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Das langjährige Facebook-Verfahren des Bundeskartellamts gegen Meta, ehemals Facebook, gilt seit Oktober 2024 als abgeschlossen. Mit einer umfassenden Einigung, die Nutzern des sozialen Netzwerks deutlich mehr Kontrolle über die Verknüpfung ihrer Daten einräumt, markiert das Ergebnis einen Meilenstein für Datenschutz und Wettbewerb. Bereits im Mai 2022 stellte das Bundeskartellamt fest, das Meta ein Anwendungsfall für die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB ist.
Verfahrensgang
- Februar 2019: Bundeskartellamt untersagt Facebook, Nutzerdaten ohne freiwillige Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen.
- Juni 2020: Bundesgerichtshof stützt die Entscheidung des Bundeskartellamts in einem Eilverfahren.
- 2021: OLG Düsseldorf legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur DSGVO und deren Berücksichtigung im Kartellrecht vor.
- Juli 2023: EuGH bestätigt, dass Datenschutzregeln in kartellrechtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen sind.
- 2023: Meta führt eine neue Kontenübersicht ein, die eine informierte Entscheidung über die Verknüpfung von Meta-Diensten ermöglicht.
- Oktober 2024: Bundeskartellamt schließt das Verfahren - nach Verhandlungen mit Meta über Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzerdatenkontrolle – offiziell ab.
Maßnahmen zur Stärkung der Nutzerdatenkontrolle
Eines der zentralen Ergebnisse des Verfahrens ist die Einführung einer sogenannten Kontenübersicht. Diese erlaubt es den Nutzern, individuell zu entscheiden, ob und wie ihre Konten bei Facebook, Instagram oder anderen Meta-Diensten miteinander verbunden werden dürfen.
Was bedeutet die Kontenübersicht für die Nutzer?
- Wahlfreiheit: Nutzer können Facebook und Instagram getrennt nutzen, der Verknüpfung aktiv zustimmen oder sie ablehnen.
- Datenschutz: Es besteht die Möglichkeit, personalisierte Werbung zu deaktivieren, die auf kontenübergreifenden Daten basiert.
- Flexibilität: Einstellungen können jederzeit angepasst werden.
Darüber hinaus wurden die Cookie-Einstellungen überarbeitet, um Nutzern eine detaillierte Kontrolle darüber zu ermöglichen, welche Daten von externen Quellen verarbeitet werden.
Facebook-Verfahren: Rechtliche Rahmenbedingungen und Entscheidungen
Bereits 2019 untersagte das Bundeskartellamt Facebook die Datenzusammenführung ohne freiwillige Einwilligung. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof gestützt. Insbesondere hob der EuGH hervor, dass Datenschutzregeln auch im Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen sind. Rechtliche Grundlagen:
- § 19a GWB: Grundlage der erweiterten Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen wie Meta.
- EuGH-Entscheidungen: Bestätigung der Zuständigkeit von Wettbewerbsbehörden in Datenschutzfragen.
Das Meta-Universum
Meta, der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook, bietet außerdem die Dienste Instagram und WhatsApp an. Diese Plattformen werden weltweit von mehr als 3,5 Milliarden Menschen genutzt, darunter ein bedeutender Teil der inländischen Bevölkerung.
Als visionäres Zukunftsprojekt engagiert sich Meta in die Entwicklung von Hard- und Software für das sogenannte „Metaverse“, einer umfassenden virtuellen 3D-Welt. Im Zuge dessen übernahm Meta den Hersteller von 3D-Brillen und entsprechender Technologie Oculus, der nun unter dem Namen Meta Quest firmiert.
Dank der enormen Nutzerbasis verfügt Meta über ein riesiges Datenvolumen und dominiert den Markt für Social-Media-Werbung, die bisher nahezu die einzige Einnahmequelle des Unternehmens darstellt.
Auswirkungen auf die Praxis
Mit dem Abschluss des Verfahrens hat Meta wesentliche Anpassungen vorgenommen. Neben der Kontenübersicht können VR-Brillen von Meta, wie Meta Quest, jetzt unabhängig von Facebook- oder Instagram-Konten genutzt werden.
Praktische Tipps für Unternehmen und Nutzer
- Unternehmen: Prüfen Sie Ihre Social-Media-Strategien, insbesondere in Bezug auf personalisierte Werbung.
- Nutzer: Nutzen Sie die neuen Datenschutzeinstellungen aktiv, um Ihre Präferenzen festzulegen.
Zusammenfassung
Das abgeschlossene Verfahren des Bundeskartellamts gegen Meta stellt einen bedeutenden Fortschritt für Datenschutz und Nutzerrechte dar. Die Maßnahmen bieten mehr Transparenz und Kontrolle, was sowohl Nutzern als auch Unternehmen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet.
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