
- Wie lange war es online?
- Welche Rechte macht SoundGuardian konkret geltend?
- Wie wurde die geforderte Summe berechnet?
Die pauschale Aussage „Der Song war bei Instagram verfügbar“ ist deshalb weder eine sichere Verteidigung noch automatisch ein Beweis dafür, dass die Forderung berechtigt ist.
Es kommt auf die konkrete Nutzung und die konkrete Rechtekette an.
7. Besonders wichtig bei einer SoundGuardian Abmahnung: War das Video gewerblich?
Dieser Punkt spielt in vielen aktuellen Fällen eine erhebliche Rolle.
SoundGuardian stellt in den uns vorliegenden Schreiben teilweise darauf ab, dass der jeweilige Instagram- oder TikTok-Account kommerziell genutzt worden sei.
Das sollte allerdings nicht einfach ungeprüft übernommen werden.
Allein die Tatsache, dass ein Account einem Unternehmer oder Selbstständigen gehört, beantwortet noch nicht zwangsläufig die Frage, ob die konkrete Musiknutzung in dem beanstandeten Video geschäftlichen Zwecken diente.
Umgekehrt wird die Bezeichnung eines Videos als „privat“ nicht ohne Weiteres überzeugen, wenn darin beispielsweise ein Produkt beworben, eine Dienstleistung angeboten oder auf einen Online-Shop verwiesen wird.
Typische Beispiele für einen geschäftlichen Zusammenhang
- Produktvorstellung
- Werbung für ein Unternehmen
- Bewerbung einer Dienstleistung
- Rabattaktion
- Verkaufsförderung
- Produktplatzierung
- Verlinkung eines Online-Shops
- konkrete Kundengewinnung
Fälle, die genauer geprüft werden müssen
- persönliche Inhalte eines Selbstständigen
- Lifestyle-Content auf einem Business-Account
- Influencer-Content
- private Beiträge auf einem ansonsten geschäftlich genutzten Profil
Es kommt daher immer auf den konkreten Inhalt und die konkrete Funktion des Videos an.
8- Wie viel Geld verlangt SoundGuardian?
Die Forderungen können beträchtlich sein.
In einem uns aktuell vorgelegten Schreiben wurden beispielsweise 3.850 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer für die Verwendung eines Songs in zwei Instagram-Reels verlangt.
In einem weiteren uns bekannten Fall wurden für mehrere Titel insgesamt 14.300 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer gefordert.
Eine hohe Forderung bedeutet allerdings noch nicht, dass dieser Betrag tatsächlich geschuldet ist.
Bei der sogenannten Lizenzanalogie ist vielmehr zu fragen, welche Lizenzgebühr für die konkrete Nutzung angemessen gewesen wäre.
Dabei können unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Art der Nutzung
- Dauer der Nutzung
- Reichweite des Beitrags
- Anzahl der Veröffentlichungen
- wirtschaftliche Bedeutung des Videos
- Art des Accounts
- Bedeutung der Musik für das Video
- Umfang der konkreten Nutzung
- vergleichbare Lizenzbedingungen
Deshalb sollte eine Forderung von mehreren tausend Euro nicht allein deshalb bezahlt werden, weil sie in einem anwaltlichen Schreiben genannt wird.
9. SoundGuardian Abmahnung erhalten: Was sollte ich jetzt tun?
Wer eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage von SoundGuardian erhält, sollte zunächst Ruhe bewahren und strukturiert vorgehen.
1. Frist notieren
Die im Schreiben genannte Frist sollte ernst genommen werden.
Eine Forderung einfach zu ignorieren, ist keine gute Strategie.
2. Schreiben vollständig sichern
Bewahren Sie das Schreiben einschließlich aller Anlagen auf.
3. Betroffenes Video dokumentieren
Wenn das Video noch online ist, sollten Sie die konkrete Nutzung sichern.
Sinnvoll sind insbesondere:
- Screenshots
- Link zum Video
- Veröffentlichungsdatum
- gegebenenfalls Löschungsdatum
- verwendeter Sound
- Länge des verwendeten Musikausschnitts
- Aufrufzahlen beziehungsweise Reichweite
4. Nicht vorschnell zahlen
Vor einer Zahlung sollte geprüft werden, ob und in welcher Höhe die Forderung überhaupt besteht.
5. Keine unnötigen Angaben machen
Auch eine scheinbar harmlose Erklärung wie
„Wir haben den Song verwendet, weil wir davon ausgegangen sind, dass Instagram das erlaubt.“
sollte nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung abgegeben werden.
6. Forderung fachanwaltlich prüfen lassen
Insbesondere sollten die behaupteten Rechte, die konkrete Nutzung und die Berechnung der geforderten Summe überprüft werden.
10. Muss das betroffene Instagram-Reel oder TikTok-Video gelöscht werden?
Auch diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Wenn eine möglicherweise nicht ausreichend lizenzierte Musiknutzung vorliegt, kann es sinnvoll sein, eine weitere öffentliche Zugänglichmachung zunächst zu beenden.
Die Löschung erledigt allerdings nicht automatisch sämtliche möglichen Ansprüche für die Vergangenheit.
Deshalb gilt:
Vor einer Löschung sollte die konkrete Nutzung möglichst vollständig dokumentiert werden.
Das kann später beispielsweise relevant sein, wenn über die Dauer der Nutzung, die Reichweite oder den konkreten Inhalt des Videos gestritten wird.
11. Kann SoundGuardian trotz Löschung noch Geld verlangen?
Grundsätzlich ja.
Eine nachträgliche Löschung beseitigt eine möglicherweise bereits erfolgte Nutzung nicht rückwirkend.
Wenn tatsächlich eine urheberrechtlich relevante Nutzung ohne ausreichende Lizenz stattgefunden hat, können je nach Einzelfall Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.
Das bedeutet aber umgekehrt nicht, dass SoundGuardian nach einer Löschung automatisch den im Schreiben genannten Betrag verlangen kann.
Zunächst muss geklärt werden:
- lag überhaupt eine Rechtsverletzung vor?
- welche Rechte waren betroffen?
- wie lange dauerte die Nutzung?
- welchem Zweck diente das Video?
- welche Lizenz wäre erforderlich gewesen?
- wie hoch wäre eine angemessene Lizenz gewesen?
12. Kann man sich gegen eine SoundGuardian Abmahnung wehren?
Ja, eine Verteidigung kann grundsätzlich möglich sein.
Wie erfolgversprechend diese ist, hängt allerdings wesentlich vom konkreten Sachverhalt ab.
Bei einer Prüfung sollten insbesondere folgende Fragen gestellt werden:
Welche Rechte macht SoundGuardian geltend?
Zunächst muss klar sein, welche konkrete Tonaufnahme betroffen ist und welche Rechte SoundGuardian daran geltend macht.
Lag tatsächlich eine Rechtsverletzung vor?
Hier kommt es entscheidend auf die konkrete Nutzung an.
War die Nutzung kommerziell?
Der wirtschaftliche Zusammenhang des konkreten Videos sollte untersucht werden.
Welche Lizenzbedingungen galten?
Insbesondere bei Musik, die über die Plattform selbst ausgewählt wurde, sollte geprüft werden, welche Nutzungen nach den jeweils geltenden Bedingungen tatsächlich abgedeckt waren.
Ist die Forderung der Höhe nach berechtigt?
Selbst wenn eine lizenzpflichtige Nutzung vorliegen sollte, folgt daraus nicht automatisch, dass jeder von SoundGuardian verlangte Betrag angemessen ist.
Gerade die Höhe einer Nachlizenzierungs- oder Schadensersatzforderung kann deshalb Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung oder außergerichtlichen Verhandlung sein.
13. Abmahnung SoundGuardian: Nicht vorschnell akzeptieren – aber auch nicht ignorieren
Bei einer SoundGuardian-Forderung sind zwei Extreme zu vermeiden.
Es wäre nicht sinnvoll, jede Forderung pauschal als unberechtigt abzutun.
Ebenso wenig sollte man eine Forderung über mehrere tausend Euro ungeprüft bezahlen.
Sinnvoll ist eine individuelle Prüfung des konkreten Schreibens.
Dabei sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden:
- Welcher Song ist betroffen?
- Welche konkrete Tonaufnahme wurde verwendet?
- Woher stammte die Musik?
- Wie wurde sie in das Video eingebunden?
- Auf welcher Plattform wurde das Video veröffentlicht?
- War der Account privat oder geschäftlich?
- Welchem Zweck diente der konkrete Beitrag?
- Welche Rechte macht SoundGuardian geltend?
- Wie lange war das Video online?
- Welche Reichweite hatte es?
- Wie setzt sich die Forderung zusammen?
Erst auf dieser Grundlage lässt sich sinnvoll beurteilen, ob die Forderung zurückgewiesen, reduziert oder im Rahmen eines Vergleichs erledigt werden sollte.
14. Abmahnung SoundGuardian erhalten? Wir prüfen Ihren Fall
Wenn Sie eine Abmahnung, Berechtigungsanfrage oder Nachlizenzierungsforderung von SoundGuardian erhalten haben, können wir das Schreiben und den zugrunde liegenden Sachverhalt für Sie prüfen.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf die Verteidigung gegen urheberrechtliche Forderungen spezialisiert.
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit und arbeiten mit transparenten Festpreisen.
Sie können uns das Schreiben gerne zunächst zur kostenlosen schriftlichen Ersteinschätzung zukommen lassen.
E-Mail: info@drnewerla.de
Telefon: 0471 / 483 99 88-0
Wir prüfen insbesondere, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach nachvollziehbar ist und welche Möglichkeiten für eine Zurückweisung oder eine wirtschaftlich sinnvolle außergerichtliche Lösung bestehen.
Häufige Fragen zur Abmahnung SoundGuardian 2026
1. Was ist eine Abmahnung von SoundGuardian?
Eine Abmahnung oder Berechtigungsanfrage von SoundGuardian betrifft regelmäßig die Nutzung einer bestimmten Musikaufnahme in einem Social-Media-Video. Häufig geht es um Instagram-Reels oder TikTok-Videos. Allerdings handelt es sich nicht bei jedem Schreiben um eine klassische urheberrechtliche Abmahnung.
2. Muss ich eine SoundGuardian-Forderung sofort bezahlen?
Nein. Vor einer Zahlung sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Rechte bestehen, ob die konkrete Nutzung lizenzpflichtig war und ob die verlangte Summe angemessen ist.
3. Der Song war bei Instagram verfügbar. Warum erhalte ich trotzdem eine SoundGuardian Abmahnung?
Die Verfügbarkeit eines Songs in der Musikbibliothek bedeutet nicht zwingend, dass jede Nutzung in jedem Zusammenhang erlaubt ist. Besonders bei geschäftlichen oder werblichen Veröffentlichungen können zusätzliche Rechte relevant sein.
4. Muss ich zahlen, wenn mein Instagram-Account gewerblich ist?
Nicht automatisch. Entscheidend ist insbesondere, wie der konkrete Song in dem konkreten Video verwendet wurde und welchem Zweck der Beitrag diente.
5. Wie hoch können SoundGuardian-Forderungen sein?
Die Forderungen können mehrere tausend Euro betragen. In einem aktuellen Fall wurden beispielsweise 3.850 Euro zuzüglich 7 % Umsatzsteuer für die Nutzung eines Songs in zwei Instagram-Reels verlangt. Ob dieser Betrag tatsächlich geschuldet ist, muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
6. Muss ich das betroffene Reel löschen?
Eine Löschung kann sinnvoll sein, wenn eine weitere Nutzung rechtlich problematisch sein könnte. Vorher sollte der bisherige Sachverhalt jedoch möglichst vollständig dokumentiert werden. Die Löschung beseitigt mögliche Ansprüche für die Vergangenheit nicht automatisch.
7. Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?
Das hängt vom konkreten Schreiben ab. Bei einer klassischen Abmahnung sollte eine beigefügte Unterlassungserklärung grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Bei einer reinen Berechtigungsanfrage kann sich eine andere Situation ergeben.
8. Kann SoundGuardian auch Geld verlangen, wenn ich den Song nur wenige Sekunden verwendet habe?
Auch eine kurze Nutzung kann urheberrechtlich relevant sein. Die Dauer des verwendeten Ausschnitts ist jedoch nur ein Gesichtspunkt unter mehreren. Für die Höhe einer möglichen Forderung kommt es auf die Gesamtumstände der Nutzung an.
9. Kann man eine SoundGuardian-Forderung reduzieren?
Das kann im Einzelfall möglich sein. Auch wenn eine lizenzpflichtige Nutzung vorliegen sollte, bedeutet dies nicht automatisch, dass der zunächst geforderte Betrag angemessen ist. Eine außergerichtliche Einigung kann daher wirtschaftlich sinnvoll sein.
10. Was soll ich tun, wenn ich eine Abmahnung SoundGuardian erhalten habe?
Frist beachten, Schreiben und Beweismittel sichern, keine voreilige Zahlung leisten und keine unnötigen Angaben machen. Anschließend sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Rechte bestehen und ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist.
Fazit: Abmahnung SoundGuardian sorgfältig prüfen lassen
Die aktuellen Forderungen von SoundGuardian wegen der Nutzung von Musik auf Instagram und TikTok sollten ernst genommen werden. Eine ungeprüfte Zahlung ist jedoch ebenso wenig sinnvoll wie das vollständige Ignorieren des Schreibens.
Entscheidend sind die konkrete Musikaufnahme, die Art der Nutzung, der Zusammenhang des Social-Media-Beitrags, eine mögliche gewerbliche Nutzung und die Frage, welche Rechte SoundGuardian tatsächlich geltend machen kann.
Hinzu kommt die Frage, ob die verlangte Lizenz beziehungsweise der geltend gemachte Schadensersatz der Höhe nach angemessen ist.
Gerade weil es sich bei aktuellen Schreiben teilweise um Berechtigungsanfragen oder Nachlizenzierungsforderungen und nicht um klassische Abmahnungen handelt, sollte zunächst genau geprüft werden, welchen rechtlichen Charakter das Schreiben überhaupt hat.
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Ich habe die Fachanwalt.de-Fassung bewusst nicht nur als Synonymtausch angelegt. Sie hat eine andere Leserführung, andere Überschriften und andere Textübergänge, bleibt aber bei den von dir vorgegebenen tatsächlichen SoundGuardian-Fällen und der vorsichtigen juristischen Einordnung.









