Das Wichtigste in Kürze
- Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) aus München mahnt nicht mehr nur Filesharing ab. Neben Filmen und Serien geht es inzwischen auch um Musik in Social-Media-Beiträgen, um Software-Lizenzen (Allplan) und um Agenturfotos (Image Professionals / August Image).
- Die Fristen im Schreiben sind kurz. Wer sie verstreichen lässt, riskiert eine einstweilige Verfügung oder eine Klage.
- Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben. In vielen Fällen genügt eine modifizierte Erklärung, die die Wiederholungsgefahr beseitigt, ohne die Forderung anzuerkennen.
- Zahlen Sie nicht vorschnell. Die Höhe von Schadensersatz und Anwaltskosten lässt sich häufig angreifen – je nach Fallgruppe mit ganz unterschiedlichen Argumenten.
- Nehmen Sie keinen direkten Kontakt zur Gegenseite auf. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden.
Wer ist Frommer Legal?
Frommer Legal ist eine Münchner Kanzlei, die seit vielen Jahren Urheberrechte großer Rechteinhaber verfolgt. Bekannt wurde sie unter dem früheren Namen Waldorf Frommer vor allem durch Abmahnungen wegen Filesharing über Tauschbörsen wie BitTorrent. Die Schreiben sind echt, standardisiert aufgebaut und werden in großer Zahl verschickt. Dass die Abmahnung massenhaft versandt wird, macht sie aber nicht automatisch berechtigt – und auch nicht automatisch in der geforderten Höhe.
Welche Fallgruppen es 2026 gibt
1. Filesharing von Filmen und Serien. Der Klassiker: Über den Internetanschluss soll ein Film oder eine Serienfolge in einer Tauschbörse angeboten worden sein. Auftraggeber sind große Film- und Medienunternehmen, darunter Warner Bros., LEONINE, Constantin Film, Tobis Film oder Twentieth Century Fox. Gefordert werden eine Unterlassungserklärung, Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie und die Anwaltskosten. Nach unserer Erfahrung liegen die Vergleichsforderungen pro Werk häufig im Bereich um 900 bis 1.000 Euro.
2. Musik in Instagram-, TikTok- oder Facebook-Beiträgen. Unternehmen, Selbstständige und Influencer erhalten Abmahnungen, weil in Reels oder Stories Musik verwendet wurde, für die keine Lizenz zur gewerblichen Nutzung bestand. Die in den Apps angebotene Musikbibliothek deckt die werbliche Nutzung oft nicht ab – das ist vielen nicht bewusst.
3. Software-Lizenzen (Allplan). Hier geht es um die Nutzung der CAD-Software Allplan ohne ausreichende Lizenz, etwa in Architektur- und Ingenieurbüros. Die Rechteinhaberin stützt sich dabei regelmäßig auf technische Daten, die die Software selbst übermittelt. Die Forderungen sind deutlich höher als beim Filesharing, weil sich der Schadensersatz am Lizenzpreis orientiert.
4. Agenturfotos (Image Professionals / August Image). Abgemahnt wird die Verwendung von Fotos auf Websites oder in Social Media ohne Lizenz. Die Forderung wird meist anhand eines Tarifs berechnet, teils mit Zuschlägen, etwa für eine fehlende Urhebernennung.
Was Sie jetzt tun sollten
- Frist notieren. Die Frist für die Unterlassungserklärung ist entscheidend. Lässt sich die Prüfung bis dahin nicht abschließen, kann eine Fristverlängerung beantragt werden – verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
- Nichts unterschreiben, nichts zahlen, niemanden anrufen. Die vorformulierte Erklärung geht häufig über das hinaus, was rechtlich geschuldet ist.
- Sachverhalt klären. Wer hatte zum angegebenen Zeitpunkt Zugriff auf den Anschluss, das Konto oder den Rechner? Wann und wie wurde die Musik, das Foto oder die Software eingesetzt? Sichern Sie Lizenzbelege, Rechnungen und Screenshots.
- Anwaltlich prüfen lassen. Ob und in welcher Form eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und welche Einwände gegen die Höhe bestehen, hängt vom Einzelfall ab.
Die Unterlassungserklärung: warum „modifiziert" wichtig ist
Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Sie grundsätzlich dauerhaft bindet. Verstoßen Sie später erneut, wird eine Vertragsstrafe fällig. Die von der Gegenseite vorformulierte Fassung ist oft weit gefasst und enthält teilweise Formulierungen, die als Anerkenntnis verstanden werden können. Eine modifizierte Unterlassungserklärung beschränkt die Verpflichtung auf das konkret gerügte Werk, lässt die Zahlungsansprüche offen und räumt dennoch die Wiederholungsgefahr aus. Vorlagen aus dem Internet passen selten auf den konkreten Fall – ein Fehler in der Formulierung kann dazu führen, dass die Erklärung nicht ausreicht.
Wer haftet beim Filesharing?
Beim Filesharing gilt zunächst eine tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung selbst begangen hat. Diese Vermutung lässt sich entkräften, wenn andere Personen den Anschluss zur fraglichen Zeit selbstständig nutzen konnten. Der Anschlussinhaber muss dazu im Rahmen seiner sogenannten sekundären Darlegungslast vortragen, wer als Täter in Betracht kommt, und dazu in zumutbarem Umfang Nachforschungen anstellen. Wie weit diese Pflicht reicht – etwa bei Familienangehörigen, Mitbewohnern oder Gästen –, hat der Bundesgerichtshof in mehreren Entscheidungen konkretisiert. Die richtige Argumentation ist hier oft der Schlüssel zur Abwehr oder deutlichen Reduzierung der Forderung.
Kann die Forderung reduziert werden?
Häufig ja. Bei Privatpersonen, die erstmals abgemahnt werden, begrenzt § 97a Abs. 3 UrhG unter bestimmten Voraussetzungen den Gegenstandswert für die Anwaltskosten. Beim Schadensersatz kommt es darauf an, ob die angesetzte Lizenzgebühr angemessen ist. Bei Software und Fotos lohnt sich zudem die Prüfung, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt – etwa weil eine Lizenz bestand oder die Nutzung anders war als behauptet. Auch die Verjährung kann eine Rolle spielen, insbesondere bei älteren Vorwürfen.
Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?
Ignorieren ist die teuerste Variante. Ohne Unterlassungserklärung kann Frommer Legal eine einstweilige Verfügung beantragen; die Kosten dafür übersteigen die ursprüngliche Forderung regelmäßig deutlich. Auch Zahlungsansprüche werden erfahrungsgemäß weiterverfolgt – bis hin zum Mahnbescheid oder zur Klage.
Fazit
Eine Abmahnung von Frommer Legal ist ernst zu nehmen, aber kein Grund zur Panik. Wer die Frist wahrt, nichts ungeprüft unterschreibt und die Forderung prüfen lässt, hat gute Chancen, den Schaden zu begrenzen. Entscheidend ist, die Fallgruppe richtig einzuordnen: Filesharing, Social-Media-Musik, Software und Fotos folgen jeweils eigenen Regeln.
Rechtsanwalt Christian Kramarz, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Fachanwalt für IT-Recht, Darmstadt. Wir vertreten bundesweit Empfänger von Abmahnungen und bieten eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Schreibens an.









