Gewerblicher Rechtsschutz

Alditalk-Werbung „Kein Mindestumsatz“ ist irreführend

31.08.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 13.01.2024

Essen/Berlin. Wenn bei einem Prepaid-Handy regelmäßig ein neues Guthaben aufgeladen werden muss, um das Handy nutzen zu können, dann kommt dies einem Mindestumsatz gleich. Am Dienstag, den 30.08.2022, hat das Landgericht Essen in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Werbung „Kein Mindestumsatz“ dann irreführend und damit unzulässig sei (Az.: 1 O 314/ 21). Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherschützer gegen den Alditalk-Anbieter Medion statt.

In der streitigen Werbung wird von Aldi Nord und Süd gemeinsam ein „Basis-Prepaid-Tarif“ angeboten, der ein Startguthaben von zehn Euro hat. Wie bei einem Prepaid-Tarif üblich entfällt die Grundgebühr und laut Werbung ist außerdem „Kein Mindestumsatz“ erforderlich.

Vom vzbv wurde dies für irreführend gehalten, da ohne weitere Zahlungen mit dem Startguthaben nur zwölf Monate lang telefoniert werden kann. Um später weiter telefonieren zu können, ist es notwendig, danach für jeweils vier Monate mindestens fünf Euro aufzuladen. Das alte Guthaben bleibt jedoch erhalten. Ohne Zahlung endet die Erreichbarkeit jeweils zwei Monate später.

Das Landgericht Essen befand nun ebenfalls, dass die Aussage „Kein Mindestumsatz“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Die Werbung richte sich offenkundig an kostenbewusste Verbraucher, die selbst nur wenige Anrufe tätigen, etwa im Notfall, aber möglichst dauerhaft erreichbar sein wollen. Die Werbung suggeriere dabei, dass für eine dauerhafte Erreichbar nach dem Kauf der SIM-Karte keinen keine Zahlungen nötig sind. Dennoch seien unabhängig von eigenen Anrufen weitere regelmäßige Zahlungen für die Erreichbarkeit erforderlich.

Dies seien fünf Euro alle vier Monate zum aktiven Telefonieren bzw. fünf Euro alle sechs Monate für die reine Erreichbarkeit. Das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 30. Mai 2022 festgestellt, dass dies faktisch einem Mindestumsatz entspreche. Nach Ansicht des Landgerichts ändere daran auch nichts, dass das alte Guthaben mit der neuen Zahlung nicht verfällt und bis zu 200 Euro auf dem Guthabenkonto angesammelt werden können.

Quelle: © Fachanwalt.de

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