Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Abschluss des Facebook-Verfahrens: Neue Perspektiven für Datenschutz und Nutzerkontrolle

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)05.01.2026 IT Recht

Das langjährige Facebook-Verfahren des Bundeskartellamts gegen Meta, ehemals Facebook, gilt seit Oktober 2024 als abgeschlossen. Mit einer umfassenden Einigung, die Nutzern des sozialen Netzwerks deutlich mehr Kontrolle über die Verknüpfung ihrer Daten einräumt, markiert das Ergebnis einen Meilenstein für Datenschutz und Wettbewerb. Bereits im Mai 2022 stellte das Bundeskartellamt fest, das Meta ein Anwendungsfall für die erweiterte Missbrauchsaufsicht nach § 19a GWB ist. 

Verfahrensgang

  • Februar 2019: Bundeskartellamt untersagt Facebook, Nutzerdaten ohne freiwillige Einwilligung aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen​​.
  • Juni 2020: Bundesgerichtshof stützt die Entscheidung des Bundeskartellamts in einem Eilverfahren​​.
  • 2021: OLG Düsseldorf legt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Fragen zur DSGVO und deren Berücksichtigung im Kartellrecht vor​​.
  • Juli 2023: EuGH bestätigt, dass Datenschutzregeln in kartellrechtlichen Entscheidungen zu berücksichtigen sind​​.
  • 2023: Meta führt eine neue Kontenübersicht ein, die eine informierte Entscheidung über die Verknüpfung von Meta-Diensten ermöglicht​​.
  • Oktober 2024: Bundeskartellamt schließt das Verfahren - nach Verhandlungen mit Meta über Maßnahmen zur Verbesserung der Nutzerdatenkontrolle​ – offiziell ab. 

Maßnahmen zur Stärkung der Nutzerdatenkontrolle

Eines der zentralen Ergebnisse des Verfahrens ist die Einführung einer sogenannten Kontenübersicht. Diese erlaubt es den Nutzern, individuell zu entscheiden, ob und wie ihre Konten bei Facebook, Instagram oder anderen Meta-Diensten miteinander verbunden werden dürfen​​.

Was bedeutet die Kontenübersicht für die Nutzer?

  • Wahlfreiheit: Nutzer können Facebook und Instagram getrennt nutzen, der Verknüpfung aktiv zustimmen oder sie ablehnen
  • Datenschutz: Es besteht die Möglichkeit, personalisierte Werbung zu deaktivieren, die auf kontenübergreifenden Daten basiert.
  • Flexibilität: Einstellungen können jederzeit angepasst werden.

Darüber hinaus wurden die Cookie-Einstellungen überarbeitet, um Nutzern eine detaillierte Kontrolle darüber zu ermöglichen, welche Daten von externen Quellen verarbeitet werden.

Facebook-Verfahren: Rechtliche Rahmenbedingungen und Entscheidungen

Bereits 2019 untersagte das Bundeskartellamt Facebook die Datenzusammenführung ohne freiwillige Einwilligung. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof gestützt. Insbesondere hob der EuGH hervor, dass Datenschutzregeln auch im Wettbewerbsrecht zu berücksichtigen sind​​. Rechtliche Grundlagen:

  • § 19a GWB: Grundlage der erweiterten Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen wie Meta.
  • EuGH-Entscheidungen: Bestätigung der Zuständigkeit von Wettbewerbsbehörden in Datenschutzfragen.

Das Meta-Universum

Meta, der Betreiber des sozialen Netzwerks Facebook, bietet außerdem die Dienste Instagram und WhatsApp an. Diese Plattformen werden weltweit von mehr als 3,5 Milliarden Menschen genutzt, darunter ein bedeutender Teil der inländischen Bevölkerung.

Als visionäres Zukunftsprojekt engagiert sich Meta in die Entwicklung von Hard- und Software für das sogenannte „Metaverse“, einer umfassenden virtuellen 3D-Welt. Im Zuge dessen übernahm Meta den Hersteller von 3D-Brillen und entsprechender Technologie Oculus, der nun unter dem Namen Meta Quest firmiert. 

Dank der enormen Nutzerbasis verfügt Meta über ein riesiges Datenvolumen und dominiert den Markt für Social-Media-Werbung, die bisher nahezu die einzige Einnahmequelle des Unternehmens darstellt.

Auswirkungen auf die Praxis

Mit dem Abschluss des Verfahrens hat Meta wesentliche Anpassungen vorgenommen. Neben der Kontenübersicht können VR-Brillen von Meta, wie Meta Quest, jetzt unabhängig von Facebook- oder Instagram-Konten genutzt werden​.

Praktische Tipps für Unternehmen und Nutzer

  • Unternehmen: Prüfen Sie Ihre Social-Media-Strategien, insbesondere in Bezug auf personalisierte Werbung.
  • Nutzer: Nutzen Sie die neuen Datenschutzeinstellungen aktiv, um Ihre Präferenzen festzulegen.

Zusammenfassung

Das abgeschlossene Verfahren des Bundeskartellamts gegen Meta stellt einen bedeutenden Fortschritt für Datenschutz und Nutzerrechte dar. Die Maßnahmen bieten mehr Transparenz und Kontrolle, was sowohl Nutzern als auch Unternehmen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet.

Symbolgrafik:© wachiwit - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Vereinsinterne Demokratie schlägt Datenschutz: BGH stärkt Informationsrechte
24.02.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Vereinsinterne Demokratie schlägt Datenschutz: BGH stärkt Informationsrechte

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. II ZR 132/24 ) erkannt, dass die Herausgabe der E-Mail-Adressen von Vereinsmitgliedern an andere Mitglieder zulässig ist, um eine demokratische Willensbildung zu ermöglichen. Dieses Urteil klärt das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Mitwirkungsrechten auf. Wenn Personen vor einer Versammlung eine Opposition organisieren wollen, darf der Verein den Zugang zu den digitalen Kontaktdaten nicht pauschal verweigern. Die rechtliche Einordnung des Mitgliedschaftsverhältnisses Der Bundesgerichtshof sieht das Verhältnis zwischen einem Verein und seinen Angehörigen als vertragliches Schuldverhältnis an. Damit unterliegt die Datenverarbeitung primär dem Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Regelung...

weiter lesen weiter lesen

Warum KI-Einsatz bei Sachverständigen zum Honorarverlust führen kann
18.02.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Warum KI-Einsatz bei Sachverständigen zum Honorarverlust führen kann

Das Landgericht Darmstadt hat in seiner Entscheidung vom 10. November 2025 ( Az. 19 O 527/16 ) erkannt, dass die unangekündigte Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) zur vollständigen Streichung der Expertenvergütung führen kann. In dem wegweisenden Beschluss wurde das Honorar eines medizinischen Sachverständigen auf Null Euro festgesetzt. Dieser Vorfall verdeutlicht die strengen Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung im deutschen Gerichtswesen und den korrekten KI-Einsatz bei Sachverständigen. Die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt: Ein Nullsummenspiel wegen KI-Nutzung Im konkreten Fall legte ein medizinischer Sachverständiger ein Gutachten vor und forderte hierfür eine Vergütung von über 2.000 Euro. Das Gericht bemerkte jedoch stilistische Auffälligkeiten, stereotype...

weiter lesen weiter lesen
Online-Casinos im Visier: EuGH stärkt Rechte bei der Rückforderung von Glücksspieleinsätzen
03.02.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Online-Casinos im Visier: EuGH stärkt Rechte bei der Rückforderung von Glücksspieleinsätzen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2026 ( Az. C-77/24 ) erkannt, dass Spielteilnehmende bei illegalem Online-Glücksspiel ihre Verluste unter erleichterten Bedingungen zurückfordern können. Dieses Urteil klärt die entscheidende Frage, welches nationale Recht bei einer Schadenersatzklage gegen die Geschäftsführung eines ausländischen Anbieters anzuwenden ist. Für betroffene Personen wird die Rückforderung von Glücksspieleinsätzen damit erheblich sicherer, da nun grundsätzlich das Recht des eigenen Wohnsitzstaates greift. Die rechtliche Weichenstellung: Warum das Wohnsitzrecht bei der Rückforderung von Glücksspieleinsätzen entscheidet Der EuGH hat festgestellt, dass bei Klagen gegen Verantwortliche in Malta oder anderen Lizenzstaaten das Recht des Landes gilt,...

weiter lesen weiter lesen

Falschparker-App und DSGVO: OLG Dresden setzt Hobby-Ordnungshütern enge Grenzen
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)30.12.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Falschparker-App und DSGVO: OLG Dresden setzt Hobby-Ordnungshütern enge Grenzen

Mit Urteil vom 9. September 2025 ( Az. 4 U 464/25 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden entschieden, dass die Nutzung einer Falschparker-App DSGVO-Konformität erfordert, sobald unbeteiligte Dritte auf den Aufnahmen erkennbar sind. Das Gericht sprach einem Beifahrer Schadensersatz zu, weil sein Gesicht ohne Anonymisierung über eine Melde-Plattform hochgeladen wurde. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass privates Engagement bei der Anzeige von Ordnungswidrigkeiten schnell zu kostspieligen Rechtsverletzungen führen kann. Falschparker-App: Die DSGVO als Maßstab für private Anzeigen Das OLG Dresden hat entschieden: Wer im öffentlichen Raum Verstöße fotografiert und diese Bilder nicht für journalistische Zwecke nutzt, muss die DSGVO beachten. Fotos mit erkennbaren Personen gelten als Verarbeitung...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?