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Abmahnung Westermann & Scholl (Blickwinkel) April 2026: Foto auf Facebook genutzt = Urheberrechtsverletzung? So reagieren Sie richtig

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(2 Bewertungen)25.03.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung von Westermann & Scholl im Auftrag der Bildagentur Blickwinkel erhalten? Aktuell (01. April 2026) werden vermehrt Forderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Bildnutzung – insbesondere auf Facebook – geltend gemacht. Hier erfahren Sie, was jetzt wichtig ist.

 

1. Aktuelle Abmahnungen Blickwinkel: Fälle nehmen auch im April 2026 weiter zu

 

Auch im April 2026 wenden sich zahlreiche Betroffene an uns, nachdem sie eine Abmahnung wegen Bildnutzung erhalten haben.

Die Schreiben stammen von der Kanzlei Westermann & Scholl, die für die Bildagentur Blickwinkel tätig ist.

Im Mittelpunkt steht regelmäßig der Vorwurf, ein Foto ohne erforderliche Lizenz öffentlich zugänglich gemacht zu haben – häufig auf Social-Media-Plattformen wie Facebook.

Wichtig:


Solche Abmahnungen sind rechtlich ernst zu nehmen und sollten keinesfalls ignoriert werden.

 

2. Worum geht es bei der Blickwinkel-Abmahnung konkret?

 

Typischerweise wird Ihnen vorgeworfen:

  • Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos
  • fehlende Lizenz oder Nutzungsberechtigung
  • Veröffentlichung im Internet (z. B. Facebook-Seite)

In aktuellen Fällen betreffen die Abmahnungen auch ältere Beiträge – teilweise mit saisonalen Motiven (z. B. Weihnachtsbilder oder auch Osterthemen).

 

3. Welche Forderungen stellt Westermann & Scholl für die Bildagentur Blickwinkel auf?

 

Die Abmahnung enthält in der Regel mehrere Forderungen:

a. Unterlassung

  • Entfernung des betroffenen Bildes
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

b. Schadensersatz

  • Berechnung nach Lizenzanalogie
  • häufig etwa 1.000 € für die Nutzung
  • plus 100 % Zuschlag, wenn keine Urheberbenennung erfolgt ist

Gesamt: oft rund 3.000 € oder mehr

c. Anwaltskosten

  • zusätzliche Kosten von knapp 1.000.- €und mehr

 

4. Abmahnung von Westermann & Scholl für Bildagentur Blickwinkel erhalten – was sollte ich jetzt tun?

 

Wenn Sie eine Abmahnung von Westermann & Scholl für Blickwinkel erhalten haben, ist besonnenes Handeln entscheidend.

Unbedingt vermeiden:

  • ❌ vorschnelle Zahlung
  • ❌ ungeprüfte Unterzeichnung der Unterlassungserklärung
  • ❌ direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite

Stattdessen:

  • ✔ Fristen im Blick behalten
  • ✔ Sachverhalt prüfen lassen
  • ✔ rechtliche Strategie entwickeln

 

Hintergrund:


Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist oft sehr weitreichend und kann langfristige Risiken (z. B. Vertragsstrafen) enthalten. Wir helfen Ihnen dabei im Falle einer bestehenden Urheberechtsverletzung eine modifizierte/abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben.

 

5. Drohen gerichtliche Schritte, wenn ich die Blickwinkel-Abmahnung einfach ignoriere ?

 

Ja – in bestimmten Fällen.

Wenn auf die Abmahnung nicht reagiert wird, kann die Gegenseite:

  • gerichtliche Unterlassungsansprüche geltend machen
  • Klage erheben
  • zusätzliche Kosten verursachen

Deshalb gilt:


Nicht ignorieren, sondern anwaltlich prüfen lassen und sinnvoll strategisch reagieren. Hierbei ist Ihnen das Team der Kanzlei Dr. Newerla gerne behilflich.

 

6. Wenn die Abmahnung leider berechtigt ist: Forderung reduzieren

 

Selbst wenn tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet das nicht, dass Sie die Forderung vollständig akzeptieren müssen.

In der Praxis sind häufig möglich:

  • Verhandlung eines Vergleichs
  • Reduzierung der Schadenssumme
  • Anpassung der Unterlassungserklärung

Ziel ist eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtssichere Lösung.

 

7. Typische Fehler bei Blickwinkel-Abmahnungen

 

Viele Betroffene verschlechtern ihre Situation durch:

  • vorschnelle Einlassungen
  • unüberlegte Kommunikation
  • ungeprüfte Unterschriften
  • „schnelles Zahlen zur Erledigung“

Diese Schritte können langfristig zu höheren Kosten führen.

 

8. Erste Hilfe bei Abmahnungen der Kanzlei Westermann & Scholl (Checkliste)

 

  • Ruhe bewahren
  • Fristen notieren und einhalten
  • keine voreiligen Erklärungen abgeben
  • keine Zahlung ohne Prüfung
  • professionelle Ersteinschätzung einholen

 

9. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

 

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder in kostenfreies Erstgespräch.

info@drnewerla.de


0471 / 483 99 88 0

 

  • rechtliche Bewertung Ihrer Abmahnung
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • konkrete Handlungsempfehlung

 

Fazit: Blickwinkel-Abmahnung ernst nehmen – aber nicht überstürzt handeln

Eine Abmahnung von Westermann & Scholl im Auftrag der Bildagentur Blickwinkel ist kein Bagatellfall.

Mit der richtigen Vorgehensweise lassen sich jedoch häufig Kosten reduzieren und Risiken vermeiden.

 

Wir helfen Ihnen gerne weiter – bundesweit und zum fairen Festpreis.

 

Autor: Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Spezialist für Abmahnungsverteidigung

 

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