Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

April 2026: GoLocal Bewertung löschen lassen – So entfernen Sie negative GoLocal Bewertungen rechtssicher

SternSternSternSternStern
(9 Bewertungen)20.04.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Negative Bewertungen auf GoLocal sind auch im April 2026 (Stand 20. April 2026)  für viele Unternehmen ein ernstzunehmendes Problem. Immer häufiger wenden sich Betroffene an uns, weil einzelne oder mehrere negative GoLocal Bewertungen den Gesamteindruck ihres Unternehmens erheblich verschlechtern.

Die gute Nachricht: Viele GoLocal Bewertungen lassen sich löschen – vorausgesetzt, es liegt ein Verstoß gegen Richtlinien oder geltendes Recht vor und die Beanstandung erfolgt korrekt.

Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wann eine Löschung möglich ist, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Sie Ihre Erfolgschancen deutlich erhöhen.

 

1. Warum GoLocal Bewertungen auch im Jahr 2026 für Unternehmen so wichtig sind

 

GoLocal gehört zu den etablierten Bewertungsplattformen in Deutschland. Nutzer informieren sich dort über lokale Unternehmen und treffen auf Grundlage von Bewertungen oft ihre Entscheidung.

Eine einzelne negative Bewertung kann dabei bereits ausreichen, um:

  • den Bewertungsdurchschnitt sichtbar zu verschlechtern
  • Vertrauen potenzieller Kunden zu beeinträchtigen
  • Umsatzeinbußen zu verursachen

Besonders problematisch sind dabei anonyme oder nicht nachvollziehbare Bewertungen, die keinen realen Kundenkontakt widerspiegeln.

 

2. GoLocal Bewertung löschen: Wann ist das möglich?

 

Nicht jede negative Bewertung muss hingenommen werden. Eine Löschung von GoLocal Bewertungen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn:

  • kein echter Kundenkontakt bestand (Fake-Bewertung)
  • falsche Tatsachen behauptet werden
  • die Bewertung beleidigend oder rufschädigend ist
  • ein Interessenkonflikt vorliegt (z. B. Ex-Mitarbeiter)
  • die Bewertung gegen Plattformregeln verstößt

In der Praxis zeigt sich: Ein erheblicher Teil der negativen Bewertungen ist rechtlich angreifbar.

 

3. Verstoß gegen die GoLocal-Richtlinien (Netiquette)

 

Nach den Plattformregeln von GoLocal sind unter anderem unzulässig:

  • Beleidigungen, Schmähkritik oder diskriminierende Inhalte
  • falsche Tatsachenbehauptungen
  • Bewertungen ohne Bezug zur tatsächlichen Leistung
  • Inhalte mit personenbezogenen Daten Dritter
  • Eigenwerbung oder gezielte Rufschädigung

Verstöße gegen diese Vorgaben bieten eine konkrete Grundlage für die Löschung.

 

4. Wann GoLocal Bewertungen gegen geltendes Recht verstoßen

 

Neben den Plattformregeln ist vor allem die Rechtsprechung entscheidend.

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt:
Bereits der Zweifel daran, dass ein echter Kundenkontakt bestanden hat, kann ausreichen, um eine Bewertung überprüfen und löschen zu lassen.

Auch Gerichte wie das Oberlandesgericht Köln haben entschieden, dass z. B. 1-Stern-Bewertungen ohne Kommentar unzulässig sein können, wenn kein tatsächlicher Bezug zum Unternehmen besteht.

Diese Grundsätze lassen sich auch auf GoLocal Bewertungen übertragen.

 

5. Typische Problemfälle aus unserer täglichen Praxis

 

In unserer täglichen Beratung sehen wir immer wieder ähnliche Konstellationen:

  • Bewertungen von Personen, die nie Kunde waren
  • Bewertungen mit falschen oder erfundenen Tatsachen
  • gezielte Negativkampagnen durch Wettbewerber

Gerade solche Fälle bieten sehr gute Chancen auf eine erfolgreiche Löschung.

 

6. Warum Sie GoLocal Bewertungen nicht selbst löschen sollten

 

Viele Betroffene versuchen zunächst, eine GoLocal Bewertung eigenständig zu melden. Das führt jedoch häufig nicht zum Erfolg.

Die häufigsten Probleme:

  • unzureichende oder falsche Begründung
  • fehlende rechtliche Argumentation

 

7. Wie Sie GoLocal Bewertungen erfolgreich löschen lassen

 

Entscheidend für den Erfolg ist eine juristisch fundierte Beanstandung.

Dabei kommt es insbesondere auf folgende Punkte an:

  • klare Darlegung fehlender Kundenbeziehung
  • rechtliche Einordnung der Bewertung
  • Bezugnahme auf aktuelle Rechtsprechung
  • strukturierte Argumentation gegenüber der Plattform

Mit der richtigen Vorgehensweise lassen sich viele negative GoLocal Bewertungen schnell und dauerhaft entfernen.

 

8. Unterstützung bei der Löschung von GoLocal Bewertungen

 

Wir unterstützen Unternehmen bundesweit dabei, unberechtigte GoLocal Bewertungen löschen zu lassen.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de)

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

  • rechtliche Prüfung der Bewertung
  • kostenfreie Einschätzung der Erfolgsaussichten
  • professionelle Kommunikation mit der Plattform
  • vollständige Abwicklung des Löschverfahrens

Dank unserer Spezialisierung erreichen wir in vielen Fällen eine hohe Erfolgsquote.

 

FAQ 2026 : GoLocal Bewertung löschen

 

1. Kann ich jede negative GoLocal Bewertung löschen lassen?

 

Nein. Zulässig sind echte Meinungen von realen Kunden. Unzulässige Bewertungen (z. B. Fake, beleidigend oder unwahr) können jedoch gelöscht werden.

 

2. Wie erkenne ich eine unberechtigte GoLocal Bewertung?

 

Typische Hinweise sind fehlender Kundenkontakt, anonyme Profile oder inhaltlich falsche Aussagen.

 

3. Wie lange dauert die Löschung einer GoLocal Bewertung?

 

Das hängt vom Einzelfall ab. Mit anwaltlicher Unterstützung geht es in der Regel deutlich schneller.

 

4. Sollte ich auf eine negative Bewertung antworten?

 

Vorsicht: Eine unüberlegte Antwort kann rechtlich nachteilig sein und sogar als Bestätigung eines Kundenkontakts gewertet werden.

 

5. Was kostet die Löschung einer GoLocal Bewertung?

 

Die Kosten variieren je nach Fall. Wir bieten faire und transparente Festpreise an, fragen Sie gerne unverbindlich bei uns nach.

 

 

Fazit: GoLocal Bewertung löschen lohnt sich

 

Negative GoLocal Bewertungen müssen Sie nicht einfach hinnehmen.
Gerade Fake-Bewertungen, anonyme Bewertungen oder rechtlich unzulässige Inhalte lassen sich häufig erfolgreich entfernen.

Entscheidend ist eine schnelle, strategisch richtige und juristisch fundierte Vorgehensweise.

Wer hier professionell vorgeht, kann seinen Online-Ruf nachhaltig schützen und wirtschaftliche Schäden vermeiden.

 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Juni 2026: Frommer Legal Abmahnung für Image Professionals GmbH erhalten? Was Betroffene jetzt über die Foto-Abmahnung wissen sollten
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)01.06.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im Juni 2026 (Stand: 01.06.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Betroffene bei uns, nachdem sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag der Image Professionals GmbH erhalten haben. Gegenstand der Vorwürfe ist regelmäßig die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos oder Bildmaterial im Internet. Für viele Betroffene kommt die Abmahnung überraschend. Oft wurden die beanstandeten Bilder bereits vor Jahren veröffentlicht oder stammen vermeintlich aus frei zugänglichen Internetquellen. Wichtig ist zunächst: Die Abmahnungen von Frommer Legal für die Image Professionals GmbH sollten ernst genommen werden. Nach unserer Erfahrung handelt es sich regelmäßig nicht um Fake-Schreiben oder Betrugsversuche.   1. Worum geht es...

weiter lesen weiter lesen

Mai 2026: KSP-E-Mail im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten? So prüfen Betroffene die Echtheit und reagieren richtig
SternSternSternSternStern
(6 Bewertungen)22.05.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im Mai 2026 (Stand: 22.05.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Unternehmen, Vereine, Webseitenbetreiber und auch Privatpersonen bei uns, die eine E-Mail oder ein Schreiben der Kanzlei KSP im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten haben. Hintergrund sind regelmäßig angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen der Nutzung von Fotos im Internet. Viele Betroffene sind im ersten Moment verunsichert oder halten die Nachricht für eine betrügerische E-Mail. Die Unsicherheit ist nachvollziehbar – denn die Forderungen werden inzwischen häufig auch per einfacher E-Mail versendet und nicht mehr ausschließlich per Post. Typische Fragen lauten dabei: Ist diese E-Mail wirklich von einer Kanzlei? Oder handelt es sich um Spam oder Phishing? Warum werde ich überhaupt...

weiter lesen weiter lesen
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Wenn der Verdacht zur Schlagzeile wird: Was Medien wirklich dürfen
30.04.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Wenn der Verdacht zur Schlagzeile wird: Was Medien wirklich dürfen

Das Oberlandesgericht München hat in seiner Entscheidung vom 31. März 2026 ( Az. 18 U 3853/25 ) erkannt, dass die bloße Einleitung eines Ermittlungsverfahrens im Regelfall nicht ausreicht, um den für eine zulässige Verdachtsberichterstattung erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen zu belegen. Ein vollstreckter Haftbefehl hingegen kann als starkes Indiz für eine erhärtete Tatsachengrundlage gelten. Was versteht man unter Verdachtsberichterstattung? Die Verdachtsberichterstattung beschreibt die öffentliche Mitteilung über Personen, bei denen ein strafrechtlicher Verdacht besteht, ohne dass ein abschließendes Urteil ergangen ist. Dieses Vorgehen erfordert eine sorgfältige Abwägung zwischen dem Recht auf Pressefreiheit und dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts . Voraussetzung...

weiter lesen weiter lesen

Bewertung von KI-generierten Logos: Amtsgericht München lehnt urheberrechtlichen Schutz ab
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)19.03.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Bewertung von KI-generierten Logos: Amtsgericht München lehnt urheberrechtlichen Schutz ab

Das Amtsgericht München hat in seiner Entscheidung vom 13. Februar 2026 ( Az. 142 C 9786/25 ) erkannt, dass rein automatisiert erzeugte KI-Grafiken in der Regel keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Für Unternehmen und Kreative, die verstärkt auf generative Software setzen, hat dieses Urteil weitreichende Konsequenzen. Denn ohne den Status als geschütztes Werk nach dem Urheberrechtsgesetz fehlt die rechtliche Handhabe gegen Nachahmer. KI-generierten Logos: Wann ist eine Grafik eine „persönliche geistige Schöpfung“? Ein Nutzer hatte mit generativer KI drei Symbole erstellt und beanspruchte das Urheberrecht, etwa für einen Händedruck oder einen Laptop mit Paragraphenzeichen. Das Gericht entschied jedoch, dass nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG nur persönliche geistige Schöpfungen geschützt sind....

weiter lesen weiter lesen
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen
13.01.2026Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
OLG Hamburg entscheidet über KI-Trainingsdaten und Urheberrecht von Fotografen

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2025 ( Az. 5 U 104/24 ) erkannt, dass Fotografen die automatisierte Nutzung ihrer Werke unter gewissen Umständen dulden müssen. Im Mittelpunkt standen KI-Trainingsdaten, die für die Erstellung eines umfangreichen Datensatzes verwendet wurden. Das Gericht stärkt damit die Position von Organisationen, die Daten für das maschinelle Lernen aufbereiten, und definiert klare technische Anforderungen für den Urheberschutz. KI-Trainingsdaten und Urheberrecht: Bild-Scraping für die Wissenschaft Ein Berufsfotograf verklagte einen Verein, der mit dem Datensatz „LAION-5B“ Milliarden Bild-Text-Paare sammelte und analysierte. Der Verein lud Bilder automatisiert herunter, verglich sie mit bestehenden Beschreibungen, löschte sie...

weiter lesen weiter lesen

Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories
10.12.2025Redaktion fachanwalt.deUrheberrecht und Medienrecht
Werbevorbot mit Vorher-Nachher-Bildern in Instagram-Stories

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. 6 U 40/25 ) erkannt, dass das Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG auch für flüchtige Inhalte wie Instagram-Stories gilt. Dieses Urteil zieht eine klare Grenze für nicht-indizierte ästhetische Eingriffe. Die Entscheidung ist bedeutend für alle, die im Praxismarketing Ästhetische Medizin tätig sind und ihre Social-Media-Strategien überprüfen müssen. Der erweiterte Geltungsbereich des Vorher-Nachher-Werbeverbot des HWG Das Gericht klärte, dass ein " Vorher-Nachher-Vergleich " nicht bedeutet, dass die Bilder nebeneinander gezeigt werden müssen. Es reicht aus, dass der Betrachter durch die Abfolge der Inhalte – wie in einer Story üblich – den Vergleich gedanklich herstellt . Das OLG Frankfurt a.M. bejahte dies...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Dr. Danjel-Philippe Newerla Premium
5,0 SternSternSternSternStern (143) Info Icon
Dr. Danjel-Philippe Newerla
Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Adresse Icon
Langener Landstr. 266
27578 Bremerhaven



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (143 Bewertungen)