Verwaltungsrecht

Anwaltskosten des Bundesverfassungsgerichts im Einzelfall geheim

13.10.2022
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Zuletzt bearbeitet am: 19.02.2024

Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht muss wohl Auskunft darüber geben, wie viel Geld es insgesamt für Rechtsanwälte zur Abwehr von Klagen gegen das Gericht ausgegeben hat. Konkrete Summen zu konkreten Verfahren muss das Gericht dagegen nicht nennen, wie am Mittwoch, 12. Oktober 2022, das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied (Az.: 3 K 3267/22). 

Für sein Handeln als „Justizbehörde“ muss sich gegebenenfalls auch das Bundesverfassungsgericht vor den einfachen Gerichten verantworten. Dabei kann es sich selbst vertreten oder durch Rechtsanwälte vertreten lassen. Medienberichten zufolge haben die Karlsruher Richter in jüngster Zeit offenbar mehrfach Anwälte angeheuert. 

Das Bunderverfassungsgericht lehnte eine Auskunft zur Höhe von Anwaltskosten ab.

In dem nun vom Verwaltungsgericht Karlsruhe entschiedenen Verfahren hatte ein Medienunternehmen Auskunft darüber verlangt, wie hoch in zwei konkreten Fällen die Anwaltskosten waren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Auskunft ab. 

Wie nun im Eilverfahren das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied, muss das Bundesverfassungsgericht diese Auskunft auch nicht geben. Dem könnten „schutzwürdige und überwiegende Interessen der mandatierten Rechtsanwälte an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen“. 

Zwar bestehe ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, in welcher Höhe das Bundesverfassungsgericht Steuergelder für externe Rechtsanwälte ausgibt. Dies rechtfertige zwar nicht die Herausgabe der Kosten für einzelne Verfahren, das Medienunternehmen könne seine Anfrage aber weiter gefasst neu stellen. „So dürfte die Antragstellerin einen Anspruch haben, dass ihr auf eine entsprechende Anfrage hin eine abstrakte Auskunft über die Gesamtausgaben des Bundesverfassungsgerichts für externe Rechtsberatung erteilt wird“, erklärte das Verwaltungsgericht. 

In einem anderen Verfahren zog eine Journalistin vor Gericht.

Gegen diesen Beschluss ist noch die Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim möglich. Um welches Medienunternehmen und welche konkreten Verfahren gegen das Bundesverfassungsgericht es dabei geht, teilte das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht mit. 

Ein öffentlich gewordenes Verfahren bezog sich auf die Anfrage einer Bild-Journalistin zu den Hintergründen des gemeinsamen Abendessens von Verfassungsrichtern mit der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel und mehreren Ministern. Weil der Gerichtssprecher den Fragen immer wieder auswich, zog die Journalistin vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Um einem Urteil zuvorzukommen, gab das Bundesverfassungsgericht die Auskünfte dann doch. Für die rechtliche Vertretung in diesem Streit hatte das Bundesverfassungsgericht nach Informationen der FAZ 33.528 Euro bezahlt. Die Kanzlei, die auf der Gegenseite Bild und die Bild-Journalistin vertrat, rechnete nach Informationen des Internetportals Legal Tribune Online (LTO) nur 2.293 Euro ab. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© WrightStudio - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

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