Ein Brief von einer Anwaltskanzlei im Briefkasten sorgt selten für Freude, insbesondere wenn es sich um eine urheberrechtliche Abmahnung handelt. Aktuell versendet die Kanzlei IPPC LAW im Auftrag von Rechteinhabern der Film- und Unterhaltungsindustrie solche Schreiben. Empfänger sehen sich mit dem Vorwurf des Filesharings und erheblichen Geldforderungen konfrontiert. Panik ist jedoch ein schlechter Ratgeber. Dieser Beitrag erläutert die Hintergründe und zeigt auf, wie Betroffene besonnen und strategisch klug reagieren können.
Wer ist die Kanzlei IPPC LAW?
Die IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei, die sich unter anderem auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiert hat. Sie vertritt die Interessen von Rechteinhabern, typischerweise aus der Filmbranche, und mahnt Privatpersonen ab, die über ihren Internetanschluss urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Kinofilme oder Serien) in sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerken (Tauschbörsen) unerlaubt verbreitet haben sollen.
Der Vorwurf: Unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung
Der Kernvorwurf in den Abmahnungen von IPPC LAW lautet auf die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung eines geschützten Werkes gemäß § 19a UrhG. Beim Filesharing wird eine Datei nicht nur heruntergeladen, sondern gleichzeitig auch anderen Nutzern des Netzwerks zum Download angeboten. Genau dieser Upload-Vorgang stellt aus rechtlicher Sicht die Urheberrechtsverletzung dar, die von den Kanzleien verfolgt wird.
Die Ermittlung der Anschlussinhaber erfolgt dabei über die IP-Adresse, die zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung protokolliert und anschließend durch ein gerichtliches Verfahren dem entsprechenden Telekommunikationsanbieter zugeordnet wird.
Die Forderungen in der IPPC LAW Abmahnung
Eine solche Abmahnung enthält in der Regel drei zentrale Forderungen:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Der Empfänger soll sich verpflichten, die vorgeworfene Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Die der Abmahnung beigefügte Vorlage ist jedoch oft zu weit gefasst und kann ein nachteiliges Schuldeingeständnis darstellen.
- Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes: Für die unerlaubte Verbreitung des Werkes wird eine Lizenzgebühr gefordert, die dem Rechteinhaber entgangen ist.
- Erstattung der Rechtsanwaltskosten: Die Kanzlei fordert die Kosten, die für das Ausstellen der Abmahnung angefallen sind.
Zusammengenommen ergeben sich hieraus oft Forderungen von mehreren hundert bis über tausend Euro.
Ruhe bewahren und richtig handeln: Die ersten Schritte
Wer eine Abmahnung von IPPC LAW erhält, sollte keinesfalls den Kopf in den Sand stecken, aber auch nicht überstürzt handeln. Die folgenden Schritte sind nun entscheidend:
- Fristen notieren: In der Abmahnung sind kurze Fristen gesetzt. Diese sollten unbedingt ernst genommen und notiert werden, um keine rechtlichen Nachteile zu riskieren.
- Nichts unterschreiben: Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte unter keinen Umständen ungeprüft unterzeichnet werden.
- Keine Zahlung leisten: Eine vorschnelle Zahlung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden und schließt eine spätere Verteidigung nahezu aus.
- Keinen Kontakt aufnehmen: Jegliche Kommunikation mit der Gegenseite sollte vermieden werden. Jede Aussage kann später gegen den Betroffenen verwendet werden.
Stattdessen ist es dringend ratsam, professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht kennen wir das Vorgehen von Kanzleien wie IPPC LAW genau. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und entwickeln eine auf den Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Informationen zu den Möglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite kanzlei-kramarz.de.
Die modifizierte Unterlassungserklärung als Verteidigungsmittel
Ein zentraler Baustein der Verteidigung ist in den meisten Fällen die Abgabe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung. Diese wird so formuliert, dass sie die Unterlassungsforderung der Gegenseite erfüllt, ohne dabei ein Schuldeingeständnis abzugeben oder sich unnötig weit zu verpflichten. Dies nimmt der Gegenseite den Wind aus den Segeln, ein teures einstweiliges Verfügungsverfahren einzuleiten.
Fazit: Eine Abmahnung ist kein Weltuntergang
Eine Abmahnung der Kanzlei IPPC LAW ist zweifellos ärgerlich, aber mit dem richtigen Vorgehen lässt sich der Schaden in den allermeisten Fällen erheblich begrenzen oder sogar gänzlich abwenden. Wichtig ist, nicht in Panik zu verfallen, sondern die Situation ernst zu nehmen und sich umgehend an einen erfahrenen Fachanwalt zu wenden.
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung. Kontaktieren Sie uns unter kanzlei-kramarz.de/kontakt, per E-Mail an anfrage@kanzlei-kramarz.de oder telefonisch unter 06151-2768227. Wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert.









