Steuerrecht

Alkoholsteuer: Privates Brennen von Alkohol ab 1.1.2018 verboten

22.12.2017
 (34)

Private Gewinnung von Alkohol mit Kleindestilliergeräten bisher erlaubt

Die private Alkoholgewinnung durch Destillation war in Deutschland bisher ausnahmsweise erlaubt, wenn dabei Kleindestilliergeräte mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern genutzt wurden.

Ab dem 1.1.2018 ist die private Gewinnung von Alkohol durch Destillation unzulässig

Die Alkoholgewinnung durch Destillation ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2018 nur in Verschluss- oder Abfindungsbrennereien erlaubt. Die bisherige Ausnahme zur Nutzung von Kleindestilliergeräten mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

Die private Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation ist in Deutschland daher unzulässig. Unter die Reinigung von Alkohol fällt beispielsweise auch die Herstellung von (Obst-)Geisten oder Gin, wenn diese nach der Mazeration erneut destilliert werden.

Dürfen Brenngeräte weiter verkauft werden?

Ab dem 1. Januar 2018 ist es verboten, Brenn- und Reinigungsgeräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol bestimmt sind, unabhängig vom Fassungsvermögen der Brennblase, und auch sonstige Geräte, die zur nichtgewerblichen Gewinnung und Reinigung von Alkohol benutzt werden, unabhängig vom Fassungsvermögen des Gerätes, anzubieten, abzugeben und in Besitz zu halten.

Brenn- und Reinigungsgeräte und sonstige Geräte, die nicht zur Gewinnung und Reinigung von Alkohol durch Destillation bestimmt sind (z.B. zur Aromaölherstellung, Wasserdestillation) dürfen ab 1. Januar 2018 grundsätzlich gekauft und in Besitz gehalten werden. Der Erwerb von Brenn- und Reinigungsgeräten und sonstigen Geräten mit einem Fassungsvermögen von mehr als zwei Litern ist beim zuständigen Hauptzollamt entsprechend anzuzeigen. Die schriftliche Anzeige muss innerhalb von drei Werktagen nach Empfang des Geräts erfolgen und mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Abgebenden, Art und Raumgehalt des Gerätes, Aufstellungsort und Zweck, dem das Gerät dienen soll. Das zuständige Hauptzollamt kann ggf. für den Gebrauch dieser Geräte besondere Aufsichtsmaßnahmen anordnen.

Wer ein Brenngerät oder ein sonstiges zur Herstellung oder Reinigung von Alkohol durch Destillation geeignetes Gerät mit einem Raumgehalt von mehr als zwei Litern abgibt, hat dies dem zuständigen Hauptzollamt ebenfalls anzuzeigen. Die schriftliche Anzeige hat spätestens bei der Abgabe des Geräts zu erfolgen. Die Anzeige muss den Namen und die Anschrift des Empfängers sowie die Art und den Raumgehalt des Gerätes enthalten.

Darf ich mein altes Brenngerät behalten?

Privatpersonen, die nach der bis zum 31. Dezember 2017 gültigen Rechtslage Kleindestilliergeräte mit einem Fassungsvermögen von bis zu 0,5 Litern zur privaten Alkoholgewinnung oder Geistherstellung besitzen, dürfen diese weiterhin in Besitz halten, aber nicht mehr zur privaten Gewinnung oder Reinigung von Alkohol durch Destillation nutzen.

Einzige sehr beschränkte Möglichkeit für Privatpersonen: Brenngenehmigung für Stoffbesitzer

Die einzige Möglichkeit, wie Sie als Privatperson in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen aus selbstgewonnenen Obststoffen Alkohol durch Destillation gewinnen dürfen, liegt in der Erteilung einer Brenngenehmigung für sogenannte Stoffbesitzer in einer Abfindungsbrennerei. Das Brennen unter Abfindung stellt ein historisches Besitzstandsprivileg dar, das im Wesentlichen auf bestimmte Regionen in Süd- und Südwestdeutschland und auf bestimmte Rohstoffe beschränkt ist. In einer solchen Abfindungsbrennerei können Privatpersonen als sogenannter Stoffbesitzer ausschließlich selbstgewonnene Obststoffe mit dem Brenngerät einer fremden Brennerei verarbeiten und daraus in einem Betriebsjahr (1. Oktober bis zum 30. September des folgenden Jahres) bis zu 50 Liter Branntwein herstellen. Das Brennen als Stoffbesitzer ist jedoch nur in den Bezirken zulässig, in denen bereits in der Zeit von 1908 bis 1915 Branntwein von Stoffbesitzern hergestellt wurde; dies sind im Wesentlichen die Obstanbaugebiete in Süd- und Südwestdeutschland. In den anderen Regionen Deutschlands ist es daher nicht möglich als Stoffbesitzer Branntwein herzustellen. Um festzustellen, ob Sie in einem Bezirk wohnen, in dem die Herstellung von Branntwein als Stoffbesitzer zulässig ist, können Sie sich an das für Sie zuständige Hauptzollamt wenden. Um als Stoffbesitzer Branntwein erzeugen zu dürfen, bedarf es keiner Zulassung durch das zuständige Hauptzollamt. Sie müssen lediglich eine sogenannte Abfindungsanmeldung ausfüllen und beim Hauptzollamt Stuttgart vorlegen. Dieses wird dann über die Erteilung einer Brenngenehmigung entscheiden.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Wolf-Dietrich Glockner
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Steuerrecht
Am Handwerkshof 19
47269 Duisburg

Telefon: 0203 710590


Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Wolf-Dietrich Glockner:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Steuerrecht Grundsteuerreform - höhere Steuer für viele Eigentümer ab 2025

Bis zum 31.10.2022 müssen im Rahmen der Grundsteuerreform alle Grundstückseigentümer digital Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts ihrer Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Garagen usw. abgeben. Viele Eigentümer fragen nach dem Hintergrund und insbesondere ob sich durch die Neubewertung der Grundstücke für sie eine höhere Grundsteuer ergeben wird. Was ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude und Wohnungen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich vom Eigentümer. Im Fall ... weiter lesen

Steuerrecht Tabaksteuer und Steuerstrafrecht

Kern des Tabaksteuerstrafrechts ist die die Hinterziehung von Tabaksteuer. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) von Tabaksteuer setzt voraus, dass der Täter 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt. Regelkonforme ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Steuerrecht Was Bürger 2024 über neue Gesetze und Änderungen wissen müssen

Regelmäßig werden in Deutschland neue Gesetze verabschiedet, welche unter anderem finanzielle Veränderungen bei Verbrauchern hervorrufen. Dementsprechend ist es von Vorteil, sich mit den durch neue Gesetze entstehenden Konsequenzen auseinanderzusetzen. Manche Gesetzesänderungen sind vorteilhaft, andere wiederum führen zu gewissen Nachteilen, die berücksichtigt werden sollten. Steuerliche Veränderungen im Jahr 2024 Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer müssen in Deutschland Steuern zahlen, wenn sie hier einer Arbeit nachgehen. Aber auch Rentner und andere Personengruppen sind unter Umständen steuerpflichtig. Daher spielen Änderungen hinsichtlich der ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet: Bankenprivileg gilt auch für Konzernfinanzierungsgesellschaften

In einem Urteil vom 30. November 2023 (Aktenzeichen III R 55/20 ) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass Konzernfinanzierungsgesellschaften das gewerbesteuerliche Bankenprivileg beanspruchen können, sofern ihre bankbezogenen Aktivposten die anderweitigen Geschäftsposten überwiegen. BFH erkennt Konzernfinanzierer als Kreditinstitut trotz Dienstleistungseinkünften an Die betroffene Gesellschaft erbrachte mehrheitlich innerhalb eines Konzernverbundes verschiedene Dienstleistungen und agierte zudem als Konzernfinanzierungsgesellschaft, was sie nach § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) als Kreditinstitut qualifizierte. Ein Vergleich der Aktivposten zeigte, ... weiter lesen

Steuerrecht BFH entscheidet über Kindergeldanspruch bei Pflegeeltern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit dem Urteil vom 18. Januar 2024, Aktenzeichen III R 5/23 , klargestellt, wie bei mehreren kindergeldberechtigten Personen im gleichen Monat der Vorrang des Anspruchs zu ermitteln ist: Maßgeblich ist, wer zu Beginn des Monats die Bedingungen für eine vorrangige Berechtigung erfüllt. BFH verweigert Kindergeld für Pflegeeltern im Dezember 2020 Ein Paar, bestehend aus dem Kläger und seinem Lebensgefährten, nahm ein im November 2020 geborenes Kind, welches von einer obdachlosen Mutter stammt, am 7. Dezember 2020 in ihren Haushalt auf. Dadurch wurden sie zu Pflegeeltern des Kindes. Unter ihnen wurde vereinbart, dass der Kläger als ... weiter lesen

Steuerrecht BFH-Urteil: Prozesskosten für nachehelichen Unterhalt nicht abzugsfähig

In einem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) festgelegt, dass die Kosten eines Rechtsstreits zur Erlangung oder Erhöhung von nachehelichem Unterhalt steuerlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Diese Entscheidung betrifft Unterhaltsempfänger, die ihre Unterhaltszahlungen im Rahmen des sogenannten Realsplittings versteuern (Az. X R 7/20 ). Kampf um höheren Unterhalt erfolgreich, doch Steuervorteil versagt Nach ihrer Scheidung im Jahr 2014 wurde die Klägerin von ihrem ehemaligen Ehemann (B) zu einem nachehelichen Unterhalt von monatlich 582,50 Euro verpflichtet. Ein gerichtliches Verfahren mündete in einem Vergleich, der B zur Zahlung eines ... weiter lesen

Ihre Spezialisten