Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

ADAC-Kreditkarten, Betrugsfälle

Derzeit meldeten sich vermehrt ADAC-Kreditkarteninhaber bei Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko, welche Opfer eines Betrugs geworden sind. All diesen Fällen ist gemein, dass die Mandanten sich hier absolut sicher sind, nicht auf Betrüger hereingefallen zu sein und auch auf keinen in einer Phishing-Mail angegebenen Link geklickt zu haben. Dennoch sind die Betrüger an die Bankdaten der Mandanten gelangt und es kam zu Abbuchungen, welche die Mandanten zu keinem Zeitpunkt autorisiert hatten.

Der ADAC und auch die Partnerbank Solaris weigern sich hier hartnäckig Erstattungen vorzunehmen und ziehen die Bearbeitung der Beschwerden der Kunden teilweise über Monate hinaus. Es wird angegeben, dass die entsprechenden Abbuchungen korrekt über die Secure-App genehmigt worden seien. Die Abbuchungen seien somit entweder vom Betrogenen selber vorgenommen worden, oder aber dieser habe seine Daten grob fahrlässig Dritten zugänglich gemacht. Die Bank beruft sich insoweit auf einen dafür sprechenden Anscheinsbeweis. Der BGH hat aber bereits in seinem Urteil vom 26.02.2016 (XI ZR 91/14) darauf hingewiesen,  dass bei dem Nachweis der Autorisierung eines Zahlungsvorgangs mittels eines Zahlungsauthentifizierungsinstruments nach § 675 w Satz 3 BGB Voraussetzung einer Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises ist, dass auf Grundlage aktueller Erkenntnisse die allgemeine praktische Unüberwindbarkeit des eingesetzten Sicherungsverfahrens sowie dessen ordnungsgemäße Anwendung und fehlerfreie Funktion im konkreten Einzelfall feststehen muss.

An dieser Unüberwindbarkeit und auch an der fehlerfreien Funktion des von der Solaris eingesetzten Sicherungsverfahrens bestehen hier nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- u. Kapitalmarktrecht Busko jedoch erhebliche Zweifel.

Angesichts der Tatsache, dass hier in sämtlichen von Rechtsanwalt Busko vertretenen Fällen eine Weitergabe der Daten durch die Mandanten an Betrüger ausgeschlossen ist, und der Tatsache, dass sich diese Fälle in der letzten Zeit enorm häufen, besteht der Verdacht eines Datenlecks bei der Solaris Bank.Hier prüft inzwischen auch die BaFin, nachdem sich zahlreiche Kreditkarteninhaber bei der BaFin über die Solarisbank beschwert hatten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Busko hat inzwischen zahlreiche Klagen gegen die Solarisbank für die hier vertretenen Kreditkarteninhaber eingereicht.

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Busko

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Anlegerfragen. Die häufigsten rechtlichen Probleme
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)03.03.2026Guido BuskoBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Guido Busko

Anlegerschutz und Informationspflichten Der Anlegerschutz  zielt darauf ab, die Interessen der Anleger zu schützen und eine informierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Anlegerschutz gewährleisten, sind vielschichtig und umfassen sowohl gesetzliche Vorschriften als auch Selbstregulierungsmaßnahmen in der Finanzdienstleistungsbranche. Ein wesentlicher Bestandteil des Anlegerschutzes sind die Informationspflichten der Finanzinstitute. Diese verpflichtet Banken und Finanzdienstleister dazu, ihre Kunden umfassend über die Risiken und Chancen einer Geldanlage aufzuklären. Zu den relevanten rechtlichen Vorgaben zählen die MiFID II-Richtlinie (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) sowie das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG),...

weiter lesen weiter lesen

Rechte bei fehlerhafter Anlageberatung
17.02.2026Guido BuskoBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr  Guido Busko

Rechtsgrundlagen der Anlageberatung Die Anlageberatung in Deutschland wird maßgeblich durch gesetzliche Vorgaben und aufsichtsrechtliche Regelungen geprägt. Zentrale Norm ist das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das allgemeine Anforderungen an die Anlageberatung formuliert. Insbesondere verlangt das WpHG, dass der Berater die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um eine qualifizierte Beratung zu gewährleisten. Diese Anforderungen umfassen nicht nur umfassende Produktkenntnisse, sondern auch eine gute Marktkenntnis sowie die Fähigkeit, die individuellen Bedürfnisse von Kunden zu erfassen und zu berücksichtigen. Um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen, sieht das WpHG auch eine Dokumentationspflicht vor: Der Berater muss die getroffenen Beratungen und die dazugehörigen...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Fehlerhafte Aufklärung über Kündigungsfristen: Ein Sieg für Anleger bei falscher Kapitalanlageberatung
05.03.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Fehlerhafte Aufklärung über Kündigungsfristen: Ein Sieg für Anleger bei falscher Kapitalanlageberatung

Das Landgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2026 ( Az. 114 O 7/25 ) erkannt, dass Anleger bei einer fehlerhaften Aufklärung über Kündigungsfristen umfassenden Schadensersatz verlangen können. Eine falsche Kapitalanlageberatung liegt demnach bereits dann vor, wenn wesentliche Liquiditätshürden im Gespräch verschwiegen werden. Das Urteil stärkt die Position von Investierenden massiv, da diese mündlichen Aussagen des Beratungspersonals grundsätzlich vertrauen dürfen. Das Urteil des LG Münster zur Aufklärung über Kündigungsfristen Ein Anleger kaufte Ende 2019 Fondsanteile für 15.000 Euro, wurde aber von der Bank nicht über die zwölfmonatige Rückgabefrist informiert. Als er später sein Geld brauchte, war es gesperrt . Nach ständiger BGH-Rechtsprechung ersetzt die alleinige...

weiter lesen weiter lesen

Vertragsrecht im digitalen Zeitalter: Was gilt bei Online-Kreditverträgen?
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)26.01.2026Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Vertragsrecht im digitalen Zeitalter: Was gilt bei Online-Kreditverträgen?

Die Digitalisierung hat das Kreditgeschäft tiefgreifend verändert. Vertragsabschlüsse erfolgen zunehmend vollständig online, Kreditentscheidungen werden automatisiert getroffen, und Zusagen werden in Sekunden erteilt. Diese Entwicklung wirft im rechtsrelevanten Raum eine zentrale Frage auf: Wie und inwieweit lassen sich klassische Regeln des Vertragsrechts auf digitale Kreditabschlüsse übertragen – und wo ergeben sich rechtlich relevante Besonderheiten? Gerade im Bereich der Online-Sofortkredite treffen automatisierte Prozesse auf juristische Rahmenbedingungen von Angebot, Annahme und Bindungswirkung. Für die juristische Praxis ist es daher unerlässlich, die Schnittstellen zwischen allgemeinem Zivilrecht, Verbraucherkreditrecht und digitaler Vertragspraxis sauber zu bestimmen und zu ermitteln, an welchen Stellen die...

weiter lesen weiter lesen
Wer zahlt, wenn die IBAN gefälscht wird? Das aktuelle BGH-Urteil zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)08.12.2025Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Wer zahlt, wenn die IBAN gefälscht wird? Das aktuelle BGH-Urteil zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2025 ( Az. IV ZR 161/24 ) entschieden, dass bei einer Geldüberweisung die Gefahr des Verlusts nicht auf den Gläubiger übergeht, wenn die Kontobezeichnung durch einen unbekannten Dritten in einem unwahrscheinlichen Kausalverlauf gefälscht wurde. Diese Klarstellung zur Gefahrtragung bei Geldüberweisungen ist für alle Unternehmen und Selbstständigen, die regelmäßig hohe Beträge transferieren, von eminenter Bedeutung. Der atypische Sachverhalt: Gefälschte IBAN durch Kontomanipulation auf dem Postweg Bei der Begleichung eines Pflichtteilsanspruchs wurde das Vergleichsdokument mit der korrekten IBAN gestohlen und von einer unbekannten Person manipuliert . Die Beklagten überwiesen daraufhin 20.000 Euro auf ein gefälschtes Konto und...

weiter lesen weiter lesen

Direktanspruch gegen Geldwäscher: Gericht schließt Mitverschulden des Opfers aus
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)14.11.2025Redaktion fachanwalt.deBankrecht und Kapitalmarktrecht
Direktanspruch gegen Geldwäscher: Gericht schließt Mitverschulden des Opfers aus

Mit seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2024 ( Az. 29 U 100/24 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die zivilrechtliche Haftung bei betrügerisch veranlassten Zahlungen präzisiert. Das Gericht stellte fest, dass Opfern von Telefonbetrug ein Direktzahlungsanspruch gegen den Geldwäscher zusteht. Kurz gesagt: Auch wenn das Opfer grob fahrlässig gehandelt hat, wird dessen Mitverschulden bei einem direkten Zahlungsanspruch gegen den Geldwäscher nicht angerechnet. Die Begründung der zivilrechtlichen Haftung Geldwäsche: Der deliktische Anspruch des Opfers Die dem Verfahren zugrunde liegende Sachlage betraf eine Klägerin, welche infolge eines organisierten Telefonbetrugs ( Phishing ) unter psychologischem Druck eine Überweisung an ein fremdes Konto autorisierte. Unmittelbar nach Gutschrift leitete der...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Guido Busko Premium
5,0 SternSternSternSternStern (13) Info Icon
Guido Busko
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adresse Icon
Steinerne Furt 78
86167 Augsburg



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (13 Bewertungen)