Die Bundesregierung plant, ab 1.1.2026 eine Aktivrente einzuführen. Danach sollen Rentnerinnen und Rentner, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben und trotzdem weiter in einem ganz normalen, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt bleiben, bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Die bereits laufende Altersrente wird dabei nicht gekürzt. Ziel des Gesetzgebers ist es, erfahrene Kräfte länger im Betrieb zu halten und Arbeit im Ruhestand attraktiver zu machen. Wichtig ist dabei: Der Entwurf erfasst nur Beschäftigte, nicht aber Selbständige, freie Mitarbeit oder gewerbliche Tätigkeiten.
Voraussetzung ist immer eine bereits laufende gesetzliche Altersrente, das Erreichen der jeweiligen Regelaltersgrenze und eine echte Beschäftigung nach diesem Zeitpunkt. Genau hier kommt es auf die Vertragsgestaltung an: Im Arbeitsvertrag sollte klar erkennbar sein, dass das Arbeitsverhältnis nach Erreichen der Regelaltersgrenze fortgeführt wird, dass es sich nicht um einen Minijob handelt und dass das gezahlte Entgelt ganz normales Arbeitsentgelt ist, das der Arbeitgeber auch entsprechend über die Lohnabrechnung melden kann. Nur dann kann die geplante Steuerfreiheit technisch umgesetzt werden. Für viele Betriebe wird es deshalb sinnvoll sein, rechtzeitig mit Lohnbüro oder Steuerberater zu sprechen und die Weiterbeschäftigung der Rentner zum 1.1.2026 schriftlich festzuhalten. Wer bisher selbständig tätig war und die Aktivrente nutzen möchte, muss vorab in ein echtes Arbeitsverhältnis wechseln.
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Rechtsanwältin Katrin Wintzer, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht
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