Gewalt gegen Polizeibeamte sorgt regelmäßig für öffentliche Empörung – und führt fast ebenso regelmäßig zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Beschuldigten. In Berlin kam es kürzlich zu zwei besonders brisanten Vorfällen: In einem Fall wurde ein Beamter mit einem Messer attackiert, in einem anderen Fall landeten zwei Polizisten nach Tritten im Krankenhaus. Was in der Öffentlichkeit schnell als "Angriff auf den Staat" verurteilt wird, ist aus juristischer Sicht häufig differenzierter zu bewerten.
Die rechtliche Einordnung: §§ 113 und 114 StGB
Das Strafgesetzbuch sieht für Angriffe auf Polizeibeamte zwei zentrale Normen vor:
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§ 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Wer einem Amtsträger – etwa einem Polizisten – mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, während dieser eine dienstliche Handlung vornimmt, macht sich strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen, in schweren Fällen auch mehr.
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§ 114 StGB – Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Dieser Paragraph verschärft die Lage deutlich. Er wurde im Jahr 2017 eingeführt und stellt bereits den tätlichen Angriff unter Strafe – unabhängig davon, ob der Beamte tatsächlich in der Lage ist, die Handlung fortzusetzen. Bereits das Stoßen, Schlagen oder Treten kann genügen. Die Mindeststrafe liegt hier bei drei Monaten, die Höchststrafe bei fünf Jahren Freiheitsstrafe.
Damit wird klar: Selbst spontane Handlungen im Affekt können erhebliche strafrechtliche Folgen haben – auch dann, wenn kein bleibender Schaden entsteht.
Verteidigung im Fokus: Arbeit des Strafverteidigers entscheidend
In Fällen wie diesen steht oft Aussage gegen Aussage. Gerade wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Zivilisten und Beamten kommt, ist der Tathergang selten lückenlos dokumentiert. Hier setzt die Arbeit erfahrener Strafverteidiger wie Fachanwalt für Strafrecht Benjamin Grunst an.
Grunst ist bekannt für seine analytische und konsequente Verteidigungsarbeit in politisch und gesellschaftlich aufgeladenen Strafverfahren. Seine Kanzlei prüft systematisch:
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War die Polizeimaßnahme rechtmäßig? Nur bei rechtmäßigen Vollstreckungshandlungen greifen §§ 113 und 114 StGB überhaupt. Ein überzogener Polizeieinsatz – etwa bei einer Personenkontrolle ohne Anlass – kann bereits zur Straflosigkeit des Beschuldigten führen.
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Liegen Notwehrsituationen vor? Wenn sich ein Beschuldigter gegen unverhältnismäßige Polizeigewalt wehrt, kann Notwehr (§ 32 StGB) greifen. Auch psychische Ausnahmesituationen oder Schockreaktionen sind bei der Bewertung der Schuld zu berücksichtigen.
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Wie belastbar sind Zeugenaussagen und Videos? In Zeiten von Bodycams und Smartphones sind Videobeweise zwar häufiger, aber nicht immer vollständig oder eindeutig. Ein erfahrener Verteidiger nutzt diese Mittel gezielt, um Widersprüche aufzuzeigen oder Entlastendes herauszuarbeiten.
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Psychologische Gutachten und Persönlichkeitsstruktur: In einigen Fällen liegt eine impulsive Handlung mit psychischer Vorbelastung oder krankheitsbedingten Einschränkungen vor. Diese können eine Strafmilderung oder gar Schuldunfähigkeit begründen.
Nicht jeder Angriff ist gleich ein Verbrechen
Die öffentliche und mediale Reaktion auf Angriffe auf Polizisten ist oft reflexartig: Täter = schuldig, Polizei = im Recht. Doch die Praxis zeigt, dass die Wahrheit in vielen Fällen komplizierter ist. Auch Provokationen durch Beamte, die Anwendung von Schmerzgriffen oder aggressive Kommunikation können Situationen eskalieren lassen.
Die Arbeit von Strafverteidigern wie Benjamin Grunst zielt nicht auf Verharmlosung ab – sondern auf rechtsstaatliche Fairness. Jeder hat das Recht auf eine Verteidigung, auch (und gerade) wenn die öffentliche Meinung bereits geurteilt hat.
Fazit: Angriff auf Polizisten – keine Bagatelle, aber oft komplexer als gedacht
Wer mit Polizei in Konflikt gerät, sollte so schnell wie möglich rechtlichen Beistand suchen. Die Schwelle zur Strafbarkeit ist niedrig – und die gesetzlichen Strafandrohungen hoch. Doch eine sachliche, professionelle Verteidigung kann nicht nur das Strafmaß senken, sondern unter Umständen auch einen Freispruch erreichen.
Die Kanzlei von Benjamin Grunst zeigt regelmäßig, dass auch in scheinbar eindeutigen Fällen Raum für rechtliche Argumentation besteht – etwa durch Verfahrensfehler, überzogene Polizeimaßnahmen oder unklare Beweislage. Gerade wenn es um Freiheit oder berufliche Zukunft geht, ist juristische Präzision entscheidend.