Verwaltungsrecht

Anwohner müssen elektromagnetische Felder von Stromleitung dulden

Zuletzt bearbeitet am: 10.02.2024

Mannheim (jur). Bürgerinnen und Bürger können nicht beanspruchen, dass sie vor elektromagnetischen Feldern gänzlich verschont bleiben. Gehen von Hochspannungsleitungen elektromagnetischen Felder ohne schädliche Umwelteinwirkungen aus, sind zusätzliche Freileitungen zur Gewährleistung der Netzstabilität regelmäßig nicht zu beanstanden, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Dienstag, 3. Januar 2023, zugestellten Urteil (Az.: 6 S 833/20). 

Konkret ging es um 110-kV-Leitungen im Ostalbkreis. Bereits seit den 1920er Jahren befindet sich dort eine Stromleitung. Die Wohnbebauung ist dabei im Laufe der Jahre immer näher an die Leitungstrasse herangerückt. Als das Regierungspräsidium Stuttgart zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität eine zweite 110-kV-Leitung in einem Planfeststellungsbeschluss genehmigte, zogen die acht Kläger, Anwohner und Eigentümer vor Gericht. 

Sie befürchteten eine erhebliche Belastung durch elektromagnetische Felder, die von der neuen Stromleitung ausgehen. Eine Erdverkabelung sei für die zweite Leitung vorzuziehen. Ihr Interesse an „jeglicher Verschonung vor elektromagnetischen Feldern“ sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. 

Doch der VGH wies die Klage ab. Wegen der steigenden Einspeisung erneuerbarer Energien in das Stromnetz bestehe die Gefahr einer Aus- und Überlastung benachbarter Stromkreise. Ohne eine zweite Leitung drohe eine dauerhafte Versorgungsunterbrechung. Zudem rufe die Hochspannungsleitung durch ihre elektromagnetischen Felder keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor. Die maßgeblichen Grenzwerte würden weit unterschritten. Die Versorgungssicherheit habe damit Vorrang vor den Interessen der Kläger. 

Im Planfeststellungsbeschluss sei auch das sogenannte Minimierungsgebot beachtet worden. Danach wurden die technischen Möglichkeiten der Minimierung elektrischer und magnetischer Felder soweit möglich ausgeschöpft. Ein Anspruch auf eine alternative Trassenführung und einer Erdverkabeldung ergebe sich nicht. Die im Gesetz vorgesehene Erdverkabelung gelte außerdem nur für neue Trassen und nicht für Bestandstrassen, urteilte der VGH. 

Die Grundstückseigentümer hätten sich zudem seit den 1920er Jahren auf das Bestehen der Freileitung an Ort und Stelle einrichten können. Sie hätten damit kein schutzwürdiges Interesse, in Zukunft von den Belastungen der elektromagnetischen Felder freigestellt zu werden. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© BohBeh - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwaltungsrecht BVerwG entscheidet über Regelung zur Mehrarbeitsvergütung bei Dienstunfällen

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat unter dem Aktenzeichen 2 C 2.23 ein Urteil zum Thema Vergütung von Mehrarbeit bei vorzeitiger Ruhestandsversetzung aufgrund eines Dienstunfalls gefällt. Polizeikommissar fordert nach Dienstunfall Überstunden-Vergütung Ein Polizeikommissar (Besoldungsgruppe A 9 LBesO), der im Zeitraum 2015 bis 2016 mehrfach zu zusätzlichen Einsätzen bei der Polizei herangezogen wurde, erlitt im September 2016 einen Dienstunfall. Anschließend folgten krankheitsbedingte Auszeiten, die teilweise durch den Ausgleich von Überstunden und regulären Urlaub unterbrochen waren. Mit Ende Juli 2018 wurde er wegen anhaltender Dienstunfähigkeit ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom ... weiter lesen

Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg

In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der ... weiter lesen

Verwaltungsrecht Gericht bestätigt Klassenfahrtausschluss nach Schlag in Gesicht

Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung (Az.: VG 3 L 61.24 ) festgelegt, dass ein Schüler, der einen Mitschüler schlägt, rechtmäßig von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden kann. Der Eilantrag gegen die Maßnahme wurde zurückgewiesen, wobei das Gericht den Erziehungsauftrag der Schule und die Sicherheit aller Schüler in den Vordergrund stellte. Schüler von Skifahrt ausgeschlossen: Mutter hält Strafe für unverhältnismäßig Ein Schüler der 9. Klasse einer Berliner Oberschule wurde nach einem Vorfall im Dezember 2023, bei dem er einen Mitschüler ins Gesicht schlug, von einer anstehenden Skifahrt ausgeschlossen. Dies erfolgte nach mehreren ... weiter lesen

Ihre Spezialisten