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April 2026: MAIRDUMONT Abmahnung durch MBBS wegen Kartenmaterial (Canva, Pexels, Falk, ADAC) – was Betroffene jetzt wissen müssen

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(4 Bewertungen)16.04.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Auch im April 2026 erreichen uns weiterhin Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG erhalten haben. Gegenstand dieser Schreiben ist regelmäßig die angeblich unberechtigte Nutzung von Kartenmaterial – insbesondere Stadtplänen oder Kartenausschnitten, die unter den Marken Falk oder „ADAC oder auch  Marco Polo, Shell, Kunth, GeoGraphic Publishers vertrieben werden.

Auffällig ist, dass viele Betroffene angeben, das verwendete Material über Plattformen wie Canva oder Pexels bezogen zu haben. Gerade hier besteht häufig ein Missverständnis: Nicht jede dort verfügbare Grafik darf ohne Weiteres rechtssicher im Internet verwendet werden – insbesondere dann nicht, wenn es sich um urheberrechtlich geschützte Karten handelt.

 

1.Worum geht es bei der MAIRDUMONT-Abmahnung?

 

Im Kern wird Ihnen vorgeworfen, einen Kartenausschnitt oder Stadtplan ohne ausreichende Nutzungsrechte veröffentlicht zu haben – etwa auf Ihrer Website, im Impressum oder zur Darstellung eines Standorts.

Rechtlich problematisch ist dabei, dass Kartenmaterial regelmäßig urheberrechtlich geschützt ist. Selbst kleine Ausschnitte können eine relevante Nutzung darstellen, die eine entsprechende Lizenz erfordert. Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass auch scheinbar „freie“ Inhalte aus Design-Tools oder Bilddatenbanken rechtlichen Einschränkungen unterliegen.

 

2.Welche Forderungen werden geltend gemacht?

 

Die Abmahnungen enthalten in der Regel mehrere Positionen. In einem aktuellen Fall aus April 2026 wurden folgende Beträge gefordert:

  • Lizenzschadensersatz für die Bildnutzung
  • zusätzlicher Aufschlag wegen fehlender Urheberbenennung
  • Rechtsanwaltskosten auf Basis eines Streitwerts im mittleren vierstelligen Bereich

Insgesamt können sich die Forderungen schnell auf mehrere tausend Euro summieren – insbesondere dann, wenn mehrere Kartenausschnitte verwendet wurden oder die Nutzung über einen längeren Zeitraum erfolgte.

 

3. Wie sollten Sie auf eine MAIRDUMONT-Abmahnung reagieren?

 

Zunächst gilt: Bewahren Sie Ruhe und handeln Sie nicht vorschnell. Viele Betroffene machen den Fehler, aus Unsicherheit direkt zu zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Davon ist dringend abzuraten.

Ebenso problematisch ist es, die Abmahnung zu ignorieren. In diesem Fall drohen gerichtliche Schritte, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind.

Stattdessen sollten Sie:

  • die gesetzten Fristen unbedingt im Blick behalten,
  • keine eigenständige Kontaktaufnahme mit der Gegenseite vornehmen,
  • keine Zahlungen leisten und nichts unterschreiben, bevor der Fall geprüft wurde,
  • eine rechtliche Einschätzung einholen.

 

4. Ist die MBBS-Abmahnung immer berechtigt?

 

Ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Einzelfall ab. Nach unserer Erfahrung gibt es durchaus Ansatzpunkte, um sich gegen die Forderung zu verteidigen oder diese zumindest deutlich zu reduzieren.

Zu prüfen ist insbesondere:

  • ob tatsächlich eine wirksame Lizenz vorlag,
  • ob die Nutzung vom Lizenzumfang (z. B. Canva) gedeckt war,
  • ob die geltend gemachten Beträge angemessen sind,
  • ob formale Voraussetzungen der Abmahnung erfüllt wurden.

Nicht selten sind die geforderten Summen überhöht oder rechtlich angreifbar.

 

5. Unterlassungserklärung: Vorsicht vor langfristigen Risiken

 

Ein zentraler Bestandteil der Abmahnung ist regelmäßig die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Diese sollte keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden.

Der Grund: Eine solche Erklärung bindet Sie langfristig und kann bei zukünftigen Verstößen erhebliche Vertragsstrafen auslösen. In vielen Fällen ist eine Anpassung erforderlich oder eine alternative Lösung möglich.

 

6. Was tun, wenn die Nutzung des Kartenmaterials tatsächlich unzulässig war?

 

Selbst wenn sich herausstellt, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, bedeutet das nicht, dass Sie die geforderte Summe akzeptieren müssen. In der Praxis lassen sich häufig deutlich günstigere Lösungen erzielen – etwa durch Verhandlungen oder eine außergerichtliche Einigung.

Entscheidend ist hier eine strategische Vorgehensweise, um die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu erreichen.

 

7. Wie lassen sich solche Abmahnungen künftig vermeiden?

 

Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Sie bei der Verwendung von Bildern und Grafiken im Internet besonders sorgfältig vorgehen. Das gilt insbesondere für Kartenmaterial.

Wichtig ist:

  • Verwenden Sie nur Inhalte, für die Sie eine klare und nachweisbare Lizenz besitzen.
  • Prüfen Sie die Nutzungsbedingungen von Plattformen wie Canva oder Pexels genau.
  • Achten Sie auf erforderliche Urheberangaben.
  • Vermeiden Sie die Nutzung von Kartenmaterial ohne ausdrückliche Rechteklärung.
  • Dokumentieren Sie Ihre Lizenzen sorgfältig für den Fall einer späteren Prüfung.

 

8. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

 

Wenn Sie eine Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne.

Senden Sie uns das Schreiben unverbindlich per E-Mail zu oder kontaktieren Sie uns telefonisch. Wir prüfen Ihren Fall kurzfristig und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung.

Telefon: 0471 / 483 99 88 0
E-Mail: info@drnewerla.de

Wir vertreten Sie bundesweit und bieten transparente Festpreise.

 

Fazit:

Die MAIRDUMONT-Abmahnung wegen Kartenmaterial ist auch im April 2026 ein aktuelles Thema. Gerade die Nutzung über Plattformen wie Canva führt immer wieder zu rechtlichen Problemen.

Entscheidend ist, dass Sie nicht vorschnell handeln, sondern die Abmahnung rechtlich prüfen lassen. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, die Forderung zu reduzieren oder sich erfolgreich zu verteidigen.

 

Autor:


Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Spezialist für Abmahnungsverteidigung

 

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